Anspruch auf den Pflichtteil trotz Schenkung?
- Rechtsexpertin: Dr. Johanna Graisy
- Erbrecht
Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:
In diesem Rechts-Interview erklärt die Rechtsanwältin Dr. Johanna Graisy, wie sich Schenkungen zu Lebzeiten auf den späteren Pflichtteilsanspruch auswirken können. Sie erläutert, wann Schenkungen bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt werden, welche Fristen gelten und warum die Bewertung von Immobilien dabei eine entscheidende Rolle spielt.
Zudem erfahren Sie, welche Auskunftsrechte Pflichtteilsberechtigte im Verlassenschaftsverfahren haben und welche Möglichkeiten bestehen, fehlende Informationen über frühere Schenkungen zu erhalten. Abschließend gibt die Expertin praktische Hinweise, wie sich Erbstreitigkeiten durch frühzeitige Planung und klare Kommunikation innerhalb der Familie vermeiden lassen.
Anspruch auf den Pflichtteil trotz Schenkung: Das müssen Erben wissen
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Fristen: Wann werden Schenkungen angerechnet?
- Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte (z.B. andere Kinder): Hier gibt es keine zeitliche Befristung. Die Schenkung fließt in die Berechnung des Pflichtteils mit ein, selbst wenn sie Jahrzehnte zurückliegt. Sogar Kinder, die zum Zeitpunkt der Schenkung noch gar nicht auf der Welt waren (z.B. späte Nachzügler), können verlangen, dass diese alten Schenkungen an ihre Geschwister bei der eigenen Pflichtteilsberechnung berücksichtigt werden.
- Schenkungen an Dritte (z.B. Freunde oder entfernte Verwandte): Hier gilt grundsätzlich eine Zwei-Jahres-Frist vor dem Tod. Liegt die Schenkung länger zurück, bleibt sie meist unberücksichtigt.
- Achtung, Ausnahme (z.B. Wohnrecht): Hat der Verstorbene zwar eine Immobilie an einen Dritten verschenkt, sich aber bestimmte Rechte wie ein lebenslanges Wohnrecht zurückbehalten, beginnt diese Zwei-Jahres-Frist noch gar nicht zu laufen.
Die Bewertungsfalle bei alten Immobilien-Schenkungen
Was tun bei Verdacht auf heimliche Schenkungen?
- Auskunftsansprüche: Sie müssen nicht selbst auf Spurensuche gehen. Gibt es plausible Indizien für Vermögensbewegungen, können Sie im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens über den Notar (Gerichtskommissar) Auskünfte – etwa durch Kontoöffnungen bei Banken – verlangen.
- Nicht zu lange warten: Auch wenn Pflichtteilsansprüche laut Rechtsprechung erst nach vier Jahren verjähren, sollten Sie zügig handeln. Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es, Beweise zu sichern oder alte Kontodaten ausfindig zu machen.
Praxis-Tipp von Dr. Johanna Graisy: Suchen Sie das Gespräch
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