Im Juni 2025 hat das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für bestimmte Volvo-Dieselfahrzeuge veranlasst. Im Zentrum steht der Verdacht, dass in betroffenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgaswerte verbaut wurden. Besonders häufig betroffen: der Volvo XC60 mit Euro-5-Dieselmotor.
Was viele Fahrzeughalter nicht wissen: Diese technische Manipulation kann eine Rechtsverletzung darstellen – und somit zu einem Anspruch auf Schadenersatz führen.
Nach aktuellem Stand soll Volvo in bestimmten Dieselfahrzeugen eine Software (sogenannte Abschalteinrichtung bzw. Thermofenster) verbaut haben, die erkennt, ob das Fahrzeug sich auf einem Prüfstand befindet. In dieser Situation werden die Abgaswerte optimiert – im normalen Straßenverkehr hingegen läuft das System im schadstoffintensiveren Modus.
Diese Praxis führt zu einer deutlich höheren Emission von Stickoxiden im Alltag. Sie verstößt gegen die europäische Typgenehmigungsverordnung (EG-VO 715/2007) und wurde in vergleichbaren Fällen – etwa beim VW-Dieselskandal – von zahlreichen Gerichten als unzulässig bewertet. Fahrzeugbesitzer gelten damit als getäuscht und können sich auf ihre Verbraucherrechte berufen.
Aktuellen Erkenntnissen zufolge kommt das sogenannte „Thermofenster“ nicht nur in Dieselmotoren der Euro-5-Norm zum Einsatz, sondern möglicherweise auch in Euro-6-Modellen. Besonders kritisch sind dabei die Motorvarianten D3 und D4, die in vielen Fahrzeugreihen verbaut wurden:
Ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist, prüfen wir gerne individuell.
Wenn bei Ihrem Volvo eine unzulässige Abschalteinrichtung nachgewiesen werden kann, ergeben sich verschiedene juristische Optionen:
Im Zuge der Rückrufe werden häufig Software-Updates angeboten. Diese sollen die Emissionswerte korrigieren. Allerdings können solche Updates neue Probleme verursachen – wie etwa erhöhten Kraftstoffverbrauch oder technische Einschränkungen.
Wichtig: Ein Update ist nicht notwendig, um Schadenersatz geltend zu machen. Im Zweifel sollte vor der Zustimmung eine rechtliche Beratung erfolgen.
Die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche beträgt in Österreich grundsätzlich drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von Schaden und Schädiger erfahren haben. Das bedeutet:
Wir empfehlen eine rasche Prüfung – denn jedes Zuwarten kann Ihre Rechte gefährden.
Die Erstberatung durch unsere Kanzlei ist kostenlos. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt diese meist die gesamten Kosten – inklusive Anwalt, Gericht und allfälliger Sachverständiger.
Ohne Rechtsschutzversicherung prüfen wir die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung: In diesem Fall entstehen Ihnen nur bei Erfolg Kosten.
Der Abgasskandal bei Volvo betrifft tausende Fahrzeuge in Österreich. Viele betroffene Halter wissen nicht, dass sie Ansprüche haben – oder lassen wertvolle Zeit verstreichen. Wir helfen rasch und unbürokratisch – ohne Kostenrisiko.
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