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Scheidung gegen meinen Willen – welche Rechte habe ich?

Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:

In diesem Experteninterview erklärt Mag. Michael Müller-Mezin, Rechtsanwalt für Familienrecht in Graz, die wichtigsten rechtlichen und persönlichen Aspekte einer Scheidung in Österreich. Im Mittelpunkt stehen die Unterschiede zwischen einvernehmlicher Scheidung und Verschuldensscheidung, finanzielle Absicherung, Vermögensaufteilung sowie wichtige Fristen. Zudem zeigt der Familienrechtsanwalt, warum Betroffene frühzeitig Unterlagen sichern, ruhig bleiben und typische Fehler vermeiden sollten, um unnötige Konflikte und Kosten zu verhindern.

Scheidung gegen den eigenen Willen: Welche Rechte und Möglichkeiten haben Sie?

Wenn der Partner plötzlich die Scheidung möchte, man selbst die Ehe aber eigentlich noch retten will, bricht oft eine Welt zusammen. Der renommierte Rechtsanwalt für Familienrecht, Mag. Müller Mäd, der seit über 30 Jahren in diesem Bereich tätig ist, rät in einer solchen Situation zu einem strukturierten Vorgehen.
Grundsätzlich teilt sich eine Trennung in zwei Phasen: Zuerst muss geklärt werden, ob die persönliche Beziehung tatsächlich unrettbar gescheitert ist (etwa durch Paartherapien oder klärende Gespräche). Ist dieser Punkt erreicht, beginnt der rechtliche Abschnitt.
 

1. Die einvernehmliche Lösung: Der beste Weg für alle Beteiligten

Auch wenn man sich eigentlich nicht scheiden lassen möchte, ist eine einvernehmliche Scheidung in 99 % der Fälle der richtige und sinnvollste Weg. Sie schont nicht nur die Nerven, sondern hilft vor allem dabei, die persönliche Beziehung für die Zukunft aufrechtzuerhalten – was besonders wichtig ist, wenn gemeinsame Kinder im Spiel sind.

Eine einvernehmliche Scheidung funktioniert wie ein Vertrag und setzt voraus, dass sich beide Parteien in allen wesentlichen Punkten einig sind:

  • Unterhalt: Ob, wie lange und in welcher Höhe Ehegattenunterhalt gezahlt wird.
  • Kinder: Regelungen zur gemeinsamen oder alleinigen Obsorge sowie zum Kindesunterhalt.
  • Vermögen und Schulden: Wer bekommt was und wer übernimmt eventuell bestehende gemeinsame Schulden?
  • Ehewohnung: Wer bleibt in der Wohnung, wer zieht aus?
Können sich die Partner auch nur in einem dieser Punkte nicht einigen, ist eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich.

2. Die strittige Scheidung (Verschuldensscheidung)

Wenn keine Einigung erzielt wird und ein Partner auf die Scheidung beharrt, kommt es oft zur strittigen Scheidung. Hier klagt ein Partner den anderen auf Scheidung, weil dieser ein „Verschulden“ am Scheitern der Ehe trägt – beispielsweise durch physische oder psychische Gewalt, Lieblosigkeit oder Ehebruch.

Als Beklagter haben Sie in einem solchen Verfahren verschiedene Rechte und Möglichkeiten:

  • Vorwürfe bestreiten: Sie können argumentieren, dass die Scheidungsgründe nicht vorliegen, wodurch sich das Verfahren enorm in die Länge ziehen kann.
  • Widerklage / Mitverschuldenseinwand: Sie können einwenden, dass der klagende Partner ebenfalls ein Verschulden trägt oder sogar die alleinige Schuld hat.
  • Verschuldensausspruch: Das Gericht muss letztendlich klären, wer die Schuld trägt (kein Verschulden, gleichteiliges, überwiegendes oder alleiniges Verschulden). Dieser Ausspruch ist vor allem für künftige Unterhaltsansprüche extrem wichtig. In der Regel muss der schuldige und besserverdienende Partner dem unschuldigen, weniger verdienenden Partner Unterhalt zahlen.
Achtung vor dem Aufteilungsverfahren: Wenn Sie sich nicht einvernehmlich einigen, muss das Vermögen gerichtlich aufgeteilt werden. Dieses Verfahren muss binnen eines Jahres nach der Scheidung eingeleitet werden und ist extrem kostspielig, da oft teure Sachverständige hinzugezogen werden müssen. Experten raten dringend davon ab, da am Ende meistens für beide Parteien weniger übrig bleibt.

3. Scheidung durch Zeitablauf (Trennungsjahre)

Was passiert, wenn Sie sich absolut weigern, der Scheidung zuzustimmen? Das österreichische Gesetz sieht hier klare zeitliche Grenzen vor, nach denen eine häusliche Trennung letztendlich zur Scheidung führt:

  • Nach 3 Jahren Trennung: Der „schuldige“ Partner kann die Scheidung einklagen. Hier können Sie als beklagte Partei jedoch die sogenannte „Härteklausel“ geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Scheidung psychisch härter treffen würde als den Partner die Aufrechterhaltung der Ehe.
  • Nach 6 Jahren Trennung: Nach sechs Jahren gibt es einen endgültigen „Break“. Spätestens dann wird die Scheidung vom Gericht durchgesetzt, selbst wenn Sie diese weiterhin strikt ablehnen.

4. Die finanzielle Realität: Scheiden tut weh und ist teuer

Einer der wichtigsten und am meisten unterschätzten Aspekte einer Scheidung sind die Finanzen. Viele Menschen realisieren erst spät, dass sie nach einer Trennung vor finanziellen Problemen stehen könnten.

  • Prüfen Sie Ihre Absicherung: Klären Sie Fragen zu Ihrer Rente (Versicherungszeiten), künftigen Unterhaltszahlungen und ob Sie sich das alleinige Leben finanziell überhaupt leisten können.
  • Werden Sie egoistisch: Es geht um Ihre finanzielle Zukunft. Auch wenn es schwerfällt, müssen Sie in dieser Phase darauf achten, sich selbst abzusichern, um später nicht mittellos dazustehen.
  • Ein Ehevertrag kann vor Gericht als Orientierung dienen (z. B. als Inventar darüber, wer was in die Ehe mitgebracht hat), das Gericht kann sich jedoch darüber hinwegsetzen, wenn ein Partner dadurch gröblich benachteiligt würde.

5. Checkliste: Das rät der Experte im Trennungsfall

Wenn Sie spüren, dass eine Scheidung im Raum steht oder der Partner diesen Schritt bereits angekündigt hat, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  1. Schreiben Sie Ihre „Ehegeschichte“ auf: Lassen Sie die letzten Jahre Revue passieren und notieren Sie sich wichtige Ereignisse. Das hilft Ihnen nicht nur bei der persönlichen Aufarbeitung, sondern liefert Ihrem Anwalt später wichtige Beweise und „Munition“ für das Gericht.
  2. Sichern Sie Fakten und Dokumente: Verschaffen Sie sich einen Überblick über gemeinsame Konten, das Einkommen (Gehaltszettel) des Partners und sichern Sie Beweise auf Handys oder im Internet.
  3. Bleiben Sie unbedingt ruhig: Lassen Sie sich nicht provozieren. Vermeiden Sie jegliche Aggressionen, da der Partner dies gegen Sie verwenden könnte (z.B. durch eine polizeiliche Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung). Verlassen Sie bei einem Streit lieber das Haus und gehen Sie eine Runde um den Block.
  4. Holen Sie sich frühzeitig Rat: Besuchen Sie einen Anwalt, um sich rein informativ beraten zu lassen, noch bevor Sie endgültige Entscheidungen treffen. So kennen Sie Ihre Rechte und wissen, worauf Sie achten müssen

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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