Aussage gegen Aussage: Reicht das für eine Verurteilung?
- Rechtsexperte: Mag.a Mercedes Sophie Blaschke
- Strafrecht
Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:
Mag. Mercedes Sophie Blaschke erklärt, wann im österreichischen Strafrecht eine Verurteilung trotz Aussage gegen Aussage möglich ist. Entscheidend sind die Glaubwürdigkeit, Konsistenz und Nachvollziehbarkeit der Aussagen. Obwohl im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden muss, kann eine glaubhafte Aussage allein als Beweismittel ausreichen. Die Rechtsanwältin im Strafrecht in Wien empfiehlt Betroffenen, keine unüberlegten Aussagen bei der Polizei zu machen und frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Aussage gegen Aussage im Strafrecht: Reicht das für eine Verurteilung?
In Strafverfahren kommt es häufig zu einer Situation, die viele Betroffene verunsichert: Es steht „Aussage gegen Aussage“. Doch was bedeutet das rechtlich genau? Kann man ohne handfeste Beweise überhaupt verurteilt werden und wie verhält man sich in einem solchen Fall am besten? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
Was bedeutet „Aussage gegen Aussage“?
Von einer „Aussage gegen Aussage“-Situation spricht man im Strafrecht dann, wenn zwei Personen zwei völlig unterschiedliche Versionen derselben Geschichte erzählen. Die Besonderheit daran ist, dass es keine weiteren objektiven Beweise – wie etwa neutrale Zeugen, Videos oder Fotos – gibt, die eine der beiden Varianten eindeutig belegen würden.
Kann man allein aufgrund einer Aussage verurteilt werden?
Grundsätzlich ja. Im österreichischen Strafprozessrecht gilt eine Aussage für sich genommen bereits als Beweismittel. Zudem herrscht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, was bedeutet, dass der Richter selbst entscheidet, wie er bestimmte Beweise oder Aussagen wertet.
Allerdings werden an eine alleinstehende Aussage wesentlich strengere Kriterien und Prüfmaßstäbe angelegt, als wenn zusätzliche objektive Beweise vorliegen würden. Eine Verurteilung ist nur dann möglich, wenn das Gericht die belastende Aussage zweifelsfrei als wahr einstuft. Bleiben auch nur geringe Zweifel an dem geschilderten Sachverhalt bestehen, gilt der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ und es muss zu einem Freispruch kommen.
Wie prüft das Gericht die Glaubwürdigkeit?
Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Polizei bewerten Aussagen nicht nach bloßer Sympathie, sondern prüfen diese sehr strukturiert und strategisch. Dabei wird vor allem auf drei Ebenen geachtet:
- Konsistenz: Ist die Aussage in sich logisch und schlüssig oder gibt es viele Widersprüche?
- Konstanz: Bleibt die Geschichte auch über mehrere Einvernahmen hinweg gleich oder verändert sie sich im Laufe der Zeit?
- Äußere Umstände: Passt die Zeugenaussage zu objektiven Faktoren wie festgestellten Verletzungen, Standortdaten oder dem zeitlichen Ablauf?
Widersprüche in grundlegenden Details sind ein großer Nachteil und lassen eine Person schnell unglaubwürdig wirken. Kleinere Abweichungen in Nebendetails oder nachvollziehbare Erinnerungslücken (etwa nach besonders belastenden oder traumatischen Situationen wie sexuellen Übergriffen) gelten hingegen als menschlich, solange die wesentlichen Kernelemente der Tat nachvollziehbar geschildert werden können. Um Widersprüche aufzudecken, kommt es in der Hauptverhandlung oft vor, dass die Personen direkt hintereinander einvernommen oder einander gegenübergesetzt werden.
Die Rolle von digitalen Beweisen
Digitale Inhalte wie WhatsApp-Nachrichten, Standortdaten oder Fotos können eine Aussage massiv verstärken. Wenn solche Beweismittel vorliegen, spricht man streng genommen jedoch nicht mehr von einem reinen „Aussage gegen Aussage“-Prozess, da objektive Beweise existieren.
Achtung: Bild- oder Videoaufnahmen, die ohne das Einverständnis der anderen Person angefertigt wurden, können an sich schon strafbar sein und schlimmstenfalls gegen einen selbst verwendet werden.
Der größte Fehler: Unüberlegte Aussagen
Der folgenschwerste Fehler, den Beschuldigte in solchen Verfahren machen können, ist eine frühzeitige und unüberlegte Aussage bei der Polizei. Viele Betroffene glauben irrtümlich, dass es ihnen hilft, wenn sie sich besonders kooperativ zeigen und schnell alles erklären.
Doch alles, was Sie sagen, wird genauestens auf die Waagschale gelegt und kann gegen Sie verwendet werden. Eine einmal gemachte Aussage lässt sich nicht einfach zurücknehmen oder löschen. Wer sich in Widersprüche verstrickt, verliert im Verfahren massiv an Glaubwürdigkeit.
Wann sollten Sie einen Strafverteidiger kontaktieren?
Die einfache Regel lautet: So früh wie möglich!
- Der Idealfall: Wenden Sie sich bereits an einen Anwalt, wenn Sie Gerüchte hören oder jemand mit einer Anzeige droht. So können Sie vorab das richtige Verhalten für den Fall einer polizeilichen Kontaktaufnahme besprechen.
- Der späteste Zeitpunkt: Wenn Sie eine schriftliche Ladung erhalten, die Polizei Sie anruft oder plötzlich vor der Tür steht.
Wichtig: Machen Sie keine Aussage bei der Polizei, bevor Sie nicht mit einem Verteidiger gesprochen haben – auch wenn die Beamten beteuern, dass eine Aussage nur zu Ihrem Vorteil wäre. Die Verweigerung der Aussage ist Ihr gutes Recht und darf Ihnen im Verfahren nicht negativ ausgelegt werden. Zwar ist auch das Einschalten eines Anwalts zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. vor der Hauptverhandlung) noch sinnvoll, allerdings kann dann oft weniger gerettet werden als direkt zu Beginn des Ermittlungsverfahrens.
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