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Scheidung geplant: Was sollte ich vorher beachten?

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Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:

Mag. Corina Ellmauthaler, Rechtsanwältin für Familienrecht in Puch-Urstein und St. Johann im Pongau, erklärt, was bereits vor einer geplanten Scheidung wichtig ist. Mit rund acht Jahren Erfahrung im Familienrecht zeigt sie, warum eine gute Vorbereitung entscheidend sein kann und welche Punkte frühzeitig bedacht werden sollten

Die rechtzeitige und diskrete Erstberatung

Einer der wichtigsten Ratschläge der Rechtsexpertin lautet, bereits beim ersten Gedanken an eine Scheidung rechtlichen Rat einzuholen – noch bevor das Gespräch mit dem eigenen Ehepartner gesucht wird.
 
Rechtsanwälte unterliegen der strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, weshalb der Partner von einer solchen Orientierung nichts erfährt. In der Kanzlei wird zudem präventiv geprüft, ob der andere Ehegatte bereits Kontakt aufgenommen hat. Da Kanzleien aus rechtlichen und ethischen Gründen nicht beide Parteien gleichzeitig vertreten dürfen, werden Zweitanfragen strikt abgelehnt.
 
Eine Erstberatung verpflichtet dabei zu keinerlei Schritten, sondern schafft Klarheit über Rechte, Pflichten sowie Handlungsoptionen und sichert den Betroffenen wertvolle Bedenkzeit.
 

Ein vollständiger Überblick über das Vermögen

Ein zentraler Themenschwerpunkt des Gesprächs ist die finanzielle Bestandsaufnahme. Bevor eine Trennung offen angesprochen wird, sollten sich Betroffene einen umfassenden Überblick über sämtliche Konten, Wertpapiere, Immobilien, Wertgegenstände wie Schmuck und auch bestehende Schulden verschaffen.
 
In der Praxis zeigt sich regelmäßig, dass vor allem Partner, die Finanzagenden während der Ehe abgegeben haben, oft gar keinen genauen Einblick in das tatsächliche Einkommen des anderen oder das Gesamtvorgut besitzen. Diese Unwissenheit im Vorfeld aufzulösen, schützt vor existentiellen Ängsten und Nachteilen bei späteren Ansprüchen.
 

Besondere Anforderungen bei gemeinsamen Kindern

Sobald minderjährige Kinder betroffen sind, gewinnt die umsichtige Vorbereitung zusätzlich an Bedeutung. Für eine einvernehmliche Scheidung schreibt das Gesetz zwingend eine Elternberatung vor, deren Teilnahmenachweis dem Gericht vorgelegt werden muss. Zudem müssen Vereinbarungen über Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt getroffen werden.
 
Wichtig zu wissen ist hierbei, dass Regelungen bezüglich der Kinder im Gegensatz zu den Scheidungsfolgen der Erwachsenen auch nach Abschluss des Verfahrens bei geänderten Verhältnissen jederzeit wieder beim Bezirksgericht neu angepasst werden können.

Einvernehmliche versus strittige Scheidung und Gerichtspost

Im Podcast wird auch der Unterschied zwischen den Verfahrensarten beleuchtet. Während eine einvernehmliche Scheidung das vollständige Einverständnis beider Ehegatten zur Scheidungsfolgenvereinbarung voraussetzt, läuft ein strittiges Verfahren über gerichtlich zugestellte Klagen und Anträge.
 
Mag. Corina Ellmauthaler warnt eindringlich davor, gerichtliche Schreiben aus Überforderung oder emotionaler Belastung zu ignorieren. Wer Fristen verstreichen lässt, riskiert erhebliche rechtliche Nachteile.
 

Schutzmaßnahmen bei Angst und Eskalation

Für Betroffene, die Angst vor dem Trennungsgespräch oder der Reaktion des Partners haben, zeigt die Rechtsexpertin konkrete Hilfestellungen auf.
 
Neben der Möglichkeit, eine Vertrauensperson zum Erstgespräch mitzunehmen, stellt die Kontaktaufnahme zur Polizei bei drohender Gefahr einen wesentlichen Schritt dar. Die Exekutive kann sofort eingreifen, Vorfälle dokumentieren sowie Betretungs- und Annäherungsverbote aussprechen. Zudem bestehen Kooperationen mit Schutzhäusern und Fachberatungsstellen sowie die Option, gerichtlich einstweilige Verfügungen zu erwirken.
 

Warnung vor voreiligen Vereinbarungen

Abschließend richtet Mag. Corina Ellmauthaler einen dringenden Appell an alle Betroffenen: Unter hohem emotionalen Druck neigen viele Menschen dazu, rasch voreilige Zugeständnisse zu machen und Scheidungsfolgenvereinbarungen unüberlegt zu unterschreiben, nur um die Belastung schnell zu beenden.
 
Ein unbedachter Unterhaltsverzicht kann jedoch gravierende, irreparable Spätfolgen haben und sich sogar negativ auf spätere Sozialleistungen auswirken.
 
Jede Vereinbarung sollte daher zwingend vor der Unterzeichnung rechtlich geprüft werden.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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