Sie sind Anwalt?

Wie erfolgt die Unterhaltsberechnung bei minderjährigen Kindern?

Rechtsexpertin: Mag. Barbara Schachermayr
Unterhalt
15/10/2026

Die Berechnung des Unterhalts für minderjährige Kinder erfolgt in Österreich nach der sog Prozentwertmethode. Dabei wird das Alter des unterhaltsberechtigten Kindes und die Anzahl weiterer unterhaltsberechtigter Personen berücksichtigt. Unterhaltspflichtig ist jener Elternteil, der nicht die hauptsächliche Betreuung des Kindes überhat.

Prozentsätze nach Altersgruppen:

Der Unterhalt wird als Prozentsatz vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils berechnet. Folgende Prozentsätze kommen zur Anwendung:

–         Kinder unter 6 Jahren: 16% des Nettoeinkommens

–         Kinder von 6 bis unter 10 Jahren: 18% des Nettoeinkommens

–         Kinder von 10 bis unter 15 Jahren: 20% des Nettoeinkommens

–         Kinder ab 15 Jahren: 22% des Nettoeinkommens

Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten:

Bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern werden Abzüge von den obigen Prozentsätzen vorgenommen:

Für jedes weitere Kind unter 10 Jahren: Abzug von 1 Prozentpunkt

Für jedes weitere Kind ab 10 Jahren: Abzug von 2 Prozentpunkten

Bei Unterhaltspflicht gegenüber einem Ehegatten kommen zusätzliche Abzüge zum Tragen, abhängig vom Einkommen der Ehegattin.

Obergrenze des Unterhalts:

Die Höhe des Unterhalts ist nach oben begrenzt („Luxusgrenze“ oder „Playboygrenze“). Der Unterhaltsbeitrag wird vom zwei- bis zweieinhalbfachen Regelbedarf bemessen, wenn die berechnete Unterhaltsverpflichtung diesen Wert übersteigt.

Praktische Berechnung:

Die Berechnung erfolgt nun so:

1.        Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage, das ist:

  • Das Nettoeinkommen des unselbstständigen Unterhaltspflichtigen (nach Abzug von Steuern und öffentlichen Abgaben)
  • Bei Selbständigen: nicht der steuerliche Reingewinn, sondern der tatsächlich verbleibende Reingewinn (der vom steuerlichen Reingewinn abweichen kann)
  • Bei schwankendem Einkommen: das Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre

2.       Von dieser Unterhaltsbemessungsgrundlagen sind die eingangs genannten Prozentwerte zu errechnen. Der so ermittelte Wert ist der zu bezahlende Unterhalt.ion….

Anwalt benötigt?

Finde und beauftrage den passenden Anwalt für dein Rechtsproblem.

zur Anwaltssuche
25 Bewertungen
Mag. Barbara Schachermayr Rechtsanwältin
4020 Linz
25 Bewertungen
ScheidungsrechtFamilienrechtSchadenersatz- & GewährleistungsrechtStrafrechtNachbarschaftsrecht
Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Rechtstipp auf www.anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

Anwaltfinden.at Logo-2
Übersicht zum Datenschutz

Diese Webseite verwendet Cookies, die für einige Funktionen der Webseite notwendig sind oder zur Optimierung der Inhalte dienen (auch Inhalte von Fremdanbietern).

Die Cookies werden im Browser gespeichert.

Lesen Sie gerne auch mehr in unserer Seite zum Datenschutz

Sie können die Einstellungen anpassen, in dem Sie Navigation auf der linken Seite nutzen.