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Wohnvorteil bei Scheidung:Wann ist ein Ausgleich zu leisten?

Rechtsexpertin: Dr. Ingrid Bläumauer
Familienrecht
22/07/2026

Zieht ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung aus, bezahlt aber die Kosten, stellt sich häufig die Frage: Muss der verbleibende Partner hierfür einen finanziellen Ausgleich leisten?

 

Laut Obersten Gerichtshof (OGH 1 Ob 169/23v) hängt die Berücksichtigung des sog. „Wohnvorteils“ von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei spielen insbesondere folgende Faktoren eine Rolle:

  • Wohnen auch gemeinsame Kinder in der Wohnung, ist der Vorteil nur anteilig anzusetzen.
  • Die Nutzung der Wohnung kann Teil des geschuldeten Naturalunterhalts sein.
  • Zu berücksichtigen sind die tatsächlichen Wohnkosten des ausgezogenen Ehepartners.
  • Relevant ist auch, ob der Auszug berechtigt war und ob die Wohnung den Bedürfnissen des verbleibenden Ehepartners noch entspricht.

 

Die Entscheidung zeigt einmal mehr: Die Frage des Wohnvorteils ist stets eine Billigkeitsentscheidung und bedarf einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung im Einzelfall.

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