Die Errichtung eines Testamentes ist formell nicht schwer. Grundsätzlich kann es auch ohne Mitwirkung eines Notars oder Rechtsanwaltes erstellt werden. Der gesamte Text eines Testamentes muss lediglich handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Damit ist es bereits gültig. Die Registrierung in einem Testamentsregister oder ähnliches ist für die Gültigkeit nicht zwingend notwendig.
Wer sein Testament nicht selbst schreiben will, kann es auch fremdhändig errichten. Dabei wird der Text maschinengeschrieben und ausgedruckt. Auf diesem Papier unterschreibt der Testator und bekräftigt seinen letzten Willen.
Drei Zeugen, die im Testament nicht bedacht werden, müssen ebenfalls mit Zeugenzusatz unterzeichnen. Auch in Zeiten des Abstandhaltens können solche Testamente beim Rechtsanwalt / der Rechtsanwältin errichtet werden, wobei die genaue Abwicklung im Einzelfall festgelegt wird. Mit Mund-Nasenschutz bzw. Plexiglasschutz können auch die Hygienemaßnahmen gut eingehalten werden.
Bei der Errichtung eines Testamentes beim Rechtsanwalt / der Rechtsanwältin erfolgt in den meisten Fällen eine Registrierung im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte. In diesem elektronischen Verzeichnis ist die Tatsache der Errichtung eines Testamentes registriert, wobei auch der Ort der Verwahrung angegeben werden kann. Der Inhalt des Testamentes selbst ist nicht ersichtlich.