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Scheidung: Was tun, wenn einer nicht unterschreibt?

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Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:

Familienrechtsexperte Mag. August Schulz erklärt, was passiert, wenn ein Ehepartner die Scheidung nicht unterschreibt. Er spricht über die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung, die strittige Scheidung als Alternative und warum eine frühzeitige rechtliche Beratung wichtig ist.

Was tun, wenn der Ehepartner die Unterschrift verweigert?

Eine Trennung ist oft mit starken Emotionen und großen Veränderungen der Lebensumstände verbunden. Doch was passiert rechtlich, wenn beide zwar getrennt Wege gehen, ein Partner sich aber weigert, die Scheidungsvereinbarung zu unterschreiben? Mag. August Schulz, ein erfahrener Rechtsanwalt, der seit über 30 Jahren im Familienrecht in Wien tätig ist, klärt über die rechtlichen Rahmenbedingungen und strategischen Möglichkeiten auf.

Die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung

Um den Weg einer einvernehmlichen Scheidung in Österreich gehen zu können, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Dauer der Ehe und Trennung: Die Ehe muss seit mindestens sechs Monaten bestehen, um einvernehmlich geschieden werden zu können. Zudem müssen die Ehepartner seit mindestens sechs Monaten getrennt leben. Diese Trennungsfrist wird vom Gericht jedoch nicht streng objektiv geprüft, da entscheidend ist, ob die Parteien das subjektive Gefühl haben, nicht mehr als Ehepaar zusammenzuleben.
  • Elternberatung: Sind minderjährige Kinder im Spiel, ist die Absolvierung einer ein- bis zweistündigen Elternberatung im Vorfeld zwingend vorgeschrieben. Die entsprechende Bestätigung muss dem Gericht vorgelegt werden.
  • Dokumente: Standarddokumente wie die Heiratsurkunde und ein Lichtbildausweis sind zu den Terminen mitzubringen.

Warum die Unterschrift bei Gericht so wichtig ist

Der Begriff „einvernehmliche Scheidung“ setzt voraus, dass sich beide Eheleute über ausnahmslos alle Scheidungsfolgen einig sind. Fehlt diese Einigung auch nur in einem Punkt, ist das einvernehmliche Verfahren nicht möglich.
Mag. Schulz betont hierbei einen wichtigen Grundsatz: Eine zu Hause unterschriebene Scheidungsvereinbarung ist nicht gültig. Man kann nur auf dem Standesamt heiraten und sich ausschließlich bei Gericht scheiden lassen. Die rechtliche Bindung der Unterschrift entsteht erst vor dem Richter.

Was tun, wenn es keine Einigung gibt? (Die paktierte Scheidung)

Es gibt Fälle, in denen ein Partner aus moralischen oder – wenn auch abnehmend – aus religiösen Gründen die Unterschrift verweigert. Häufiger ist jedoch der Fall, dass zwar beide die Scheidung wollen, aber konträre Vorstellungen über wichtige Details, wie etwa Ausgleichszahlungen, herrschen.
Eine Scheidung lässt sich grob in drei Themenbereiche unterteilen:

  1. Die Ehescheidung selbst und der Ehegattenunterhalt
  2. Die vermögensrechtliche Aufteilung
  3. Die Belange der minderjährigen Kinder

Wenn keine Gesamteinigung für alle drei Bereiche gefunden wird, empfiehlt sich ein schrittweises Vorgehen: Die sogenannte paktierte Ehescheidung. Dabei können Teilbereiche vorab geregelt werden. Man kann sich beispielsweise vorab einvernehmlich scheiden lassen (etwa durch die Vereinbarung eines gleichteiligen Verschuldens und eines Unterhaltsverzichts) und sich danach in Ruhe der Vermögensaufteilung und den Kinderthemen widmen. Auch ein Vergleich rein über die Kinderthemen ist vorab möglich, sodass nur noch das Vermögen offenbleibt. Dieses Vorgehen verhindert, dass man vor einem unlösbaren Berg an Konflikten steht.

Kann ein Partner die Scheidung komplett blockieren?

Nein, eine Scheidung kann durch die bloße Verweigerung der Unterschrift nicht verhindert werden. In einem solchen Fall muss man den Weg der Ehescheidungsklage (strittige Scheidung) wählen.
 
Das Gericht prüft dann die Voraussetzungen, wobei eine Ehescheidung statistisch in 99,9 % der Fälle durchgesetzt wird – denn wenn eine Partei die Ehe nicht mehr aufrechterhalten möchte, ist die Grundlage der Ehe de facto nicht mehr gegeben. Vor Gericht wird meist das Vorliegen einer „schweren Eheverfehlung“ geprüft. Diese lässt sich in der Praxis oft relativ leicht nachweisen, beispielsweise durch Beschimpfungen, Lieblosigkeit, Interesselosigkeit oder eine mangelnde gemeinsame Freizeitgestaltung.
 
Während die Tatsache der Scheidung selbst meist leicht erreichbar ist, liegt die eigentliche juristische Hürde in der Frage der Schuld, aus der sich eventuelle Unterhaltsansprüche ableiten lassen.

Der richtige Zeitpunkt für den Anwaltsbesuch

Ein großer Fehler ist es, erst juristischen Rat einzuholen, wenn die Situation bereits festgefahren ist. Mag. Schulz rät dringend zu einem frühen Erstgespräch, noch bevor überhaupt der Gerichtsweg beschritten oder eigene Handlungen gesetzt werden.
 
Interessanterweise gehen Frauen und Männer hier oft unterschiedlich vor: Frauen holen sich häufig schon Jahre vor der tatsächlichen Scheidung Beratung, um ihre vermögensrechtliche Situation (sowohl im Positiven als auch im Negativen) realistisch einschätzen zu können. Männer hingegen warten oft zu lange und machen strategische Fehler. Viele Männer beginnen erst einen neuen Lebensabschnitt (z.B. eine neue Partnerschaft) und leiten danach die Scheidung ein – ein Vorgehen, das vor Gericht als Eheverfehlung gewertet wird und zu massiven Problemen führen kann.
 
Richtig ist: Zuerst die Scheidung in die Wege leiten und danach das neue Leben beginnen.
 

Realistische Einschätzung: Finanzen, Kinder und die persönliche Zukunft

Ein kompetenter Anwalt verteilt keine Geschenke, sondern muss seine Klienten realistisch beraten. Eine Scheidung kommt wirtschaftlich gesehen oft einem Konkurs gleich. Was zuvor zu zweit erwirtschaftet wurde, reicht nach der Trennung oft nicht für zwei getrennte Lebenstruktionen. Ist beispielsweise ein gemeinsames Haus das einzige Vermögen, läuft es meist auf einen Verkauf hinaus, damit beide ihren finanziellen Anteil erhalten können. Auch bestehende Kreditraten sind oft von einer Partei allein nicht mehr tragbar.
 
Neben den Finanzen müssen altersgerechte Gespräche mit den Kindern geführt und deren Bedürfnisse in den Mittelpunkt gestellt werden.
Abschließend gilt es gut abzuwägen, ob man für einen potenziellen Ehegattenunterhalt ein strittiges Verfahren führen möchte. Solch ein Prozess kostet viel Zeit, Geld und Nerven, kann aber im Gegenzug eine lebenslange finanzielle Absicherung bedeuten.
 
Die Entscheidung für oder gegen diesen Weg ist letztlich keine rein rechtliche Frage, sondern eine sehr persönliche Entscheidung darüber, wie man sein weiteres Leben gestalten möchte.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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