Kontakt zum Kind: Welche Rechte haben Väter?
- Rechtsexpertin: Mag. Kathrin Schuhmeister
- Familienrecht
Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:
Im Gespräch mit Familienrechtsanwältin Mag. Kathrin Schuhmeister erfahren Sie, welche Rechte Väter beim Kontakt zum Kind haben, ob die Mutter die Kontaktzeiten bestimmen darf und was Väter tun können, wenn der Kontakt immer wieder verhindert wird. Außerdem geht es darum, welche Rolle das Kindeswohl und der Wille des Kindes spielen und wann eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist.
1. Gesetzliche Gleichstellung vs. gelebte Realität
Rein rechtlich gesehen haben Mütter beim Kontaktrecht nicht mehr Rechte als Väter. In der Praxis sieht die Situation jedoch oft anders aus. Da Kinder meistens immer noch überwiegend von der Mutter betreut werden (klassische Rollenverteilung), wohnt das Kind in den meisten Fällen bei ihr.
Durch diese räumliche Nähe sitzt die Mutter im Alltag oft am „längeren Ast“. Viele Väter wissen zudem zu wenig über ihre Rechte und lassen sich dadurch leichter unter Druck setzen. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig zu informieren und für die eigenen Rechte aktiv einzustehen.
2. Der große Mythos: „Alle 14 Tage steht im Gesetz“
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass das Kontaktrecht gesetzlich festgeschrieben sei (z. B. jedes zweite Wochenende).
Die Wahrheit ist: Im Gesetz steht davon nichts [1]. Das österreichische Familienrecht kennt nur ein oberstes Prinzip: Das Kindeswohl ist das Nonplusultra.
Die genaue Ausgestaltung des Kontaktrechts ist im Grunde reine Vereinbarungssache zwischen den Eltern. Wichtige Faktoren, die das Kontaktrecht beeinflussen, sind:
- Das Alter des Kindes.
- Das Kindeswohl (was ist das Beste für die Entwicklung des Kindes?).
Solange sich beide Elternteile einig sind, können Kontakte völlig flexibel vereinbart, getauscht oder an die Lebensumstände (wie z. B. Schichtdienst oder Auslandsreisen) angepasst werden.
3. Was tun, wenn das Kontaktrecht boykottiert wird?
„Das Kind ist heute leider krank geworden“ oder „Am Papa-Wochenende ist ein wichtiger Kindergeburtstag“ – solche Begründungen hören Väter immer wieder.
- Einmalige Absagen: Wenn das Kind tatsächlich krank ist, lässt sich schwer etwas tun.
- Systematische Vereitelung: Häufen sich diese Vorfälle auffällig oft an den Vater-Wochenenden, sollten Väter handeln. In solchen Fällen kann das zuständige Bezirksgericht (am Wohnort des Kindes) eingeschaltet werden. Das Gericht kann das Kontaktrecht prüfen und im schlimmsten Fall sogar Geldstrafen verhängen, um das Recht durchzusetzen.
4. Deeskalation geht vor: Der Gang zum Gericht ohne Anwalt
Wer seine Rechte durchsetzen will, muss nicht sofort mit einem schweren Anwaltsschreiben auffahren, was die Situation emotional oft nur weiter anheizt.
Anwältin Mag. Schuhmeister rät Vätern in der ersten Phase zu einem deeskalierenden Schritt: Gehen Sie am Dienstagvormittag zum Amtstag des zuständigen Bezirksgerichts. Dort können Sie Ihren Wunsch nach einer Regelung des Kontaktrechts persönlich und ohne rechtlichen Beistand deponieren. Das Gericht fordert daraufhin eine Äußerung der Mutter an.
Hinweis: Sobald jedoch eine Seite eine anwaltliche Vertretung hinzuzieht, sollte auch die andere Seite unbedingt einen Profi an ihrer Seite haben, um ein rechtliches Ungleichgewicht zu vermeiden.
5. Ab wann dürfen Kinder selbst mitbestimmen?
In den letzten Jahren gibt es in Österreich die erfreuliche Tendenz, dass auch jüngere Kinder vermehrt vom Gericht gehört werden. Die Befragung durch Richter findet dabei in einem geschützten, kindgerechten Rahmen (z. B. im Richterzimmer) und grundsätzlich ohne die Anwesenheit der Eltern statt, um Druck vom Kind zu nehmen.
Die rechtlichen Altersgrenzen für die Mitbestimmung sind klar geregelt:
- Ab ca. 8 bis 9 Jahren: Erste altersgerechte Befragungen finden statt, um die Wünsche des Kindes zu verstehen.
- Ab 12 Jahren: Kinder haben ein rechtliches Mitbestimmungsrecht darüber, wie sie die Wochenenden verbringen und wo sie wohnen möchten.
- Ab 14 Jahren: Jugendliche dürfen in Österreich selbst bestimmen, wo sie leben und wie der Kontakt gestaltet wird. (Hier gilt es für Eltern besonders aufmerksam zu sein, damit Jugendliche nicht durch materielle „Bestechungsversuche“ beeinflusst werden).
6. Paarebene vs. Elternebene: Das Kind darf nicht die Waffe sein
Die Partnerschaft mag gescheitert sein – die Elternschaft bleibt ein Leben lang bestehen. Für das Wohl des Kindes ist es unerlässlich, die gescheiterte Paarbeziehung strikt von der gemeinsamen Verantwortung als Eltern zu trennen. Rachegefühle oder der Wunsch, dem Ex-Partner „eins auszuwischen“, dürfen niemals auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden.
Fazit: Beratung als Sicherheitsnetz nutzen
Viele Väter zögern, rechtliche Schritte einzuleiten, aus Angst, die Situation zu verschlimmern und das Kind am Ende noch seltener zu sehen.
Eine anwaltliche Beratung bedeutet jedoch nicht, dass sofort ein Gerichtsverfahren gestartet werden muss. Zwischen 30 % und 50 % der Mandanten nutzen die Erstberatung lediglich, um sich Optionen aufzeigen zu lassen, diese in Ruhe zu überdenken und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Kontaktrecht nicht fair gelebt wird? Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten zur Orientierung und schaffen Sie ein stabiles Sicherheitsnetz für sich und Ihr Kind.
Geprüft von rechtlichen Expert:innen
Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.