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Volvo Abgasskandal – Schadenersatz für Fahrzeughalter in Österreich

Im Juni 2025 hat das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für bestimmte Volvo-Dieselfahrzeuge veranlasst. Im Zentrum steht der Verdacht, dass in betroffenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgaswerte verbaut wurden. Besonders häufig betroffen: der Volvo XC60 mit Euro-5-Dieselmotor.

Was viele Fahrzeughalter nicht wissen: Diese technische Manipulation kann eine Rechtsverletzung darstellen – und somit zu einem Anspruch auf Schadenersatz führen.

Was wirft man Volvo konkret vor?

Nach aktuellem Stand soll Volvo in bestimmten Dieselfahrzeugen eine Software (sogenannte Abschalteinrichtung bzw. Thermofenster) verbaut haben, die erkennt, ob das Fahrzeug sich auf einem Prüfstand befindet. In dieser Situation werden die Abgaswerte optimiert – im normalen Straßenverkehr hingegen läuft das System im schadstoffintensiveren Modus.

Diese Praxis führt zu einer deutlich höheren Emission von Stickoxiden im Alltag. Sie verstößt gegen die europäische Typgenehmigungsverordnung (EG-VO 715/2007) und wurde in vergleichbaren Fällen – etwa beim VW-Dieselskandal – von zahlreichen Gerichten als unzulässig bewertet. Fahrzeugbesitzer gelten damit als getäuscht und können sich auf ihre Verbraucherrechte berufen.

Welche Fahrzeugmodelle sind betroffen?

Aktuellen Erkenntnissen zufolge kommt das sogenannte „Thermofenster“ nicht nur in Dieselmotoren der Euro-5-Norm zum Einsatz, sondern möglicherweise auch in Euro-6-Modellen. Besonders kritisch sind dabei die Motorvarianten D3 und D4, die in vielen Fahrzeugreihen verbaut wurden:

  • SUVs: XC90, XC70, XC60, XC40
  • Kombis und Limousinen: V90, V70, V60, V40
  • Limousinen: S90, S80, S60

Ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist, prüfen wir gerne individuell.

Welche rechtlichen Schritte stehen Ihnen offen?

Wenn bei Ihrem Volvo eine unzulässige Abschalteinrichtung nachgewiesen werden kann, ergeben sich verschiedene juristische Optionen:

  1. Rückabwicklung des Kaufs – Sie können den Kauf rückgängig machen. Das bedeutet: Rückgabe des Fahrzeugs gegen Rückzahlung des Kaufpreises – abzüglich einer Nutzungsentschädigung.
  2. Klassischer Schadenersatz – Falls Sie das Auto behalten oder bereits weiterverkauft haben, kommt eine Entschädigung für die Wertminderung in Betracht.
  3. Ersatz für Folgeschäden – Falls die Manipulation technische Probleme, etwa Motorschäden, verursacht hat, können auch daraus resultierende Kosten ersetzt verlangt werden.

Sollten Sie einem Software-Update zustimmen?

Im Zuge der Rückrufe werden häufig Software-Updates angeboten. Diese sollen die Emissionswerte korrigieren. Allerdings können solche Updates neue Probleme verursachen – wie etwa erhöhten Kraftstoffverbrauch oder technische Einschränkungen.

Wichtig: Ein Update ist nicht notwendig, um Schadenersatz geltend zu machen. Im Zweifel sollte vor der Zustimmung eine rechtliche Beratung erfolgen.

Wie lange können Sie Ansprüche geltend machen?

Die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche beträgt in Österreich grundsätzlich drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von Schaden und Schädiger erfahren haben. Das bedeutet:

  • Wer 2025 vom Rückruf erfährt, muss spätestens 2028 aktiv werden.
  • Unter bestimmten Umständen kann die Frist gehemmt oder unterbrochen werden.

Wir empfehlen eine rasche Prüfung – denn jedes Zuwarten kann Ihre Rechte gefährden.

Was kostet eine rechtliche Prüfung?

Die Erstberatung durch unsere Kanzlei ist kostenlos. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt diese meist die gesamten Kosten – inklusive Anwalt, Gericht und allfälliger Sachverständiger.

Ohne Rechtsschutzversicherung prüfen wir die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung: In diesem Fall entstehen Ihnen nur bei Erfolg Kosten.

So läuft die Anspruchsdurchsetzung ab

  1. Kontaktaufnahme & Unterlagenprüfung – Sie senden uns Kopien Ihres Fahrzeugscheins, Kauf- oder Leasingvertrags und ggf. das Rückrufschreiben.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung – Wir klären, ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen.
  3. Außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung – Wir setzen Ihre Rechte effizient durch.
  4. Erfolgsfall – Entweder erhalten Sie eine Entschädigung oder geben das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis erstattet.

Unser Fazit: Warten Sie nicht – handeln Sie jetzt

Der Abgasskandal bei Volvo betrifft tausende Fahrzeuge in Österreich. Viele betroffene Halter wissen nicht, dass sie Ansprüche haben – oder lassen wertvolle Zeit verstreichen. Wir helfen rasch und unbürokratisch – ohne Kostenrisiko.

👉 Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern unter www.atb.law

Oder direkt anrufen: 01 39 12345

ATB.LAW – Ihre Kanzlei für Verbraucherschutz und Abgasskandale

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