Sobald die Polizei mit dem Sachverhalt konfrontiert wird, läuft das gerichtliche Strafverfahren automatisch. Eine „Zurücknahme“ der Anzeige ist in Fällen von körperlicher Gewalt nicht mehr möglich. Das Verfahren läuft von Amts wegen.
Die Aussage des Opfers vor der Polizei ist eine wesentliche Grundlage für die Verurteilung des Täters. Wenn es dann zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, muss das Opfer nochmals vor Gericht aussagen. Dies ist in den meisten Fällen ohne direkte Anwesenheit des Täters als kontradiktorische Einvernahme möglich. Der Täter sieht das Opfer dann nicht direkt, sondern lediglich über Videokonferenz.
Zur Strafverhandlung selbst muss das Opfer in der Folge nicht mehr kommen, sondern wird vor Gericht die Videoaufnahme der kontradiktorischen Einvernahme abgespielt.