Pflichtteil zu niedrig? So prüfen Sie Ihre Ansprüche
- Rechtsexperte: MMag. Dr. Simon Schafferer
- Erbrecht
Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:
In diesem Rechts-Interview erklärt MMag. Dr. Simon Schafferer, Rechtsanwalt für Erbrecht in Innsbruck, wie der Pflichtteil in Österreich berechnet wird und welche Möglichkeiten Betroffene haben, wenn ihr Pflichtteil zu niedrig ausfällt. Dabei erläutert er, wer pflichtteilsberechtigt ist, wie sich die Höhe des Anspruchs ermittelt und welche Rolle der tatsächliche Wert des Nachlasses spielt. Ein besonderer Fokus liegt auf Schenkungen zu Lebzeiten, die bei der Pflichtteilsberechnung häufig übersehen werden und den Anspruch erheblich beeinflussen können.
Der Experte zeigt außerdem, welche Bedeutung das Verlassenschaftsverfahren hat und wie Pflichtteilsberechtigte ihre Auskunftsrechte nutzen können, um Vermögenswerte und frühere Schenkungen zu überprüfen. Er erklärt, wann eine gerichtliche Durchsetzung des Pflichtteils notwendig werden kann und welche Kostenrisiken damit verbunden sind. Abschließend betont er, wie wichtig eine frühzeitige rechtliche Beratung ist, um mögliche Fehler bei der Berechnung zu erkennen, Ansprüche richtig einzuschätzen und kostspielige Rechtsstreitigkeiten möglichst zu vermeiden.
1. Was ist der Pflichtteil überhaupt – und wer ist berechtigt?
- Berechtigter Personenkreis: Pflichtteilsberechtigt sind ausschließlich die Nachkommen (Kinder) sowie der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner des Verstorbenen.
- Fälligkeit und Verzinsung: Der Anspruch entsteht unmittelbar mit dem Tod des Erblassers (Erbfall) und ist ab diesem Zeitpunkt mit den gesetzlichen Zinsen von 4 % p.a. zu verzinsen.
2. Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Die Ermittlung des Pflichtteils erfolgt in zwei wesentlichen Hauptschritten:
- Reiner Nachlass: Aktiva abzüglich aller Passiva im Verlassenschaftsverfahren.
- Schenkungen zu Lebzeiten: Zu Lebzeiten übertragene Vermögenswerte.
- Zuwendungen auf den Todesfall (z. B. Schenkungen auf den Todesfall).
3. Die zentrale Rolle des Verlassenschaftsverfahrens
- Inventar & Wertermittlung: Der Gerichtskommissär (Notar) nimmt Aktiva und Passiva auf. Pflichtteilsberechtigte haben das Recht, eine Inventarisierung und Schätzung von Vermögenswerten (z. B. Liegenschaften, Kunst, Schmuck) durch gerichtlich beeidete Sachverständige zu beantragen.
- Vorteil bei Immobilien: Ohne Schätzung werden Liegenschaften im Verlassenschaftsverfahren oft nur mit dem dreifachen Einheitswert erfasst, welcher meist weit unter dem für den Pflichtteil relevanten Verkehrswert liegt.
- Kostenvorteil: Die Kosten der Schätzungen im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens trägt die Verlassenschaft.
4. Auskunftsrechte & übersehene Schenkungen
- Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte (z. B. Geschwister): Solche Schenkungen werden der Verlassenschaft zeitlich unbegrenzt hinzugerechnet – egal, ob sie 5, 10 oder 20 Jahre zurückliegen.
- Schenkungen an Dritte: Übertragungen an fremde Dritte (z. B. Tierschutzvereine) werden angerechnet, wenn sie innerhalb von zwei Jahren vor dem Ableben erfolgt sind.
- Auskunftsanspruch: Pflichtteilsberechtigte können von Beschenkten genaue Auskunft über Höhe und Zeitpunkt von Schenkungen verlangen (bei Bedarf auch unter Eid). Seit neuerer Rechtsprechung bestehen solche Auskunftsrechte auch gegenüber Privatstiftungen.
- Wirtschaftliche Betrachtungsweise: Der Verkauf einer Immobilie an Verwandte zu einem symbolischen Preis (z. B. 1 €) wird rechtlich als Schenkung gewertet und erhöht die Bemessungsgrundlage.
5. Geltendmachung vor Gericht & Kostenrisiko
Fazit
Geprüft von rechtlichen Expert:innen
Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.