Die Berechnung des Unterhalts für minderjährige Kinder erfolgt in Österreich nach der sog Prozentwertmethode. Dabei wird das Alter des unterhaltsberechtigten Kindes und die Anzahl weiterer unterhaltsberechtigter Personen berücksichtigt. Unterhaltspflichtig ist jener Elternteil, der nicht die hauptsächliche Betreuung des Kindes überhat.
Prozentsätze nach Altersgruppen:
Der Unterhalt wird als Prozentsatz vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils berechnet. Folgende Prozentsätze kommen zur Anwendung:
– Kinder unter 6 Jahren: 16% des Nettoeinkommens
– Kinder von 6 bis unter 10 Jahren: 18% des Nettoeinkommens
– Kinder von 10 bis unter 15 Jahren: 20% des Nettoeinkommens
– Kinder ab 15 Jahren: 22% des Nettoeinkommens
Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten:
Bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern werden Abzüge von den obigen Prozentsätzen vorgenommen:
Für jedes weitere Kind unter 10 Jahren: Abzug von 1 Prozentpunkt
Für jedes weitere Kind ab 10 Jahren: Abzug von 2 Prozentpunkten
Bei Unterhaltspflicht gegenüber einem Ehegatten kommen zusätzliche Abzüge zum Tragen, abhängig vom Einkommen der Ehegattin.
Obergrenze des Unterhalts:
Die Höhe des Unterhalts ist nach oben begrenzt („Luxusgrenze“ oder „Playboygrenze“). Der Unterhaltsbeitrag wird vom zwei- bis zweieinhalbfachen Regelbedarf bemessen, wenn die berechnete Unterhaltsverpflichtung diesen Wert übersteigt.
Praktische Berechnung:
Die Berechnung erfolgt nun so:
1. Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage, das ist:
- Das Nettoeinkommen des unselbstständigen Unterhaltspflichtigen (nach Abzug von Steuern und öffentlichen Abgaben)
- Bei Selbständigen: nicht der steuerliche Reingewinn, sondern der tatsächlich verbleibende Reingewinn (der vom steuerlichen Reingewinn abweichen kann)
- Bei schwankendem Einkommen: das Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre
2. Von dieser Unterhaltsbemessungsgrundlagen sind die eingangs genannten Prozentwerte zu errechnen. Der so ermittelte Wert ist der zu bezahlende Unterhalt.ion….