Scheidung mit Verschulden: Welche Rolle spielt ein Seitensprung?
- Rechtsexperte: Univ. Lektor RA Helmut Kunz
- Familienrecht
Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:
In diesem Podcast erläutert der Rechtsanwalt Mag. Helmut Kunz die rechtlichen Konsequenzen von Untreue im österreichischen Scheidungsrecht. Ein Seitensprung gilt als schwere Eheverfehlung, die in der Regel zu einem überwiegenden Verschulden führt und lebenslange Unterhaltsverpflichtungen nach sich ziehen kann. Das Fehlverhalten verliert rechtlich an Bedeutung, wenn der betrogene Partner die Tat verzeiht, sofern danach keine weiteren Verfehlungen auftreten. Der Experte betont die Wichtigkeit einer frühzeitigen Rechtsberatung, um unnötige Konflikte über materielle Werte zu vermeiden. Ziel ist es oft, durch klare Kenntnis der Rechtslage eine einvernehmliche Lösung zu finden und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu umgehen. Abschließend wird verdeutlicht, dass fundiertes Wissen über den gesetzlichen Rahmen sogar helfen kann, Beziehungskrisen konstruktiver zu bewältigen.
Seitensprung und Scheidung in Österreich: Das müssen Sie über Verschulden, Unterhalt und Verzeihung wissen
Ein Seitensprung stellt für jede Beziehung eine immense Belastungsprobe dar und führt in vielen Fällen zum Scheitern der Ehe. Doch welche rechtlichen Konsequenzen hat die Untreue tatsächlich im österreichischen Scheidungsrecht? Magister Helmut Kunst, seit 20 Jahren erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht in Linz, klärt über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen auf.
1. Ist ein Seitensprung ein Scheidungsgrund?
Ja. Wenn Sie eine Scheidung aufgrund von Verschulden begehren, benötigen Sie den Nachweis einer schweren Eheverfehlung des Partners. Nach österreichischer Rechtsprechung gilt der Seitensprung (der Vollzug des außerehelichen Geschlechtsverkehrs sowie außereheliche sexuelle Kontakte) als eine der schwersten Eheverfehlungen überhaupt.
- Einmalig oder dauerhaft? Rechtlich macht es im Wesentlichen keinen Unterschied, ob es sich um eine langanhaltende Affäre oder einen einmaligen Ausrutscher handelt. Bereits ein einziger Seitensprung reicht aus, um eine Scheidungsklage zu begründen.
- Das „überwiegende Verschulden“: Ein nachgewiesener Seitensprung führt in der Regel dazu, dass dem untreuen Partner das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe zugesprochen wird. Diese Verfehlung wiegt in der Rechtsprechung so schwer, dass andere, kleinere Verfehlungen des Partners meist völlig in den Hintergrund treten.
- Ausrede „Zerrüttung“: Das häufige Argument, die Ehe sei ohnehin schon zerrüttet gewesen und der Seitensprung daher nicht die Ursache für das Scheitern, geht in der Praxis fast immer ins Leere.
2. Die finanziellen Folgen: Lebenslanger Unterhalt
Ein Seitensprung kann gravierende wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wird ein Ehepartner wegen des überwiegenden Verschuldens an der Zerrüttung geschieden, wird er unterhaltspflichtig.
- Dauer der Pflicht: Diese Unterhaltsverpflichtung ist dramatisch, da sie grundsätzlich lebenslang besteht – beziehungsweise so lange, wie einer der beiden Ex-Partner lebt.
3. Fristen und Verzeihung: Wann ist der Seitensprung verjährt?
Die Untreue bleibt nicht unbegrenzt als Scheidungsgrund wirksam:
- Die Verzeihung: Erfährt ein Partner vom Seitensprung, entscheidet sich aber dazu, die Ehe fortzusetzen und zu versuchen, die Beziehung zu retten, gilt der Seitensprung nach einem halben Jahr ab Entdeckung ohne Einbringung einer Scheidungsklage rechtlich als verziehen. Danach kann er nicht mehr als Scheidungsgrund herangezogen werden.
- Das Wiederaufleben alter Fehler: Eine wichtige Ausnahme gibt es jedoch. Setzt der untreue Partner nach der Verzeihung neue Eheverfehlungen (wie beispielsweise öffentliche Demütigungen oder respektloses Verhalten bei Streitigkeiten), leben die alten, verziehenen Eheverfehlungen – also auch der Seitensprung – rechtlich wieder auf. Sie können dann in einer Scheidungsklage wieder voll geltend gemacht werden.
4. Beweise und der Wert frühzeitiger Beratung
Um rechtliche Ansprüche geltend zu machen, muss der „unschuldige“ Partner den Seitensprung des anderen vor Gericht beweisen.
- Frühzeitige Beratung schützt vor Fehlern: Viele Betroffene scheuen den Gang zum Anwalt aus Angst vor einer Eskalation. Eine Erstberatung dient jedoch vor allem dazu, den gesetzlichen Rahmen (z.B. Unterhalt, Aufteilung des Vermögens, Obsorge für gemeinsame Kinder) kennenzulernen.
- Beispiel Vermögensaufteilung: Oft entbrennen in der Krise sinnlose Konflikte um materielle Dinge. So wird häufig erbittert darüber gestritten, wer im Grundbuch einer Liegenschaft eingetragen ist, die als Ehewohnung dient und geschenkt wurde. In einem gerichtlichen Aufteilungsverfahren ist der reine Grundbuchstand jedoch oft nebensächlich. Rechtzeitige Aufklärung verhindert solche zermürbenden und kostspieligen Streitigkeiten.
5. Einvernehmliche Scheidung vs. Scheidungsklage
Sobald die Entscheidung zur Trennung feststeht, gibt es zwei Wege:
- Die einvernehmliche Scheidung: Hierbei einigen sich beide Partner einvernehmlich über alle Scheidungsfolgen (Unterhalt, Vermögensaufteilung, Kinder). Ein solcher Konsens wird in einem Vertrag festgehalten. Vor Gericht dauert der eigentliche Scheidungstermin dann oft nur eine Viertelstunde.
- Die strittige Scheidungsklage: Scheitert eine gütliche Einigung, muss die Scheidungsklage eingebracht werden. Um eine zusätzliche Eskalation zu vermeiden, formulieren erfahrene Anwälte diese Klage oft ohne schwere persönliche Vorwürfe (z.B. mit dem neutraleren Vorwurf der „Lieb- und Interessenlosigkeit“). Dies hält die Tür offen, damit die Gerichte bei den ersten Verhandlungen doch noch auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken können.
Geprüft von rechtlichen Expert:innen
Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.