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Scheidung mit Kindern: Obsorge, Kontaktrecht & Kindercoaching

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Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:

In diesem Podcast erklärt Familienrechtsexperte Dr. Friedrich Schwarzinger, worauf es bei einer Scheidung mit Kindern ankommt. Er spricht über Obsorge, Kontaktrecht, Kindercoaching und kooperative Verfahren sowie darüber, wie Eltern Konflikte vermeiden und das Wohl ihrer Kinder in den Mittelpunkt stellen können. Außerdem zeigt er, warum eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend ist.

Scheidung mit Kindern: Wie Eltern-Kooperation und Kindercoaching den Unterschied machen

Eine Scheidung oder Trennung ist für alle Beteiligten eine emotionale Zerreißprobe – besonders, wenn Kinder im Spiel sind. Oft herrscht bei Eltern die existenzielle Angst, die Kinder zu „verlieren“. Doch wie gelingt der Übergang von der Paarebene in eine funktionierende neue Eltern-Kooperation?

Dr. Friedrich Schwarzinger, seit über 30 Jahren Rechtsanwalt für Familienrecht in Mödling und Wien, hat bereits über 1.000 Fälle begleitet und teilt im Interview wertvolle, praxisnahe Ansätze, wie Eltern ihre Kinder im Prozess schützen und den Konflikt deeskalieren können.

1. Der Auszug: Wo die neue Kooperation wirklich beginnt

Der formelle Scheidungsantrag ist oft nur ein rechtlicher Schritt. Die tatsächliche Neukonstruktion des Familienlebens und der Elternkooperation beginnt viel früher – nämlich mit dem Auszug eines Elternteils. Dies geschieht häufig schon Jahre vor der eigentlichen Scheidung. Hier ist der Moment, in dem die Weichen für die Zukunft der Kinder gestellt werden.

2. Wie sagen wir es den Kindern? Weniger ist oft mehr

Wenn es darum geht, die Kinder über die Trennung zu informieren, neigen gut vorbereitete Eltern manchmal dazu, das Gespräch zu überkonstruieren.

  • Die wichtigste Botschaft: Beide Eltern müssen den Kindern unmissverständlich und wiederholt vermitteln, dass sie keine Schuld an der Trennung tragen. Kinder suchen die Schuld oft zuerst bei sich selbst.
  • Gemeinsam auftreten: In etwa 90 % der Fälle ist es ratsam, die Entscheidung gemeinsam als Elternpaar zu verkünden. Die Botschaft sollte lauten: „Wir gehen als Liebespaar auseinander, aber als eure Eltern bleiben wir wie bisher für euch da und begleiten euch ins Leben“.
  • Kein übertriebenes Drama: Kinder reagieren oft pragmatischer als gedacht (z. B. mit der Frage, ob sie nun zweimal Geburtstag feiern). Kurze, ehrliche Antworten auf ihre Fragen reichen meist völlig aus.

3. Der Konzept-Trugschluss: Keine Panik in den ersten Monaten

Ein klassischer Fehler von Eltern (und manchmal auch von deren rechtlichen Vertretungen) ist der Glaube, dass das in den ersten Wochen nach der Trennung gelebte Konzept für die nächsten 50 Jahre in Stein gemeißelt sein muss. Darum wird oft erbittert um jede Stunde Betreuungszeit oder jeden Prozentpunkt Unterhalt gekämpft.

Die Realität zeigt: Sechs Monate nach der Trennung haben sich statistisch gesehen bereits 50 bis 60 % der getroffenen Vereinbarungen oder gelebten Modelle wieder verändert. Diese Anpassung ist kein Scheitern, sondern eine wertvolle Ressource, um flexibel auf neue Umstände zu reagieren. Bei der Betreuungszeit geht es nicht um mathematische Fairness (wie das Aufteilen eines Kuchens), sondern darum, dass beide Elternteile qualitativ hochwertige Zeit mit den Kindern verbringen.

Sonderform: Das Nestmodell

In der Anfangsphase kann das sogenannte Nestmodell eine hervorragende Lösung sein. Hierbei bleiben die Kinder in der gewohnten Familienwohnung, während die Eltern abwechselnd ein- und ausziehen. Auf lange Sicht ist dieses Modell aufgrund der Kosten für drei Wohnsitze meist schwer finanzierbar, aber als Übergang bietet es den Kindern maximale Kontinuität.

4. „Hundekinder“ vs. „Katzenkinder“: Den Wechsel verstehen

Kinder reagieren sehr unterschiedlich auf den Wechsel zwischen den elterlichen Haushalten. In der Fachliteratur wird hierbei metaphorisch zwischen zwei Typen unterschieden:

  • Hundekinder: Sie sind extrem anpassungsfähig und flexibel. Für sie ist der Ort zweitrangig – solange ihre Bezugsperson da ist, switchen sie problemlos hin und her, machen ihre Hausaufgaben und genießen die Vorteile von zwei Zuhause.
  • Katzenkinder: Sie hassen den Wechsel aus ihrer gewohnten Struktur und ihrem Wohlfühlort. Sie zeigen oft starken Widerstand, wenn es von der Mutter zum Vater geht (oder umgekehrt). Sobald sie jedoch angekommen sind, ist alles wunderbar.

Wichtig für Eltern: Wenn ein „Katzenkind“ beim Abschied protestiert, bedeutet das in der Regel nicht, dass der andere Elternteil etwas falsch macht. Es ist lediglich der Übergangsschmerz des Kindes. Eltern sollten diesen Schmerz anerkennen, dem Kind Sicherheit geben und es nicht instrumentalisieren.

5. Das Kindercoaching: Die Stimme des Kindes ohne Druck hören

Wenn die Kommunikation festgefahren ist, greift das hochwirksame Modell des Kindercoachings (im englischsprachigen Raum auch als Child Expert bekannt). Es ist eine strukturierte, außergerichtliche Methode, um die Bedürfnisse der Kinder gewaltfrei einzubeziehen:

  1. Gemeinsamer Auftrag: Beide Elternteile beauftragen gemeinsam eine psychosoziale Fachperson (z. B. eine Kinderpsychologin oder -therapeutin).
  2. Geschützter Raum für das Kind: Das Kind trifft sich ein- bis maximal dreimal (im Schnitt zweimal) mit dem Coach. Hier darf das Kind frei sprechen, Sorgen äußern und Wünsche formulieren. Das Urbedürfnis fast aller Kinder ist dabei: „Ich möchte geliebt werden, aber ich will nicht entscheiden müssen, bei wem ich wohne“ .
  3. Elterncoaching: Der Coach spiegelt den Eltern anschließend in einer Beratung (meist 1–2 Stunden) die gefilterten Bedürfnisse des Kindes wider, ohne Vertraulichkeiten des Kindes zu brechen. Das hilft den Eltern, die Belastung des Kindes zu verstehen und ihr Verhalten anzupassen (z. B. pünktliches Abholen, kein schlechtes Reden über den Ex-Partner).
  4. Verschwiegenheit vor Gericht: Um den geschützten Raum absolut sicher zu machen, ist der Kindercoach im Vorfeld von jeglicher Zeugenaussage vor Gericht vertraglich ausgeschlossen.

6. Das kooperative Anwaltsverfahren (Collaborative Law)

Wenn eine Mediation scheitert oder nicht möglich ist, bietet das kooperative Anwaltsverfahren (Collaborative Practice) eine hervorragende Alternative zum klassischen Rosenkrieg.

Hierbei arbeiten beide Eltern jeweils mit einem speziell ausgebildeten, kooperativen Anwalt als „Vierer-Team“ an einer einvernehmlichen Lösung. Der entscheidende Clou: Die beteiligten Anwälte verpflichten sich vertraglich, die Vertretung im Falle eines gerichtlichen Streitverfahrens niederzulegen. Das zwingt alle Parteien dazu, am Verhandlungstisch zu bleiben und konstruktive, autonome Lösungen zu finden, statt auf Eskalation vor Gericht zu setzen.

Fazit: Beratung ist keine Schwäche, sondern Orientierung

Ein gewonnener Gerichtsprozess ist im Familienrecht oft der „Worst Case“, weil das gesamte Familiensystem und die Kinder am Ende die Verlierer sind.

Dr. Schwarzinger rät Eltern daher dringend dazu, sich frühzeitig und umfassend beraten zu lassen – sowohl rechtlich als auch psychosozial. Beratung schafft Orientierung, baut Ängste ab und hilft dabei, aus der destruktiven Opfer- oder Täterrolle auszusteigen. Und das Wichtigste: Bleiben Sie nicht „nur wegen der Kinder“ zusammen – Kinder haben ein Recht auf ein glückliches Elternschicksal, selbst wenn dieses in getrennten Wohnungen stattfindet.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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