Sie sind Anwalt?

Von der Mahnung bis zur Klage

Rechtsexperte: Dr. Andreas Huber
Inkasso- & Exekutionsrecht
21/10/2026

Sie haben eine Leistung erbracht oder eine Ware geliefert – doch der Kunde zahlt einfach nicht. Die Rechnung ist fällig, Mahnungen bleiben unbeantwortet, und Sie stehen vor der Frage: Wie komme ich jetzt zu meinem Geld? Viele Unternehmer:innen und Privatpersonen wissen nicht, welche Schritte rechtlich möglich und sinnvoll sind. Dabei gibt es klare Regeln, wann eine Mahnung notwendig ist, wie ein Mahnverfahren funktioniert und wann der Gang zum Gericht unumgänglich wird. Dieser Rechtstipp erklärt Ihnen, wie Sie vorgehen können – und was Sie dabei beachten müssen.

Der rechtliche Hintergrund: Wann ist eine Forderung durchsetzbar?

Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, müssen Sie prüfen, ob Ihre Forderung überhaupt durchsetzbar ist. Eine Forderung entsteht in der Regel durch einen Vertrag, etwa einen Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag. Entscheidend ist, dass die Forderung fällig ist – das heißt, der vereinbarte Zahlungstermin ist verstrichen. Ohne besondere Vereinbarung wird eine Rechnung sofort fällig, sobald sie gestellt wird.

Doch nicht jede fällige Forderung muss sofort eingeklagt werden. Zunächst sollten Sie den Schuldner mahnen. Eine Mahnung ist zwar nicht immer gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Praxis fast immer sinnvoll. Sie unterbricht nicht nur die Verjährung, sondern zeigt dem Schuldner auch, dass Sie es ernst meinen. Bei Abgabenschulden (z. B. Steuern) ist eine Mahnung sogar zwingend vorgeschrieben, bevor das Finanzamt vollstrecken kann § 227 BAO.

Wichtig: Eine Mahnung muss klar und unmissverständlich sein. Sie sollte die offene Forderung benennen, eine letzte Zahlungsfrist setzen (z. B. 14 Tage) und darauf hinweisen, dass bei Nichtzahlung weitere Schritte eingeleitet werden. Ein einfaches Erinnerungsschreiben reicht oft nicht aus.

Das Mahnverfahren: Der schnelle Weg zum Titel

Wenn der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt, können Sie ein Mahnverfahren einleiten. Das ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, das ohne mündliche Verhandlung auskommt und schneller zu einem vollstreckbaren Titel führt als eine normale Klage. In Österreich ist das Mahnverfahren für Geldforderungen bis 75.000 Euro vorgesehen § 244 ZPO.

Wie funktioniert das Mahnverfahren?

  1. Antrag auf Zahlungsbefehl: Sie reichen beim zuständigen Bezirksgericht einen Antrag auf Erlassung eines Zahlungsbefehls ein. Dafür gibt es ein Formular, das Sie online oder beim Gericht erhalten. Der Antrag muss die Forderung genau beziffern und begründen (z. B. durch Rechnungen oder Verträge).
  2. Prüfung durch das Gericht: Das Gericht prüft, ob die Forderung schlüssig ist – das heißt, ob sie nach den Angaben im Antrag rechtlich begründet erscheint. Es prüft nicht, ob die Forderung tatsächlich besteht. Das Gericht kann den Antrag nur ablehnen, wenn die Forderung offensichtlich nicht klagbar ist (z. B. weil sie verjährt ist) oder der Schuldner unbekannten Aufenthalts ist § 244 ZPO.
  3. Erlassung des Zahlungsbefehls: Wenn alles in Ordnung ist, erlässt das Gericht einen Zahlungsbefehl. Dieser wird dem Schuldner zugestellt und fordert ihn auf, innerhalb von vier Wochen entweder zu zahlen oder Einspruch zu erheben.
  4. Reaktion des Schuldners:
    • Zahlt der Schuldner, ist die Sache erledigt.
    • Erhebt der Schuldner Einspruch, wird das Verfahren in ein normales Zivilverfahren übergeleitet. Das Gericht setzt eine mündliche Verhandlung an, und es kommt zu einer Beweisaufnahme.
    • Reagiert der Schuldner nicht, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und kann wie ein Urteil vollstreckt werden § 244 ZPO.

Vorteile des Mahnverfahrens

  • Schnell: Ein Zahlungsbefehl wird meist innerhalb weniger Wochen erlassen.
  • Kostengünstig: Die Gerichtsgebühren sind niedriger als bei einer normalen Klage.
  • Kein Anwaltszwang: Sie können den Antrag selbst einreichen, ohne einen Rechtsanwalt zu beauftragen § 448 ZPO.

Nachteile und Risiken

  • Einspruch des Schuldners: Wenn der Schuldner Einspruch erhebt, wird das Verfahren aufwendiger. Sie müssen dann Beweise vorlegen (z. B. Verträge, Rechnungen, E-Mails), und das Gericht prüft die Forderung genau.
  • Keine Ausdehnung der Forderung: Sobald der Zahlungsbefehl erlassen ist, können Sie die Forderung nicht mehr erhöhen – auch nicht, wenn Sie später feststellen, dass Sie z. B. Zinsen oder Mahnkosten vergessen haben.
  • Keine Pfändung ohne Titel: Ohne rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder Urteil können Sie keine Zwangsvollstreckung (z. B. Kontopfändung) einleiten.

Was bedeutet das für Sie? Praktische Schritte

Wenn Sie eine offene Forderung haben, sollten Sie systematisch vorgehen:

1. Prüfen Sie die Forderung

  • Ist die Forderung fällig? Gibt es eine vertragliche Vereinbarung über den Zahlungstermin?
  • Ist die Forderung verjährt? In Österreich verjähren die meisten Forderungen nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung fällig wurde.
  • Haben Sie Beweise? Sammeln Sie alle Unterlagen, die Ihre Forderung belegen: Verträge, Rechnungen, Lieferscheine, E-Mails, Zeugen.

2. Mahnen Sie den Schuldner

  • Schicken Sie eine schriftliche Mahnung (per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Lesebestätigung). Nennen Sie die offene Forderung, setzen Sie eine letzte Frist (z. B. 14 Tage) und weisen Sie darauf hin, dass Sie bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten werden.
  • Bei Abgabenschulden (z. B. Steuern) müssen Sie nicht selbst mahnen – das Finanzamt schickt automatisch eine Mahnung § 227 BAO.

3. Entscheiden Sie sich für das Mahnverfahren oder eine Klage

  • Mahnverfahren: Geeignet für unbestrittene Forderungen bis 75.000 Euro. Sie sparen Zeit und Kosten, aber der Schuldner kann Einspruch erheben.
  • Normale Klage: Notwendig, wenn die Forderung bestritten wird, höher als 75.000 Euro ist oder wenn Sie z. B. eine Räumungsklage oder Unterlassungsklage einreichen wollen. Hier ist das Verfahren aufwendiger, aber Sie haben mehr Kontrolle über den Verlauf.

4. Beantragen Sie den Zahlungsbefehl

  • Füllen Sie das Formular für den Zahlungsbefehl aus (erhältlich beim Bezirksgericht oder online). Geben Sie die Forderung genau an (Hauptforderung + Zinsen + Mahnkosten).
  • Reichen Sie den Antrag beim zuständigen Bezirksgericht ein. Zuständig ist in der Regel das Gericht am Wohnsitz des Schuldners.
  • Zahlen Sie die Gerichtsgebühren (ca. 1–2 % der Forderungssumme, mindestens 47 Euro).
  • Das Gericht erlässt den Zahlungsbefehl und stellt ihn dem Schuldner zu.

5. Reagieren Sie auf den Einspruch des Schuldners

  • Wenn der Schuldner Einspruch erhebt, wird das Verfahren in ein normales Zivilverfahren übergeleitet. Sie erhalten eine Ladung zur mündlichen Verhandlung.
  • Tipp: Bereiten Sie sich gut vor! Bringen Sie alle Beweise mit (Verträge, Rechnungen, E-Mails, Zeugen). Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie jetzt einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
  • Wenn der Schuldner nicht reagiert, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig. Sie können dann die Zwangsvollstreckung einleiten (z. B. Kontopfändung, Lohnpfändung).

6. Vollstrecken Sie den Titel

  • Mit dem rechtskräftigen Zahlungsbefehl können Sie einen Vollstreckungsantrag beim Gericht stellen.
  • Das Gericht leitet dann die Zwangsvollstreckung ein (z. B. Pfändung des Gehalts, des Kontos oder von Sachwerten).
  • Achtung: Die Vollstreckung ist nicht immer erfolgreich. Wenn der Schuldner kein pfändbares Einkommen oder Vermögen hat, bleibt die Forderung oft uneinbringlich.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Muss ich den Schuldner vor einer Klage mahnen?
Nein, eine Mahnung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Ohne Mahnung riskieren Sie, dass der Schuldner die Forderung bestreitet oder die Verjährung einwendet. Bei Abgabenschulden (z. B. Steuern) ist eine Mahnung dagegen zwingend § 227 BAO.

2. Wie lange dauert ein Mahnverfahren?
Wenn der Schuldner nicht reagiert, dauert es meist 4–8 Wochen, bis der Zahlungsbefehl rechtskräftig ist. Erhebt der Schuldner Einspruch, kann das Verfahren mehrere Monate dauern.

3. Kann ich das Mahnverfahren selbst durchführen, oder brauche ich einen Anwalt?
Sie können das Mahnverfahren ohne Anwalt durchführen. Für den Antrag auf Zahlungsbefehl und den Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl besteht kein Anwaltszwang § 448 ZPO. Erst wenn das Verfahren in ein normales Zivilverfahren übergeht (z. B. nach Einspruch des Schuldners), kann ein Anwalt sinnvoll sein.

4. Was kostet ein Mahnverfahren?
Die Gerichtsgebühren betragen ca. 1–2 % der Forderungssumme, mindestens jedoch 47 Euro. Dazu kommen eventuell Kosten für die Zustellung (z. B. Einschreiben) und für einen Anwalt, falls Sie einen beauftragen.

5. Was passiert, wenn der Schuldner im Ausland wohnt?
Wenn der Schuldner in einem EU-Land wohnt, können Sie ein Europäisches Mahnverfahren einleiten § 252 ZPO. Dafür ist das Bezirksgericht für Handelssachen Wien zuständig. Das Verfahren ist ähnlich wie das österreichische Mahnverfahren, aber die Zustellung und Vollstreckung können länger dauern.

Fazit

Eine unbezahlt gebliebene Rechnung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Resignation. Mit einer klaren Mahnung, einem Mahnverfahren und – falls nötig – der Zwangsvollstreckung können Sie Ihre Forderung durchsetzen. Wichtig ist, dass Sie systematisch vorgehen und sich an die gesetzlichen Fristen halten.

  • Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Forderung fällig und durchsetzbar ist.
  • Mahnungen sind zwar nicht immer Pflicht, aber in der Praxis unverzichtbar.
  • Das Mahnverfahren ist der schnellste Weg zu einem vollstreckbaren Titel – aber nur, wenn der Schuldner nicht widerspricht.
  • Bei Einspruch des Schuldners wird das Verfahren aufwendiger. Hier kann ein Anwalt helfen, die Erfolgsaussichten einzuschätzen.

Wenn Sie unsicher sind oder der Schuldner die Forderung bestreitet, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt kann prüfen, ob Ihre Forderung begründet ist, und Sie durch das Verfahren begleiten. Gerade bei hohen Forderungen oder komplizierten Sachverhalten lohnt sich professionelle Unterstützung.

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