Fehldiagnose und Fehloperation – wer haftet und was tun im österreichischen Medizinrecht?
- Rechtsexpertin: Mag. Katharina Satish
- Medizinrecht
Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:
Im österreichischen Medizinrecht ist die Abgrenzung zwischen einem schicksalhaften Krankheitsverlauf und einem haftungsbegründenden Behandlungsfehler ein komplexes Thema, das weitreichende Konsequenzen für Patienten und Ärzte hat.
1. Definition und Voraussetzungen eines Behandlungsfehlers
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt vom anerkannten medizinischen Standard zum Zeitpunkt der Behandlung abweicht. Es ist wichtig zu verstehen, dass Medizin keine „Erfolgshaftung“ kennt; ein schlechtes Ergebnis allein bedeutet also noch nicht automatisch einen Fehler. Entscheidend ist die Frage, ob ein sorgfältiger Facharzt in derselben Situation anders gehandelt hätte.
Damit ein Anspruch auf Schadensersatz rechtlich durchsetzbar ist, müssen vier Kriterien erfüllt sein:
- Eine Abweichung vom medizinischen Standard.
- Der Eintritt eines konkreten Schadens.
- Ein Kausalzusammenhang (der Schaden muss durch den Fehler verursacht worden sein).
- Zumindest leichte Fahrlässigkeit seitens des Arztes.
2. Die zentrale Rolle der ärztlichen Aufklärung
Die Aufklärung ist rechtlich von zentraler Bedeutung, da ohne eine wirksame Aufklärung keine wirksame Einwilligung des Patienten vorliegt. Ohne diese Einwilligung ist selbst eine technisch perfekt durchgeführte Operation rechtswidrig.
Der Umfang der Aufklärungspflicht richtet sich nach der sogenannten medizinischen Indikation:
- Bei Notfällen: Wenn akute Lebensgefahr besteht, ist eine Aufklärung oft nicht erforderlich oder zeitlich gar nicht möglich.
- Bei elektiven Eingriffen (z. B. plastische Chirurgie): Hier müssen Ärzte besonders detailliert aufklären, da keine dringende medizinische Notwendigkeit besteht.
- Inhalt der Aufklärung: Der Patient muss die Art des Eingriffs, die Risiken, mögliche Alternativen (z. B. medikamentöse Behandlung statt OP) und die Erfolgsaussichten verstehen.
3. Die Bedeutung der medizinischen Dokumentation
Die Dokumentation ist im Arzthaftungsrecht „unfassbar wichtig“. Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, die Behandlung lückenlos zu dokumentieren. Für den Patienten ergeben sich daraus wesentliche Vorteile:
- Beweiserleichterung: Wenn wesentliche Informationen in der Akte fehlen, kann dies vor Gericht zu Beweiserleichterungen für den Patienten führen.
- Grundsatz: Was nicht dokumentiert ist, gilt im Zweifelsfall als nicht erfolgt, da es vor Gericht bewiesen werden muss.
- Empfehlung: Patienten sollten sich ihre Krankenakte und Dokumentation immer aushändigen lassen, um sie im Ernstfall nicht mühsam einfordern zu müssen.
4. Der rechtliche Nachweis im Prozess
Arzthaftungsprozesse sind klassische Sachverständigenprozesse. Da Richter meist keine Mediziner sind, stützen sie ihre Entscheidung maßgeblich auf ein gerichtlich bestelltes medizinisches Gutachten.
Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten (Kläger). Er muss beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorlag, ein Schaden entstanden ist und dass dieser Fehler ursächlich für den Schaden war. Auch die Höhe des Schadens (z. B. Schmerzengeld) muss durch einen Sachverständigen beziffert werden.
5. Ansprüche auf Schadensersatz
Wenn ein Fehler nachgewiesen wurde, steht Betroffenen ein breites Spektrum an Entschädigungen zu:
- Schmerzengeld: Basiert auf den vom Sachverständigen festgestellten Schmerzperioden.
- Verdienstentgang: Besonders relevant für Selbstständige, die nach einer Fehloperation ihrer Arbeit nicht nachkommen können.
- Heilbehandlungskosten: Kosten für Medikamente, Verbandsmaterial oder Taxifahrten zum Krankenhaus.
- Pflege- und Haushaltsführungsschaden: Wenn der Patient seinen Haushalt nicht mehr führen kann oder Pflege benötigt.
- Verunstaltungsentschädigung: Ein Betrag, der geltend gemacht werden kann, wenn durch die Operation Narben zurückbleiben.
6. Strenge der gerichtlichen Prüfung
Gerichte prüfen in bestimmten Fällen besonders intensiv, insbesondere bei:
- Groben Abweichungen vom Standard: Wenn z. B. bei klassischen Schlaganfallsymptomen keine sofortige neurologische Abklärung erfolgt.
- Beherrschbaren Risiken: Wenn etwa eine bekannte Allergie missachtet wird.
- Organisationsverschulden: Wenn Hygienestandards verletzt werden oder völlig übermüdete Ärzte nach einer 24-Stunden-Schicht operieren.
- Mangelnder Aufklärung: Hier sind Gerichte ebenfalls sehr streng.
Es empfiehlt sich eine juristische Prüfung immer dann, wenn eine erhebliche gesundheitliche Verschlechterung eingetreten ist oder die Behandlungsunterlagen widersprüchlich erscheinen.
Geprüft von rechtlichen Expert:innen
Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.