Sie sind Anwalt?

Wenn mangelnde Wertschätzung zur Eheverfehlung wird

Rechtsexpertin: Dr. Ingrid Bläumauer
Familienrecht
08/07/2026

Ehepartner sind nach § 90 ABGB zu einem respektvollen und rücksichtsvollen Umgang miteinander verpflichtet. Diese sogenannte Pflicht zur „anständigen Begegnung“ umfasst Achtung, Höflichkeit, Verständnis und gegenseitige Wertschätzung.

Wer seinen Partner über längere Zeit ignoriert, Gespräche verweigert, ihn grundlos allein lässt oder ihm dauerhaft lieblos begegnet, kann gegen diese Verpflichtung verstoßen. Schwere und beharrliche Verletzungen der Pflicht zur anständigen Begegnung können im Scheidungsverfahren als Eheverfehlung gewertet werden und sind für die Frage des Verschuldens von Bedeutung.

 

Anwalt benötigt?

Finde und beauftrage den passenden Anwalt für dein Rechtsproblem.

zur Anwaltssuche
188 Bewertungen
Dr. Ingrid Bläumauer Rechtsanwältin
1030 Wien, Wien
188 Bewertungen
FamilienrechtMediationScheidungsrecht
Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Rechtstipp auf www.anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

Anwaltfinden.at Logo-2
Übersicht zum Datenschutz

Diese Webseite verwendet Cookies, die für einige Funktionen der Webseite notwendig sind oder zur Optimierung der Inhalte dienen (auch Inhalte von Fremdanbietern).

Die Cookies werden im Browser gespeichert.

Lesen Sie gerne auch mehr in unserer Seite zum Datenschutz

Sie können die Einstellungen anpassen, in dem Sie Navigation auf der linken Seite nutzen.