Scheidung: Wer zahlt Wohnung, Kredit und Rechnungen?
- Rechtsexperte: Mag. Michael Ibesich, LL.M.
- Familienrecht
Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:
Familienrechtsexperte Mag. Michael Ibesich erklärt die finanziellen Folgen einer Scheidung in Österreich. Im Fokus stehen gemeinsame Kredite, Schulden, Vermögensaufteilung, Immobilien und die Frage, wer nach der Trennung weiterhin für bestehende Verpflichtungen haftet. Zudem erfahren Betroffene, welche Fristen zu beachten sind, welche Risiken bei privaten Vereinbarungen bestehen und warum eine frühzeitige rechtliche Beratung helfen kann, kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden.
Scheidung & Trennung: Wer zahlt für Wohnung, Kredit und gemeinsame Rechnungen?
Wenn eine Ehe endet, stehen neben den emotionalen Herausforderungen oft auch komplexe finanzielle und rechtliche Fragen im Raum. Wer zahlt die laufenden Kredite? Was passiert, wenn ein Partner einfach auszieht oder das gemeinsame Konto leerräumt?
Von gemeinsamen Krediten bis zur Vermögensaufteilung: Familienrechtsexperte Mag. Michael Ibesich beantwortet zentrale Fragen zu den finanziellen Folgen einer Scheidung.
1. Auszug aus der gemeinsamen Wohnung: Enden die Pflichten?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass mit dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung auch die finanziellen Verpflichtungen enden. Das ist nicht der Fall.
- Dringendes Wohnbedürfnis: Dient die Wohnung oder das Haus weiterhin dem dringenden Wohnbedürfnis des verbleibenden Ehepartners (und eventueller Kinder), muss der ausziehende Partner sicherstellen, dass dieses Bedürfnis befriedigt wird.
- Laufende Kosten: Kreditraten und Ausgaben für das Haus müssen im Regelfall weiterbezahlt werden.
- Unterhalt: Auch während einer laufenden Ehe oder in einer Trennungssituation besteht grundsätzlich eine Unterhaltspflicht, die sich nach den Bedürfnissen des anderen richtet.
2. Gemeinsame Kredite: Gefangen im Vertrag?
Haben beide Ehepartner gemeinsam einen Kreditvertrag unterzeichnet, haften sie der Bank gegenüber solidarisch zur ungeteilten Hand. Das bedeutet, die Bank kann sich aussuchen, von wem sie die Raten einfordert.
- Kein einseitiger Ausstieg: Man kann nicht einfach aus dem Vertrag aussteigen, da die Bank ein Interesse daran hat, zwei haftende Personen zu behalten.
- Lösungsmöglichkeiten: Durch einen gerichtlichen Antrag bei der Scheidung kann ein Partner zum Hauptschuldner ernannt werden, während der andere nur noch als Ausfallsbürge haftet. Eine gänzliche Entlassung aus dem Kredit ist meist nur möglich, wenn die Bank zustimmt – etwa weil ein neuer Partner in den Vertrag einsteigt oder die Immobilie verkauft und der Kredit vom Erlös getilgt wird.
3. Wer haftet für Schulden und Rechnungen?
Grundsätzlich haftet jeder Ehepartner nur für seine eigenen Schulden. Zu einer Mithaftung kommt es jedoch zwingend, wenn:
- beide Partner einen Vertrag (z.B. Kredit) gemeinsam unterschrieben haben.
- für Dritte (Vertragspartner) nicht erkennbar war, dass das Rechtsgeschäft nur von einem Partner allein geschlossen werden sollte.
4. Immobilien und das Grundbuch: Wem gehört das Haus?
Viele glauben, wer im Grundbuch steht, dem gehört die Immobilie unantastbar. Im Zuge eines Aufteilungsverfahrens kann ein Gericht jedoch das Eigentum auf den anderen Partner übertragen, wenn dieser ein dringendes Wohnbedürfnis hat und der im Grundbuch eingetragene Partner beispielsweise noch andere Wohnungen besitzt.
- In die Ehe eingebrachte Immobilien: Vermögen oder Immobilien, die in die Ehe eingebracht oder währenddessen geerbt/geschenkt wurden, unterliegen grundsätzlich nicht der Aufteilung.
- Wertsteigerungen: Wurde der Wert der eingebrachten Immobilie jedoch während der Ehe durch gemeinsame körperliche Arbeit (z.B. Haussanierung) oder finanzielle Mittel gesteigert, wird dieser Mehrwert bei der Scheidung aufgeteilt.
5. Schutz vor Kontoplünderung
Was passiert, wenn ein Partner kurz vor der Scheidung das gemeinsame Konto leerräumt? Das Gesetz bietet hier Schutz: Alles, was binnen zwei Jahren vor Beginn des Scheidungsverfahrens vom Konto entnommen wurde, wird fiktiv wieder hinzugerechnet und unterliegt somit weiterhin der Aufteilung. Zudem können bei Gericht einstweilige Verfügungen beantragt werden, um Gelder zu sichern oder die Weiterzahlung von Kreditraten rasch zu erzwingen.
6. Eheverträge und fatale Fristenversäumnisse
Ein Ehevertrag kann vorab viele Dinge regeln, muss in Österreich jedoch zwingend schriftlich und je nach Inhalt (z.B. bei Immobilien) sogar notariatspflichtig abgeschlossen werden. Mündliche Absprachen sind vor Gericht meist ungültig.
Achtung: Ein Ehevertrag kann vom Gericht für ungültig erklärt werden, wenn er einen Partner gröblich benachteiligt – besonders, wenn es um das dringende Wohnbedürfnis von Kindern geht.
Die wichtigste Frist: Das Scheidungsverfahren und das Aufteilungsverfahren sind rechtlich getrennt. Nach Rechtskraft der Scheidung haben Sie genau ein Jahr Zeit, um einen gerichtlichen Antrag auf Aufteilung des Vermögens zu stellen. Versäumen Sie diese Frist, ist Ihr Anspruch verfallen.
Fazit: Suchen Sie frühzeitig rechtlichen Rat
Da sich mit den Jahren der Ehe (z.B. durch Hausbau, Kinder oder Wertpapierdepots) die finanzielle Situation stark verflechtet, ist das Aufteilungsverfahren oft hochkomplex. Es empfiehlt sich daher, bereits bei den ersten Trennungsgedanken ein anwaltliches Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen, um schwerwiegende finanzielle Fehler zu vermeiden.
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