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Wer bekommt das Erbe, wenn kein Testament gefunden wird?

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Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:

In diesem Video-Podcast erläutert der Rechtsanwalt Mag. Dominik Brun, wie die Erbfolge in Österreich geregelt wird, wenn kein Testament auffindbar ist. Zunächst prüft ein Notar als Gerichtskommissär die Familienverhältnisse sowie das zentrale Testamentsregister. Fehlt eine letztwillige Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge, die primär Nachkommen und Ehegatten berücksichtigt. Mag. Brun betont dabei die essenzielle Bedeutung von Originalschriften, da bloße Kopien vor Gericht meist nicht anerkannt werden. Zudem werden typische Konfliktpotenziale wie die Anrechnung von Schenkungen zu Lebzeiten und die emotional belastende Situation im Verlassenschaftsverfahren thematisiert. Abschließend rät der Jurist zu einer frühzeitigen anwaltlichen Beratung, um langwierige Erbschaftsklagen zu vermeiden und eine faire Vermögensverteilung sicherzustellen.

Erbrecht in Österreich: Wer bekommt das Erbe, wenn kein Testament gefunden wird?

Wenn ein Angehöriger verstirbt, ist das für die Hinterbliebenen eine enorme emotionale Belastung. Doch neben der Trauer müssen auch rechtliche und finanzielle Angelegenheiten geklärt werden – insbesondere die Frage nach dem Nachlass. Aber was passiert eigentlich, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder dieses nicht auffindbar ist?
Hier erfahren Sie, wie das Verlassenschaftsverfahren abläuft, welche Erbfolge greift und worauf Sie unbedingt achten müssen.
 

1. Wie wird geprüft, ob ein Testament existiert?

Das Verlassenschaftsverfahren beginnt mit der Todesmeldung an das zuständige Bezirksgericht, welches daraufhin einen Notar als sogenannten Gerichtskommissar bestellt. Der Notar ist für die Führung des Verfahrens verantwortlich und ermittelt zunächst die Familienverhältnisse.
Um ein Testament ausfindig zu machen, geht der Gerichtskommissar wie folgt vor:
 
  • Abfrage im Testamentsregister: Der Notar prüft das zentrale Testamentsregister der österreichischen Notare und Rechtsanwälte. Dort sind Testamente verzeichnet, die bei Anwälten oder Notaren sicher hinterlegt wurden.
  • Suche vor Ort: Da es in Österreich die Möglichkeit des handschriftlichen Testaments gibt, sucht der Notar bei fehlenden Anhaltspunkten auch in der Wohnung oder im Haus des Verstorbenen in den Unterlagen nach einem letzten Willen.
Achtung: Eine bloße Kopie eines Testaments reicht in der Regel nicht aus! Für das Gericht muss zwingend das Original vorliegen. Ohne Originaldokument kann der letzte Wille oft nicht durchgesetzt werden und es kommt stattdessen zur gesetzlichen Erbfolge.
 

2. Die gesetzliche Erbfolge

Wird tatsächlich kein gültiges Testament gefunden, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in Kraft. Diese ist in verschiedene Linien (Parentelen) unterteilt:
 
  1. Erste Linie: Primär erben die Nachkommen (Kinder, Enkel) sowie der Ehegatte.
  2. Weitere Linien: Gibt es keine Nachkommen oder Ehegatten, geht das Erbe an die Eltern, Geschwister, Nichten oder Neffen des Verstorbenen.
  3. Bis zu den Urgroßeltern: Dieser Stammbaum wird weiter nach oben verfolgt. Sollten weltweit überhaupt keine Verwandten ausfindig gemacht werden, fällt das Erbe an den Staat.

 

3. Der Ablauf des Verlassenschaftsverfahrens

Viele Betroffene fühlen sich in dem juristischen Verfahren verloren. Ein Verlassenschaftsverfahren läuft in der Regel in diesen Schritten ab:
  • Todesfallaufnahme: Der Notar lädt eine dem Verstorbenen nahestehende Person (z.B. Ehepartner oder Kind) ein, um grundlegende Informationen über die Familie und das Vermögen zu sammeln.
  • Vermögensermittlung: Der Notar fragt gezielt bei Banken an, um Konten, Spardepots oder Schließfächer ausfindig zu machen, und erstellt ein Inventar.
  • Verhandlungstermin: Sind Erben und Vermögen annähernd geklärt, werden alle bekannten Erben in das Besprechungszimmer des Notars geladen, wo das weitere Vorgehen besprochen wird.

4. Häufige Fehler und Konflikte im Erbrecht

Da das Verlassenschaftsverfahren eine rein juristische und finanzielle Abhandlung ist, können emotionale Bedürfnisse hier nicht gestillt werden, was oft zu Konflikten führt.
 
  • Fehler bei Vorausschenkungen: Ein häufiger Irrtum betrifft das Pflichtteilsrecht. Erhalten Kinder zu Lebzeiten Geschenke (z.B. Baugrundstücke), betrachten viele das Vermögen der Eltern als eine Einheit. Erbrechtlich müssen Mutter und Vater jedoch streng getrennt betrachtet werden, was zu überraschenden Pflichtteilsansprüchen nach dem Tod nur eines Elternteils führen kann.
  • Nachträgliches Auftauchen von Erben: Wenn das Verfahren durch das Gericht bereits rechtskräftig beendet wurde (Einantwortungsbeschluss) und danach ein neuer Erbe oder ein Testament auftaucht, muss eine sogenannte Erbschaftsklage bei Gericht eingereicht werden. Taucht ein Testament noch während des laufenden Verfahrens auf, prüft der Notar direkt, welches Erbrecht stärker ist.

5. Wann ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht sinnvoll?

Sie müssen sich in einem Verlassenschaftsverfahren nicht zwingend anwaltlich vertreten lassen, da der Notar als neutrale Person auftritt und versuchen muss, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Dennoch ist anwaltliche Hilfe in vielen Fällen dringend zu empfehlen:
 
  • Vorsorge zu Lebzeiten: Um Streitigkeiten vorzubeugen und das Vermögen fair (oder ganz bewusst nach eigenen Wünschen) zu verteilen.
  • Bei Ungerechtigkeiten & Komplexität: Wenn Sie das Gefühl haben, übergangen worden zu sein, das Ausrechnen des Pflichtteils zu kompliziert ist oder der Verdacht besteht, dass Vermögenswerte (z.B. Goldmünzen) heimlich beiseitegeschafft wurden.
  • Zur strategischen Beratung: Oft hilft ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch, um Unterlagen zu sichten, rechtliche Ansprüche zu klären und taktisch klug vorzugehen, bevor es zum großen Streit vor Gericht kommt. Mit juristischer Unterstützung lässt sich oft auch direkt beim Notar eine brauchbare Lösung für alle finden.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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