Sie sind Anwalt?

Anspruch auf den Pflichtteil trotz Schenkung?

Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:

In diesem Rechts-Interview erklärt die Rechtsanwältin Dr. Johanna Graisy, wie sich Schenkungen zu Lebzeiten auf den späteren Pflichtteilsanspruch auswirken können. Sie erläutert, wann Schenkungen bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt werden, welche Fristen gelten und warum die Bewertung von Immobilien dabei eine entscheidende Rolle spielt.

Zudem erfahren Sie, welche Auskunftsrechte Pflichtteilsberechtigte im Verlassenschaftsverfahren haben und welche Möglichkeiten bestehen, fehlende Informationen über frühere Schenkungen zu erhalten. Abschließend gibt die Expertin praktische Hinweise, wie sich Erbstreitigkeiten durch frühzeitige Planung und klare Kommunikation innerhalb der Familie vermeiden lassen.

Anspruch auf den Pflichtteil trotz Schenkung: Das müssen Erben wissen

Es ist ein klassischer Fall im Erbrecht: Ein Elternteil verschenkt bereits zu Lebzeiten wesentliche Teile seines Vermögens, beispielsweise eine Immobilie an eines der Kinder. Tritt dann der Todesfall ein, fragen sich die anderen Angehörigen oft, ob sie nun leer ausgehen. Die gute Nachricht: Das Gesetz schützt den sogenannten Pflichtteil, also das gesetzliche Minimum am Erbe.
 
Wenn der Wert dessen, was Sie erhalten haben, geringer ist als Ihr eigentlicher Pflichtteil, können Ihnen rechtliche Ausgleichsansprüche zustehen. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.
 

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

In erster Linie betrifft der Pflichtteil Kinder und den Ehegatten des Verstorbenen. Ein in der Praxis häufiger Fehler passiert, wenn Ehegatten gemeinsam ihr Vermögen (z.B. ein Haus, das beiden je zur Hälfte gehört) an die Kinder verschenken. Dabei wird oft vergessen, dass auch die Ehegatten untereinander pflichtteilsberechtigt sind. Wenn solche Ansprüche nicht notariell durch einen Verzicht geregelt werden, kann das später zu unerwarteten Konflikten führen.
 

Fristen: Wann werden Schenkungen angerechnet?

Ob und wie eine Schenkung beim Pflichtteil berücksichtigt wird, hängt stark davon ab, an wen geschenkt wurde:
 
  • Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte (z.B. andere Kinder): Hier gibt es keine zeitliche Befristung. Die Schenkung fließt in die Berechnung des Pflichtteils mit ein, selbst wenn sie Jahrzehnte zurückliegt. Sogar Kinder, die zum Zeitpunkt der Schenkung noch gar nicht auf der Welt waren (z.B. späte Nachzügler), können verlangen, dass diese alten Schenkungen an ihre Geschwister bei der eigenen Pflichtteilsberechnung berücksichtigt werden.
  • Schenkungen an Dritte (z.B. Freunde oder entfernte Verwandte): Hier gilt grundsätzlich eine Zwei-Jahres-Frist vor dem Tod. Liegt die Schenkung länger zurück, bleibt sie meist unberücksichtigt.
  • Achtung, Ausnahme (z.B. Wohnrecht): Hat der Verstorbene zwar eine Immobilie an einen Dritten verschenkt, sich aber bestimmte Rechte wie ein lebenslanges Wohnrecht zurückbehalten, beginnt diese Zwei-Jahres-Frist noch gar nicht zu laufen.

Die Bewertungsfalle bei alten Immobilien-Schenkungen

Ein besonders komplexes Thema ist die Bewertung von Geschenken. Schenkungen werden immer nach dem Wert zum Zeitpunkt der Übergabe bewertet (zuzüglich einer Indexierung bis zum Todestag).
 
Wurde einem Kind vor 40 Jahren ein Haus geschenkt, wird zur Berechnung des Pflichtteils dieser alte Wert herangezogen – auch wenn die Immobilie heute auf dem Markt ein Vielfaches wert ist. Bekommt ein anderes Kind hingegen kurz vor dem Tod 100.000 Euro in bar, kann es passieren, dass dieses Kind erbrechtlich gesehen sogar schlechter aussteigt, weil der alte Immobilienwert rechnerisch oft extrem niedrig ausfällt. Für die Ermittlung solcher historischen Werte ist in der Regel ein Sachverständiger notwendig, da einfache Grundbuchrecherchen für so weit zurückliegende Zeiträume nicht ausreichen.
 

Was tun bei Verdacht auf heimliche Schenkungen?

Oft erfahren Angehörige erst nach dem Todesfall, dass längst Eigentumsübertragungen stattgefunden haben.
 
  • Auskunftsansprüche: Sie müssen nicht selbst auf Spurensuche gehen. Gibt es plausible Indizien für Vermögensbewegungen, können Sie im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens über den Notar (Gerichtskommissar) Auskünfte – etwa durch Kontoöffnungen bei Banken – verlangen.
  • Nicht zu lange warten: Auch wenn Pflichtteilsansprüche laut Rechtsprechung erst nach vier Jahren verjähren, sollten Sie zügig handeln. Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es, Beweise zu sichern oder alte Kontodaten ausfindig zu machen.

Praxis-Tipp von Dr. Johanna Graisy: Suchen Sie das Gespräch

Erbschaftsstreitigkeiten sind oft hochemotional und reißen familiäre Wunden auf. Zwar steht im Notfall der Gerichtsweg offen, doch ein zermürbender und kostenintensiver Prozess sollte immer die letzte Option sein.
 
Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt oder einer Anwältin für Erbrecht hilft Ihnen, Ihre theoretischen Ansprüche sachlich berechnen zu lassen. Ein erfahrener Rechtsbeistand agiert dabei als objektives Sprachrohr, filtert die Emotionen heraus und versucht im Idealfall, eine gute außergerichtliche Einigung mit den anderen Beteiligten zu erzielen.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

Anwalt benötigt?

Finde und beauftrage den passenden Anwalt für dein Rechtsproblem.

zur Anwaltssuche
Anwaltfinden.at Logo-2
Übersicht zum Datenschutz

Diese Webseite verwendet Cookies, die für einige Funktionen der Webseite notwendig sind oder zur Optimierung der Inhalte dienen (auch Inhalte von Fremdanbietern).

Die Cookies werden im Browser gespeichert.

Lesen Sie gerne auch mehr in unserer Seite zum Datenschutz

Sie können die Einstellungen anpassen, in dem Sie Navigation auf der linken Seite nutzen.