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Unternehmensübergabe außerhalb der Familie – Welche Möglichkeiten gibt es?

Dr.Klaus Fischer Kanzleigespräch Dornbirn

Die Mutter ist Unternehmerin, aber die Kinder haben kein Interesse daran, den Betrieb nach ihr fortzuführen – es ist dies nur ein Fall von vielen, in denen Unternehmen außerhalb der Familie übergeben werden können oder müssen. Firmenrechtsexperte und Anwalt Dr. Klaus Fischer klärt darüber auf, wie eine Unternehmensübergabe außerhalb der Familie abläuft, wie und an wen übergeben werden kann und welche Kosten dabei anfallen.

anwaltfinden.at: Herr Dr. Fischer, würden Sie sich unseren Usern kurz vorstellen?

Ich bin Rechtsanwalt in Dornbirn, Vorarlberg. Ich führe meine Kanzlei in Partnerschaft mit Rechtsanwalt Dr. Markus Walla. Die Kanzlei verfügt über eine dreißigjährige Berufserfahrung in eigentlich allen gängigen Rechtsbereichen. Schwergewichtig sind wir im Firmenrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht, Erbrecht und Vertragsrecht tätig, ebenso wie in allen Randgebieten, die dazugehören.

anwaltfinden.at: Wie oft werden Unternehmen an Außenstehende übergeben oder verkauft, anstatt das Unternehmen in der Familie zu belassen?

Ich beziehe mich hier auf das Einzugsgebiet meiner Kanzlei im Großraum Vorarlberg, der von den unmittelbaren Nachbarstaaten – das sind der Süddeutsche, der Ostschweizer und der Liechtensteiner Raum – tangiert wird. Bei Großunternehmen ist eher ein Verkauf oder ein Teilverkauf an Dritte üblich, weil es hier zumeist um große Kapitalien geht, man spricht ganz allgemein von Investorenbeteiligungen. Im klein- und mittelständischen Unternehmensbereich überwiegt die Übergabe im Familienkreis, soweit das vernünftig möglich ist. Es macht dabei kaum einen Unterschied, ob sich die Unternehmen im städtischen oder ländlichen Bereich befinden, hier halten sich die Übertragungsarten in etwa die Waagschale. Beliebt ist insbesondere in Vorarlberg ein Verkauf oder Teilverkauf aus den angrenzenden Nachbarländern.

 

anwaltfinden.at: In welcher Form und an wen kann man ein Unternehmen familienextern übergeben?

An wen kann übertragen werden – Hier gibt es nahezu keine Grenzen. Grundsätzlich an jeden, der Interesse bekundet und auch bereit ist, die mit einer Übertragung verbundenen Bedingungen und Vertragskonditionen zu akzeptieren.

Je nach Bundesland sind unterschiedliche Einschränkungen zu berücksichtigen, insbesondere aufgrund der Regelungen des Grundverkehres. Die Übertragung eines Unternehmens, das Liegenschaftstransaktionen oder Liegenschaftshaltungen zum Gegenstand hat, an Nicht-EU-Bürger ist schwierig und genehmigungspflichtig. Der Ausverkauf der Heimat soll dadurch vermieden werden. Weitere Einschränkungen in Verbindung mit Liegenschaften gibt es insbesondere dann, wenn es sich um Ferienhäuser oder Ferienwohnungen handelt. Eine Übertragung von solchen Liegenschaften ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Grundverkehrsgenehmigungen sind einzuholen. Grundgedanke ist, dass die berühmten und beliebten Ferienorte nicht in die ganze Welt verkauft werden sollen.

Wie kann übertragen werden – Dazu gibt es mannigfaltige Möglichkeiten. Alle zivilrechtlichen Übertragungstitel sind grundsätzlich möglich. Faktisch kommt eigentlich nur eine Eigentumsübertragung zur Anwendung, da reden wir von Verkauf oder von Schenkungen im Familienverband. Im Falle des Todes kann man das Unternehmen durch Testament oder eine Schenkung auf den Todesfall übertragen. Eine andere Form der Übertragung, bei der nicht das Eigentum am Unternehmen übertragen wird, sondern nur dessen Nutzungsmöglichkeiten, ist der Pachtvertrag. Das kommt jedoch nur sehr selten vor.

 

anwaltfinden.at: Wovon ist abhängig, welche Variante die richtige für ein Unternehmen ist?

Es sind mehrere Kriterien zu untersuchen. Erstens muss man hinterfragen, was der Unternehmer erreichen möchte. Will er mit dem Verkauf Geld verdienen? Oder will er sein Unternehmen an die Kinder übertragen? Dann stehen Gedanken der Unentgeltlichkeit im Vordergrund.

Wenn jemand gewinnorientiert übertragen will, dann reden wir von einem Verkauf. Möchte er nicht gewinnorientiert übertragen, dann reden wir von einer Schenkung, auch kommen geringe Verkaufspreise oder Symbolpreise von einem Euro vor. Will jemand im Zeitpunkt des Ablebens übertragen, dann reden wir von Testament und Schenkung auf den Todesfall.

Ein wichtiges Thema ist auch die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Ein Betrieb, der schlecht dasteht, kann kaum gewinnorientiert verkauft werden.

 

anwaltfinden.at: Wie sieht die Übergabe konkret aus? Welche Schritte muss man setzen?

Ich gehe nach einem Stufenmodell vor. Ich erforsche zuerst den Willen des Überträgers – Will er damit Geld verdienen oder nicht? Dann ermittle ich den Status des Unternehmens, also die wirtschaftlichen Komponenten sowie den Vermögens- und Schuldenstand und ob Besicherungen von dritten Personen, seien es Schuldmithaftungen, Bürgschaften oder Pfandrechte, tangiert sind. Danach wird das Ergebnis mit den einzelnen Vertragsparteien, also mit Käufer und Verkäufer, Erwerber und Veräußerer am Tisch durchgesprochen. Auch werden die Modalitäten, wie so ein Workflow stattfinden kann, besprochen. Allenfalls geht es auch noch um die Frage der Finanzierungen.

Danach erfolgt das Stadium der Kostenstrukturermittlung. Die Parteien möchten wissen, was an finanziellem Aufwand auf sie zukommt, beispielsweise an Nebenkosten. Ein Konzept wird ausgearbeitet, womit diese Kosten in etwa vorgerechnet werden können. Dann geht es in die Frage der Vertragsgestaltung, Vertragskonzepte werden ausgearbeitet und den Parteien zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Im Anschluss daran wird mit den Parteien der vorliegende Text persönlich durchgesprochen, es werden Modifikationen oder Wünsche eingebaut, und zwar so, dass die Urkunden danach problemlos unterzeichnet werden können.

Nach der Unterzeichnung geht es in die Abwicklung des Rechtsgeschäftes. Die Behörden, die mit einer solchen Übertragung tangiert sind, sind zu verständigen; das sind in der Regel das Finanzamt, das Firmenbuch und das Grundbuch. Im Anschluss gibt es in der praktischen Abwicklung meistens noch die eine oder andere organisatorische Frage, in einer Nachbetreuung werde ich noch weitere Empfehlungen geben.

 

anwaltfinden.at: Welche finanziellen Belastungen können hier anfallen?

Einerseits ist die Steuersituation zu beurteilen und zu beobachten. Hier ist es so, dass Gewinne, die aus der Veräußerung eines Unternehmens erwirtschaftet werden – die sogenannten Verkaufsgewinne – zu versteuern sind. Das betrifft die Seite des Verkäufers.

Auf der Seite des Käufers ist zu beachten, dass, sofern Liegenschaften vorhanden sind, die Grunderwerbssteuer anfällt. Bei Eintragungen im Firmenbuch und Grundbuch fallen ebenfalls Gebühren an. Last but not least gibt es die Kosten der Vertragserrichtung und der Betreuung durch die Parteien.

Um welche Summen es sich hier handelt, kann unmöglich verallgemeinert werden. Jede Übertragung hat ihre eigenen Tücken und Besonderheiten. Es gibt Übertragungen, die mit sehr wenig Aufwand bewerkstelligt werden können, es gibt aber auch Übertragungen, bei denen die Vorbereitung einige Monate dauert und die mit sehr viel Kleinarbeit verbunden sind. Hier muss man sich den Einzelfall ansehen.

 

anwaltfinden.at: Wie kann man regeln, an wen bzw. wie das Unternehmen im Falle des eigenen Todes übergeben werden soll?

In diesem Fall gibt es in der Praxis zwei Rechtsinstitute. Ein Unternehmen kann testamentarisch übertragen werden oder über eine Schenkung auf den Todesfall. In letzterem Fall ist unbedingt zu beachten, dass zwingende erbrechtliche Vorschriften nicht missachtet werden dürfen. Alle Kinder sowie die Ehepartner der Überträger haben Pflichtteilsansprüche. Wenn durch Übertragungen rechnerisch Pflichtteilsansprüche dieser pflichtteilsberechtigten Personen verkürzt werden, dann haben diese das Recht, die verkürzten Pflichtteile vom Erwerber einzufordern. Wenn das nicht mitbedacht wird, kann es also vorkommen, dass der Erwerber mit nicht unbeträchtlichen Pflichtteilsforderungen konfrontiert wird.

 

anwaltfinden.at: Rechtstipp vom Anwalt: Was raten Sie Personen, die ihr Unternehmen nicht in der Familie übergeben können oder wollen?

Hier ist klar zu empfehlen, sich unbedingt anwaltschaftlich und professionell beraten zu lassen. Jede Übertragung von Unternehmen, in welcher Form auch immer, birgt ihre Tücken. Die Schwierigkeiten liegen immer im sogenannten Kleingedruckten. Hier gibt es oft Fallen, die ohne professionelle Beratung keine Berücksichtigung finden. Das ist oft Anlass für interne Streitereien. Ich warne eindringlich davor, Informationen, die jemand am sogenannten Stammtisch erhalten hat, für sich in Anspruch zu nehmen. Das ist kontraproduktiv und kann sehr gefährlich sein.

 

anwaltfinden.at: Wie können Sie, als Rechtsexperte im Firmenrecht, Menschen bei der Unternehmensübergabe behilflich sein?

Indem ich den Workflow einer solchen Übertragung begleite. Zusammengefasst ermittle ich zuerst den Willen des Überträgers, schaue mir dann die wirtschaftlichen Komponenten an und organisiere schlussendlich einen reibungslosen Ablauf. Dadurch werden in der Regel unerwartete Probleme vermieden.

 

Rechtsanwalt Dr. Klaus Fischer – Ihr verlässlicher Experte im Firmenrecht

Möchten Sie Ihr Unternehmen übergeben oder haben sie andere firmenrechtliche Fragen? Firmenrechtsexperte Dr. Klaus Fischer kümmert sich in seiner Kanzlei in 6850 Dornbirn um Ihren Fall. Gerne berät er Sie während eines Erstgesprächs. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Dr. Klaus Fischer auf anwaltfinden.at und www.fischer-walla.at.

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