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Haus geerbt – plötzlich Pflichtteilsforderungen: Was tun?

Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:

Ein Haus zu erben, gilt für viele als Glücksfall. Doch oft folgt auf die Erbschaft die Ernüchterung: Wenn andere Familienmitglieder Pflichtteilsansprüche geltend machen, kann die Immobilie schnell zur finanziellen Belastung werden. Da der Pflichtteil ein reiner Geldanspruch ist, muss der Erbe die Miterben auszahlen, ohne dass das Haus selbst geteilt wird.

Der Pflichtteil: Ein Anspruch auf Geld, nicht auf Steine

Grundsätzlich gilt: Wer ein Haus erbt, wird Eigentümer, muss aber einen Ausgleich an die Pflichtteilsberechtigten leisten. Dieser Anspruch ergibt sich aus der gesetzlichen Erbfolge und dem sogenannten Parentelsystem.

  • Wie hoch ist der Anspruch? Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. 
  • Gesamtbetrachtung: Für die Berechnung wird ein „erhöhter Nachlass“ ermittelt, in den auch Schenkungen einfließen, die zu Lebzeiten an Pflichtteilsberechtigte gemacht wurden.

Wer bestimmt den Wert der Immobilie?

Häufig kommt es zum Streit darüber, wie viel das Haus eigentlich wert ist.

  • Verkehrswert: Im Streitfall ist der tatsächliche Verkehrswert zum Zeitpunkt der Schenkung entscheidend.
  • Wertermittlung: Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger bestimmt diesen Wert.
  • Anpassung: Die ermittelte Summe wird mittels Verbraucherpreisindex (VPI) inflationsangepasst bis zum Todestag hochgerechnet. Investitionen durch Dritte können dabei unter Umständen berücksichtigt werden.

Die Gefahr: Wenn das Geld für die Auszahlung fehlt

Wenn in der Verlassenschaft nicht genügend liquides Kapital vorhanden ist, muss der Erbe den Pflichtteil aus dem eigenen Privatvermögen bestreiten. Kann die Summe nicht aufgebracht werden, drohen drastische Konsequenzen:

  1. Kreditaufnahme: Der Erbe muss das Haus belasten, um die Miterben auszuzahlen.
  2. Verkauf: Wenn keine Einigung erzielt wird und kein Geld da ist, bleibt oft nur der Verkauf der Immobilie, auch wenn dies eigentlich nicht gewollt war.
  3. Zwangsversteigerung: Im schlimmsten Fall können Pflichtteilsberechtigte ihren Anspruch gerichtlich einklagen und eine Exekution (Zwangsversteigerung) der Liegenschaft erwirken.

Vorsorge: So vermeiden Sie den Streit in der Familie
Um „verbrannte Erde“ zu vermeiden, ist eine frühzeitige Vermögensplanung essenziell. Es gibt rechtliche Instrumente, um den Erhalt der Immobilie zu sichern:

  • Schenkung auf den Todesfall: Hierbei bleibt man bis zum Tod Eigentümer, aber die Immobilie fällt formal aus der Verlassenschaft heraus, was Verfahrenskosten sparen kann.
  • Pflichtteilsverzicht: Idealerweise setzen sich alle Beteiligten (Eltern, Kinder, Ehepartner) an einen Tisch. Gegen eine Abfindung oder eine andere Zuteilung (z. B. eine Wohnung statt des Hauses) können Angehörige notariell auf ihren Pflichtteil verzichten.
  • Besonderheit Ehepartner: Ein Verzicht ist besonders wichtig, falls ein Elternteil später einen Erwachsenenvertreter bekommt, da dieser den Pflichtteilsanspruch im Interesse der vertretenen Person geltend machen muss und nicht mehr einfach darauf verzichten kann.

Fazit: Rechtzeitige Beratung schützt Ihr Erbe

Da sich die Gesetzeslage ändern kann und Immobilien oft den größten Vermögenswert darstellen, ist eine aktive Gestaltung durch Testamente oder Verträge zu Lebzeiten ratsam. Eine fundierte Beratung hilft dabei, alle Vermögenswerte zu eruieren und eine Lösung zu finden, die den Fortbestand des Familienbesitzes sichert und den Frieden wahrt.

 

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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