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In Deutschland enterbt – Pflichtteil aus Österreich durchsetzen

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Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:

Wenn ein Erbfall grenzüberschreitende Bezüge zwischen Deutschland und Österreich aufweist – etwa weil der Erblasser in Deutschland gelebt hat oder Vermögen in beiden Ländern existiert –, entstehen oft komplexe rechtliche Fragestellungen. Wer im Testament nicht als Erbe eingesetzt wurde, steht vor der Aufgabe, seinen gesetzlichen Pflichtteil einzufordern. Mag. iur. Michael Köllner, Fachanwalt für Erbrecht mit Standorten in München und Wien sowie über 15 Jahren Erfahrung im Erbrecht, erläutert die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Fallstricke bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteils.
 

1. Enterbung in Deutschland vs. Österreich: Ein begrifflicher Unterschied

 
Der Begriff der „Enterbung“ wird im deutschen und österreichischen Erbrecht unterschiedlich verwendet:
 
  • Österreichisches Recht: Enterbung bedeutet den vollständigen Entzug auch des Pflichtteils. Dies ist rechtlich nur beim Vorliegen strenger Erbunwürdigkeits- oder Enterbungsgründe möglich (z. B. schwere Straftaten gegen den Erblasser oder nahe Angehörige).
  • Deutsches Recht: Als enterbt gilt bereits, wer durch ein Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird und stattdessen den gesetzlichen Pflichtteil erhält.

2. Welches Erbrecht findet Anwendung?

 
Gemäß der EU-Erbrechtsverordnung richtet sich das anwendbare Erbrecht grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Verstirbt der Erblasser in Deutschland, kommt in der Regel deutsches Erbrecht zur Anwendung.
 
  • Testamentarische Rechtswahl: Ein Erblasser kann unter bestimmten Bedingungen das Erbrecht des Landes wählen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (z. B. ein in Deutschland lebender Österreicher). Dafür muss jedoch ein entsprechender Inlandsbezug vorliegen.
  • Verfahrensrecht: Führt ein deutsches Nachlassgericht das Verfahren, findet stets das deutsche Verfahrensrecht (FamFG) Anwendung – selbst wenn für den Inhalt des Testaments österreichisches materielles Recht gilt.

3. Quotenvergleich: Wie hoch ist der Pflichtteil?

 
Der Pflichtteil beträgt nach beiden Rechtsordnungen grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Aufgrund abweichender gesetzlicher Erbquoten unterscheidet sich die Pflichtteilshöhe bei Kindern jedoch deutlich:
 
  • Österreichisches Recht: Der überlebende Ehegatte erbt gesetzlich 1/3, die Kinder 2/3. Der Pflichtteil der Kinder beträgt somit insgesamt 1/3.
  • Deutsches Recht: Der Ehegatte erbt gesetzlich die Hälfte (ohne Ehevertrag), die Kinder die andere Hälfte. Der Pflichtteil der Kinder liegt daher bei insgesamt 1/4.
Da die Quote im österreichischen Recht für Kinder höher ausfällt, kann das anwendbare Recht bei größeren Nachlässen erhebliche finanzielle Unterschiede bedeuten.
 

4. Auskunftsanspruch & Nachlassverzeichnis

Um den Pflichtteil exakt zu berechnen, müssen Erben umfassend über den Nachlassbestand informieren. Mag. iur. Michael Köllner betont die verfahrensrechtlichen Besonderheiten:
 
  • Anspruch auf Nachlassverzeichnis: Pflichtteilsberechtigte können vom Erben die Erstellung eines geordneten Nachlassverzeichnisses verlangen – bei Bedarf auch als notarielles Nachlassverzeichnis.
  • Sachverständigengutachten: Nach deutschem Recht können Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Fahrzeuge oder Kunstgegenstände) durch gerichtlich oder von der IHK zugelassene Sachverständige bewertet werden.
  • Schenkungen & Vorempfänge: Zuwendungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall sowie Schenkungen unter Ehegatten ohne zeitliche Begrenzung müssen offengelegt werden.
  • Verfahrensunterschied: Während in Österreich der Gerichtskommissar das Verzeichnis aufnimmt, wird das deutsche Nachlassgericht von sich aus nicht aktiv. Pflichtteilsberechtigte müssen ihre Ansprüche daher eigenständig gegenüber den Erben geltend machen.

5. Wann ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll?

Die Durchsetzung grenzüberschreitender Pflichtteilsansprüche erfordert spezialisiertes Fachwissen im deutschen und österreichischen Erbrecht.
 
  • Erstberatung zur Risikoprüfung: In einer Erstberatung wird die Wirtschaftlichkeit der Forderung transparent geprüft. 
  • Standorte in München & Wien: Als Fachanwalt mit Kanzleistandorten in München sowie in Wien und Vertretungsbefugnis in beiden Ländern begleitet Sie Mag. iur. Michael Köllner persönlich, telefonisch oder per Video-Call.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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