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Testament selbst schreiben: Darauf müssen Sie achten

Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:

In diesem Interview erläutert die Rechtsanwältin Mag. Agnes Dürer die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Erstellung eines Testaments in Österreich. Es wird verdeutlicht, dass ein eigenhändiges Testament nur dann gültig ist, wenn der gesamte Text sowie die Unterschrift handschriftlich verfasst wurden. Die Expertin warnt vor formalen Fehlern und unklaren Formulierungen, die häufig zu kostspieligen gerichtlichen Erbstreitigkeiten führen. Zudem wird der Vorteil eines fremdhändigen Testaments erklärt, welches unter Einbeziehung von Zeugen und juristischer Unterstützung erstellt wird.

Durch die Registrierung in einem zentralen Testamentsregister durch Notare oder Anwälte lässt sich zudem sicherstellen, dass das Dokument im Todesfall auch tatsächlich aufgefunden wird. Abschließend empfiehlt Mag. Dürer eine professionelle Rechtsberatung, um die Übereinstimmung mit dem Gesetz zu prüfen und den Hinterbliebenen Konflikte zu ersparen.

Testament selbst verfassen: Formvorschriften und Stolperfallen im österreichischen Erbrecht

Im österreichischen Erbrecht ist es grundsätzlich erlaubt, sein Testament selbst zu verfassen. Die Erstellung eines sogenannten eigenhändigen Testaments scheint auf den ersten Blick unkompliziert, birgt jedoch rechtliche Risiken. Die erfahrene Rechtsanwältin Mag. Agnes Stürer erklärt, worauf Sie zwingend achten müssen, damit Ihr letzter Wille auch tatsächlich gültig ist.
 

Eigenhändiges vs. fremdhändiges Testament

Das Erbrecht unterscheidet verschiedene Testamentsformen:
 
  • Eigenhändiges Testament: Hier wirkt nur der Erblasser selbst mit. Er schreibt das Testament im eigenen Namen und muss es selbst unterschreiben.
  • Fremdhändiges Testament: Dieses wird von einer dritten Person – etwa einem Rechtsanwalt oder Notar – verfasst. Hierbei müssen strengere Formvorschriften eingehalten werden, wie beispielsweise die Anwesenheit von Zeugen, die bezeugen, dass es sich um den letzten Willen des Testators handelt.

Die wichtigsten Formvorschriften für das selbstgeschriebene Testament

Damit ein selbst verfasstes Testament nicht rechtlich unwirksam ist, müssen zwingende Minimalvoraussetzungen erfüllt sein:
 
  1. Handschriftlichkeit: Der Text muss zwingend von Anfang bis Ende eigenhändig mit der Hand geschrieben sein. Ein am Computer oder mit der Schreibmaschine getipptes Testament, das am Ende nur per Hand unterschrieben wird, ist formungültig.
  2. Unterschrift: Das Testament muss vom Erblasser am Ende des Textes mit seinem Namen unterschrieben werden.
  3. Ort und Datum: Diese Angaben sollten unbedingt angeführt werden, damit später nachvollzogen werden kann, wann das Testament errichtet wurde.
  4. Klarer Wille: Es muss eindeutig hervorgehen, dass dies der letzte Wille ist und wer genau was erben soll.

 

Häufige Stolperfallen und Anfechtungen

Oftmals scheitern selbstgeschriebene Testamente nicht an der fehlenden Unterschrift, sondern an unklaren Formulierungen. Wenn der Wille des Verstorbenen nicht eindeutig ist, kommt es unter den Hinterbliebenen häufig zu Streitigkeiten, die letztlich vor Gericht ausgetragen werden müssen.
 
Ist ein Testament wegen eines Formfehlers ungültig (z.B. weil es am Computer getippt wurde), geht der im Testament bedachte Wunscherbe – wie etwa der Lebensgefährte – leer aus. Stattdessen tritt dann die gesetzliche Erbfolge ein, wodurch das Vermögen beispielsweise an die Kinder übergeht.
 
Zudem kommt es vor, dass nach einem Todesfall mehrere Testamente auftauchen. In der Regel gilt dann das zuletzt errichtete Testament, sofern der Erblasser zu diesem Zeitpunkt noch voll testierfähig (also frei von Willensmängeln oder Erkrankungen wie Demenz) war. Wichtig zu wissen: Wer sich auf ein Testament beruft, trägt die Beweislast und muss nachweisen, dass das Dokument formgültig und frei von Mängeln ist.
 

Aufbewahrung: Wie geht das Testament nicht verloren?

Ein handgeschriebenes Testament, das zu Hause aufbewahrt wird, kann verloren gehen oder übersehen werden. Ein großer Vorteil bei der Erstellung durch einen Anwalt oder Notar ist die Hinterlegung in einem speziellen Testamentsregister. Tritt der Todesfall ein, fragt der zuständige Gerichtskommissar dieses Register automatisch ab, und das Originaltestament wird dem Verfahren sicher zur Verfügung gestellt.
 

Lohnt sich der Gang zum Anwalt?

Die Erstellung eines Testaments durch einen Experten ist oft günstiger, als viele annehmen. Die Kosten für die Errichtung sind eine sinnvolle Investition, um formale Fehler zu vermeiden und den Erben später teure und nervenaufreibende Gerichtsstreitigkeiten zu ersparen.
 
In einem Erstberatungsgespräch nimmt sich Mag. Agnes Dürer die Zeit, um Ihre familiäre Situation und Ihre Wünsche genau zu analysieren. Oftmals stellt sich dabei sogar heraus, dass gar kein Testament nötig ist, weil die gesetzliche Erbfolge ohnehin genau den Vorstellungen des Mandanten entspricht.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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