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Bankkonto nach dem Todesfall: Wem gehört das Geld?

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Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:

In diesem Interview erläutert der Erbrechtsexperte Mag. Walter Brunner die rechtliche Lage von Bankkonten nach einem Todesfall in Österreich. Grundsätzlich bleiben Konten aktiv, werden jedoch für Unbefugte faktisch unzugänglich, sobald die Bank über das Ableben informiert wird, sofern es sich nicht um ein gemeinschaftliches Oder-Konto handelt. Bis zum Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens gehört das Guthaben der Verlassenschaft und darf weder von Erben noch von Bevollmächtigten eigenmächtig verwendet werden. Unrechtmäßige Abhebungen können schadenersatzrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wobei Ausnahmen für ortsübliche Begräbniskosten oft toleriert werden. Betroffene Erben müssen selbst aktiv werden, um Informationen bei Banken einzuholen oder finanzielle Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Bei Streitigkeiten oder dem Verdacht auf Vermögensverschiebungen wird die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt empfohlen, um Ansprüche professionell zu prüfen und durchzusetzen.

Bankkonto nach dem Todesfall: Was passiert mit dem Geld und wer darf darüber verfügen?

Wenn ein Angehöriger stirbt, gibt es viel zu regeln. Eine der häufigsten Fragen für Hinterbliebene und Erben betrifft die Finanzen: Was passiert eigentlich mit dem Bankkonto des Verstorbenen? Wird es sofort gesperrt und wem gehört das Geld?
 
Hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Antworten auf die drängendsten Fragen rund um das Bankkonto im Erbfall.
 

Bleibt das Konto aktiv oder wird es gesperrt?

Grundsätzlich bleibt ein Bankkonto auch nach einem Todesfall aktiv bestehen. Es gibt keine automatische und sofortige Kontosperre, die sofort greift, wenn jemand verstirbt.
 
Eine faktische Sperre tritt erst dann ein, wenn die Bank offiziell vom Tod des Kontoinhabers in Kenntnis gesetzt wird. Bis die Bank davon erfährt, ist das Konto weiterhin aktiv und es können theoretisch noch Handlungen (wie Überweisungen oder Abhebungen) stattfinden. Solche Kontobewegungen können jedoch im Nachhinein von den rechtmäßigen Erben korrigiert und zurückgefordert werden, falls sie unzulässig waren.

Wer darf das Konto nach dem Todesfall noch nutzen?

Ob jemand nach dem Tod des Inhabers noch über das Konto verfügen darf, hängt entscheidend von der Art des Kontos ab:

  • Oder-Konto (Gemeinschaftskonto): Handelt es sich um ein Konto mit zwei vollkommen gleichberechtigten Inhabern, kann die noch lebende Person das Konto weiterhin uneingeschränkt nutzen und Transaktionen durchführen. Bei der späteren Verteilung der sogenannten Erbmasse geht man in der Regel davon aus, dass die Hälfte des Guthabens auf dem Oder-Konto in die Verlassenschaft fällt, sofern kein anderer Nachweis erbracht wird.
  • Und-Konto oder Konten mit bloßer Verfügungsberechtigung: War eine Person lediglich verfügungsberechtigt für das Konto des Verstorbenen oder handelte es sich um ein Und-Konto, erlischt die Handlungsfähigkeit. Mit Bekanntwerden des Todes bei der Bank darf diese Person nicht mehr auf das Konto zugreifen.

Wem gehört das Geld auf dem Konto rechtlich?

Bis zum Zeitpunkt des Todes gehört das Vermögen selbstverständlich dem Verstorbenen. Danach gehört es nicht sofort den Erben oder den ehemals Verfügungsberechtigten.
 
Für eine gewisse Zeit bildet das Vermögen die sogenannte „Erbmasse“ (oder Verlassenschaft) und ist rechtlich gesehen quasi selbstständig. Es wird dann während des Verlassenschaftsverfahrens beispielsweise durch einen Testamentsvollstrecker verwaltet. Erst wenn durch die sogenannte Einantwortung rechtskräftig festgestellt ist, wer die tatsächlichen Erben sind, geht das Geld in das Eigentum der neuen Erben über.

Dürfen Beerdigungskosten vom Konto bezahlt werden?

Wenn Personen ohne Berechtigung Geld vom Konto des Verstorbenen abheben und es für sich behalten, kann dies zu Schadenersatzansprüchen der Erben führen oder im schlimmsten Fall sogar einen Straftatbestand erfüllen.
 
Etwas anders sieht es in der Praxis aus, wenn im guten Glauben Ausgaben für die Verlassenschaft getätigt werden, wie etwa die Zahlung noch offener Wohnungsmieten oder die Begleichung der Beerdigungskosten. Zwar ist auch das rechtlich streng genommen nicht ganz korrekt, doch wenn sich diese Ausgaben im üblichen Rahmen bewegen (z. B. Beerdigungskosten zwischen 4.000 und 6.000 Euro), bleibt dies in der Regel ohne rechtliche Konsequenzen, da diese Beträge ohnehin aus der Erbmasse beglichen werden müssten.

Wie erfahre ich von unberechtigten Abhebungen?

Sie müssen als Erbe selbst aktiv werden, wenn Sie wissen möchten, ob Geld unrechtmäßig abgehoben wurde – die Bank oder Behörden kommen nicht automatisch auf Sie zu.

  • Während des Verlassenschaftsverfahrens: In dieser Phase erhalten Sie Auskünfte nur über den Notar, den Testamentsvollstrecker oder einen bevollmächtigten Anwalt, der das Verfahren abhandelt.
  • Nach dem Verlassenschaftsverfahren: Sobald Sie offiziell als Erbe und neuer Eigentümer feststehen, können Sie direkt an die Bank herantreten und erhalten dort alle Kontoauskünfte, die Ihnen rechtlich zustehen.

Was tun bei Unklarheiten oder fehlendem Geld?

Es kommt immer wieder vor, dass Erben feststellen, dass Vermögensverschiebungen stattgefunden haben oder Geld „verloren gegangen“ ist. Wenn eine unberechtigte dritte Person nach dem Tod Gelder abgehoben hat, können diese im Zivilrechtsweg eingefordert werden. Liegt der Verdacht einer Straftat vor, kann auch strafrechtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
 
Empfehlung: Wenn Sie Unregelmäßigkeiten vermuten, sollten Sie nicht zu lange warten. Mag. Walter Brunner berät Sie zu Ihren Rechten im Erbfall, prüft den Sachverhalt und erläutert Ihnen, welche Unterlagen für die rechtliche Beurteilung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigt werden.

 

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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