Testament selbst schreiben: Darauf müssen Sie achten
- Rechtsexpertin: Mag. Agnes Dürer
- Erbrecht
Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:
In diesem Interview erläutert die Rechtsanwältin Mag. Agnes Dürer die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Erstellung eines Testaments in Österreich. Es wird verdeutlicht, dass ein eigenhändiges Testament nur dann gültig ist, wenn der gesamte Text sowie die Unterschrift handschriftlich verfasst wurden. Die Expertin warnt vor formalen Fehlern und unklaren Formulierungen, die häufig zu kostspieligen gerichtlichen Erbstreitigkeiten führen. Zudem wird der Vorteil eines fremdhändigen Testaments erklärt, welches unter Einbeziehung von Zeugen und juristischer Unterstützung erstellt wird.
Durch die Registrierung in einem zentralen Testamentsregister durch Notare oder Anwälte lässt sich zudem sicherstellen, dass das Dokument im Todesfall auch tatsächlich aufgefunden wird. Abschließend empfiehlt Mag. Dürer eine professionelle Rechtsberatung, um die Übereinstimmung mit dem Gesetz zu prüfen und den Hinterbliebenen Konflikte zu ersparen.
Testament selbst verfassen: Formvorschriften und Stolperfallen im österreichischen Erbrecht
Eigenhändiges vs. fremdhändiges Testament
- Eigenhändiges Testament: Hier wirkt nur der Erblasser selbst mit. Er schreibt das Testament im eigenen Namen und muss es selbst unterschreiben.
- Fremdhändiges Testament: Dieses wird von einer dritten Person – etwa einem Rechtsanwalt oder Notar – verfasst. Hierbei müssen strengere Formvorschriften eingehalten werden, wie beispielsweise die Anwesenheit von Zeugen, die bezeugen, dass es sich um den letzten Willen des Testators handelt.
Die wichtigsten Formvorschriften für das selbstgeschriebene Testament
- Handschriftlichkeit: Der Text muss zwingend von Anfang bis Ende eigenhändig mit der Hand geschrieben sein. Ein am Computer oder mit der Schreibmaschine getipptes Testament, das am Ende nur per Hand unterschrieben wird, ist formungültig.
- Unterschrift: Das Testament muss vom Erblasser am Ende des Textes mit seinem Namen unterschrieben werden.
- Ort und Datum: Diese Angaben sollten unbedingt angeführt werden, damit später nachvollzogen werden kann, wann das Testament errichtet wurde.
- Klarer Wille: Es muss eindeutig hervorgehen, dass dies der letzte Wille ist und wer genau was erben soll.
Häufige Stolperfallen und Anfechtungen
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Geprüft von rechtlichen Expert:innen
Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.