Erbvertrag statt Testament? Risiken für Ehepartner einfach erklärt
- Rechtsexperte: Dr. Stephan Briem
- Erbrecht
Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:
In diesem Podcast erklärt Dr. Stephan Briem, Rechtsanwalt für Erbrecht in Wien, die Unterschiede zwischen Erbvertrag und Testament sowie die rechtlichen Risiken für Ehepartner. Themen sind Bindungswirkung, Pflichtteilsansprüche, Scheidungsfolgen, Testierfreiheit und die Frage, wann ein Erbvertrag oder ein Testament die sinnvollere Lösung ist.
Erbvertrag oder Testament: Was ist die beste Wahl für Ehepartner?
Der Erbvertrag: Für maximale Verbindlichkeit
Ein Erbvertrag ist ein wechselseitiger Vertrag, der beide Ehepartner rechtlich bindet. Im Gegensatz zu einem Testament kann man von einem Erbvertrag nicht einseitig zurücktreten oder ihn im Alleingang ändern.
- Verfügungsrahmen: Durch einen Erbvertrag können Ehepartner nicht über ihr gesamtes Vermögen verfügen. Ein Viertel des Vermögens muss zwingend frei bleiben, um die sogenannte Testierfreiheit im Bereich dieses Viertels zu sichern.
- Strenge Formvorschriften: Die Errichtung, aber auch die einvernehmliche Aufhebung eines Erbtrags, erfordert ein sogenanntes doppeltes Formerfordernis. Das bedeutet, man benötigt zwingend einen Notariatsakt und zusätzlich zwei Testamentszeugen.
- Klare Sicherheit: Ein Erbvertrag ist dann sinnvoll, wenn sich beide Seiten definitiv in ihrem Willen binden möchten und sichergestellt werden soll, dass der Partner seine Meinung nicht mehr einseitig ändert.
Das Testament: Einseitig und flexibel
Rechtlich gesehen ist das Testament eine einseitige Willenserklärung. Es folgt damit ganz anderen Regeln als der Erbvertrag.
- Jederzeit änderbar: Ein Testament kann jederzeit vernichtet oder durch ein neues ersetzt werden.
- Auch beim „wechselseitigen Testament“: Selbst wenn Ehepartner ein wechselseitiges Testament aufsetzen, kann sich ein Partner später jederzeit umentscheiden und beispielsweise jemand anderen als Haupterben einsetzen, ohne dass der aufrechte Vertrag dem entgegensteht.
- Mehr Freiraum: Das Testament ist die bessere Wahl, wenn sich Ehepartner mehr Freiheit lassen wollen. Das ist oft der Fall, wenn Kinder (etwa aus früheren Beziehungen) vorhanden sind und man die Nachlassplanung an zukünftige Lebensereignisse, wie die Geburt weiterer Kinder, anpassen möchte.
3 Wichtige rechtliche Besonderheiten beim Erbvertrag
1. Was passiert bei einer Scheidung?
Grundsätzlich gilt: Kommt es zu einer einvernehmlichen Scheidung, wird der Erbvertrag gesetzlich unwirksam, ohne dass dies extra im Vertrag festgehalten werden muss. Eine wichtige Ausnahme: Wird ein Ehepartner schuldlos geschieden, bleibt der geschlossene Ehepakt für diesen weiterhin aufrecht.
2. Schützt der Erbvertrag das Vermögen schon zu Lebzeiten?
Nein. Ein Erbvertrag regelt nur die Rechtsnachfolge für das Vermögen, das zum Zeitpunkt des Ablebens noch vorhanden ist. Er hindert die Ehepartner nicht daran, das Geld zu Lebzeiten auszugeben. Wer beispielsweise Immobilien schon während der Ehe davor schützen möchte, dass sie einseitig verkauft werden, muss den Erbvertrag durch ein wechselseitiges Belastungs- und Veräußerungsverbot flankieren.
Ein Erbvertrag kann grundsätzlich nicht in die Pflichtteilsansprüche eingreifen oder diese mindern. Bestehen Pflichtteilsansprüche (beispielsweise von Kindern), so richten sich diese nach dem Ableben eines Partners gegen den überlebenden Ehepartner, der sie dann befriedigen muss
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