Ein Verkehrsunfall, ein Sturz oder ein Behandlungsfehler kann das Leben nachhaltig verändern. Neben körperlichen Schmerzen leiden Betroffene häufig unter psychischen Belastungen und Einschränkungen im Alltag. Doch wann besteht ein Anspruch auf Schmerzengeld, und wie lässt er sich durchsetzen?
Wann steht Schmerzengeld zu?
Wer eine Körperverletzung erleidet, kann bei Vorliegen der gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen ein angemessenes Schmerzengeld verlangen. Die zentrale Rechtsgrundlage ist § 1325 ABGB. Schmerzengeld soll einen Ausgleich für die mit der Verletzung verbundenen körperlichen und seelischen Schmerzen schaffen. Dabei können grundsätzlich auch künftig zu erwartende Schmerzen berücksichtigt werden. Nicht jede Verletzung führt allerdings automatisch zu einem Ersatzanspruch: Entscheidend ist, ob eine andere Person rechtlich für den Schaden einzustehen hat.
Von der Dokumentation, zur Zahlungsaufforderung und schließlich zur Klage
Zunächst wird der Anspruch üblicherweise gegenüber dem Schädiger oder dessen zuständiger Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Bereits dafür sollten der Vorfall, die Verletzungen und der bisherige Heilungsverlauf möglichst genau dokumentiert sein. Im Idealfall führen Sie ein Tagebuch, in dem Sie einerseits die Intensität und Häufigkeit Ihrer Schmerzperioden festhalten, und andererseits auch sämtliche notwendigen Arzttermine und weitere Kosten (etwa für Medikamente, sonstige Heilbehelfe..) dokumentieren.
Es ist bereit zu diesem Zeitpunkt zu empfehlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Forderungen ordentlich zu gliedern und mittels außergerichtlichem Aufforderungsschreibens geltend zu machen.
Wird die Haftung bestritten oder außergerichtlich keine angemessene Zahlung angeboten, kann der Anspruch mit einer Klage vor dem zuständigen Zivilgericht verfolgt werden. Darin sind das schädigende Ereignis, die Haftungsgrundlage und die gesundheitlichen Folgen konkret darzustellen. Außerdem muss ein bestimmter Geldbetrag begehrt werden. Eine nachvollziehbare Bewertung des Anspruchs ist daher bereits vor Einleitung des Verfahrens wesentlich.
Welche Beweise sind wichtig?
Für die Durchsetzung genügt es regelmäßig nicht, lediglich auf bestehende Schmerzen hinzuweisen. Sowohl der Hergang des Vorfalls als auch der Zusammenhang zwischen diesem Ereignis und den Verletzungen müssen geklärt werden.
Wichtige Beweismittel sind insbesondere ärztliche Befunde, Krankenhausberichte, Behandlungsunterlagen, Fotos und Zeugenaussagen. Ergänzend kann ein Schmerztagebuch helfen, den Verlauf der Beschwerden und die Auswirkungen auf den Alltag nachvollziehbar festzuhalten (siehe oben).
Im Gerichtsverfahren kommt dem medizinischen Sachverständigengutachten regelmäßig besondere Bedeutung zu. Es dient insbesondere dazu, die Verletzungsfolgen sowie Dauer und Intensität der Schmerzen medizinisch einzuordnen. Über die Höhe des Schmerzengeldanspruches entscheidet jedoch letztlich das Gericht.
Wie bestimmt das Gericht die Höhe?
Für Schmerzengeld gibt es keinen gesetzlich festgelegten Tarif. Das Gericht bemisst den Betrag nach § 273 ZPO unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls. Maßgeblich sind insbesondere die Schwere der Verletzung, der Heilungsverlauf, die körperlichen und seelischen Schmerzen sowie verbleibende Beeinträchtigungen.
Häufig werden medizinisch festgestellte Perioden leichter, mittlerer und starker Schmerzen herangezogen. Diese bilden gemeinsam mit den in der Praxis verwendeten Tagsätzen aber lediglich eine Orientierungshilfe. Schmerzengeld wird grundsätzlich als Gesamtbetrag bemessen und ergibt sich nicht aus einer bloßen Multiplikation von Schmerztagen und Tagsätzen.
Künftige Schäden rechtzeitig absichern
Sind gesundheitliche Spätfolgen nicht auszuschließen, kann zusätzlich zum Zahlungsbegehren ein Feststellungsbegehren erforderlich sein. Damit lässt sich die Haftung für künftige Schäden gerichtlich klären. Ein solcher Ausspruch bedeutet allerdings nicht, dass bereits vorhersehbare Schmerzen später beliebig nachgefordert werden können: Diese sind grundsätzlich schon bei der Globalbemessung zu berücksichtigen. Auch vor Abschluss einer endgültigen Abfindungsvereinbarung sollten mögliche Zukunftsfolgen sorgfältig geprüft werden.
Verjährung und Prozesskosten beachten
Schadenersatzansprüche verjähren grundsätzlich binnen drei Jahren ab ausreichender Kenntnis von Schaden und Schädiger sowie der anspruchsbegründenden Zusammenhänge. Der genaue Fristbeginn hängt vom Einzelfall ab. Eine bloße Zahlungsaufforderung unterbricht die Verjährung nicht. Betroffene sollten daher nicht darauf vertrauen, dass die schriftliche Forderung ihres Anspruchs allein die Frist wahrt.
Bei der Entscheidung über eine Klage sind außerdem Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten und Vertretungskosten zu berücksichtigen. Wer den Prozess verliert, muss grundsätzlich auch die ersatzfähigen Kosten der Gegenseite tragen. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung sollte daher frühzeitig auf ihre Deckung geprüft werden.
Eine sorgfältige Dokumentation und eine fundierte Einschätzung der Verletzungsfolgen schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche Anspruchsverfolgung.
Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihre Schmerzengeldansprüche zu prüfen und außergerichtlich sowie vor Gericht durchzusetzen.