Miteigentümer blockiert: Liegenschaft ohne Zustimmung teilen?
- Rechtsexperte: Dr. Andreas Fussenegger
- Immobilienrecht
Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:
In diesem Video-Podcast erklärt Rechtsanwalt Dr. Andreas Fussenegger, welche Möglichkeiten bestehen, wenn ein Miteigentümer eine gemeinsame Liegenschaft blockiert. Er zeigt auf, wann eine Realteilung oder eine gerichtliche Zivilteilung durch Versteigerung möglich ist und welche rechtlichen Voraussetzungen dabei gelten. Zudem erfahren Sie, welche Risiken eine Teilungsklage mit sich bringt, wann eine außergerichtliche Einigung sinnvoller sein kann und welche Rolle Sachverständigengutachten spielen. Ein praxisnaher Überblick für alle, die sich mit Miteigentum, Liegenschaftsteilung und Eigentümerstreitigkeiten auseinandersetzen.
Miteigentümer blockiert Liegenschaft: Ihre rechtlichen Möglichkeiten
Was tun, wenn keine Einigung in Sicht ist?
Die Teilungsklage: Realteilung vs. Zivilteilung
- Realteilung (körperliche Teilung): Diese Form hat juristisch Vorrang. Sie kommt zur Anwendung, wenn sich ein Grundstück problemlos aufteilen lässt. Ein unbebautes Grundstück von 3.000 Quadratmetern könnte beispielsweise in drei gleichwertige Parzellen zu je 1.000 Quadratmetern geteilt werden. Handelt es sich jedoch um ein kleines Grundstück von 700 Quadratmetern mit einem Einfamilienhaus, ist eine solche physische Teilung in der Regel unmöglich.
- Zivilteilung (gerichtliche Versteigerung): Wenn die Realteilung nicht machbar ist, kommt die Zivilteilung zum Zug. Das Miteigentum wird hierbei durch eine gerichtliche Versteigerung aufgelöst. Wichtig zu wissen: Anders als bei einer exekutiven Zwangsversteigerung (bei der Immobilien oft weit unter Wert verkauft werden) ist die Grundlage der Zivilteilung der Verkehrswert der Liegenschaft. Dadurch kann durchaus ein marktgerechter Preis erzielt werden.
Wann das Gericht eine Teilung ablehnen kann
- Zur Unzeit: Wenn beispielsweise gerade eine massive Immobilienkrise herrscht und der Verkaufspreis viel zu niedrig ausfallen würde, kann das Gericht entscheiden, dass man noch einige Jahre zuwarten sollte.
- Zum Nachteil der übrigen Miteigentümer: Ein massiver Nachteil besteht zum Beispiel dann, wenn ein Miteigentümer oder eine 80-jährige Angehörige noch ein Wohnrecht besitzt und in der Immobilie lebt. In solchen Härtefällen ist eine gerichtliche Zivilteilung oft sehr schwer durchzusetzen.
Kostenrisiko und außergerichtliche Lösungen
Ein rechtliches Erstgespräch lohnt sich
Geprüft von rechtlichen Expert:innen
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