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Affäre in der Ehe: Wann sie vor Gericht entscheidend wird

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Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:

In diesem Podcast erläutert die Rechtsanwältin Dr. Ingrid Bläumauer, dass ein Seitensprung in Österreich weiterhin als schwere Eheverfehlung gilt, sofern er zur Zerrüttung der Partnerschaft führt. Bereits ein respektloses Verhalten oder die Vernachlässigung des Partners zugunsten Dritter können rechtlich relevant sein. Die Klärung der Schuldfrage ist entscheidend für spätere Unterhaltsansprüche sowie die Übernahme der Prozesskosten. Betroffenen wird geraten, professionelle Hilfe durch Detektive oder Anwälte zu suchen und auf emotionale Racheakte zu verzichten, da diese rechtliche Nachteile nach sich ziehen können. Die Expertin betont zudem die Bedeutung einer lösungsorientierten Beratung oder Mediation, um die nächsten Schritte strategisch zu planen.

Affäre in der Ehe: Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei einer Scheidung?

Ein Seitensprung oder eine Affäre ist oft ein massiver Vertrauensbruch. Doch welche rechtlichen Folgen hat Untreue, wenn es tatsächlich zu einer Scheidung kommt? Die erfahrene Wiener Rechtsanwältin für Familienrecht, Dr. Ingrid Bleumauer, klärt über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich auf.
 

Ist ein Seitensprung heute noch ein Scheidungsgrund?

Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass ein Seitensprung in Österreich rechtlich keine Rolle mehr spielt – doch das ist falsch. Ein Ehebruch gilt nach wie vor als schwere Eheverfehlung.
 
Allerdings gab es Ende der 1990er Jahre eine wichtige rechtliche Änderung: Bis 1999 war Ehebruch (also nachgewiesener Geschlechtsverkehr) ein sogenannter „absoluter“ Scheidungsgrund, der fast automatisch zur Scheidung aus alleinigem Verschulden führte. Heute wird Untreue als schwere Eheverfehlung gewertet, wenn sie maßgeblich zur Zerrüttung der Ehe beigetragen hat.
 

Was zählt vor Gericht überhaupt als Affäre?

Die rechtliche Hürde für eine Eheverfehlung ist überraschend niedrig. Es muss nicht zwingend zum Äußersten gekommen sein. Folgende Situationen können vor Gericht bereits als Verfehlung gewertet werden:
 
  • Übermäßige Freizeit mit anderen: Wenn ein Partner seine Freizeit (z. B. jedes Wochenende) intensiv mit einer anderen Person verbringt, während der Ehepartner alleingelassen wird und sich gekränkt fühlt.
  • Der Anschein einer Affäre: Wenn jemand den Anschein erweckt, eine außereheliche Beziehung zu führen, und den Partner darüber bewusst im Unklaren lässt.
  • Verletzung der ehelichen Pflichten: Es gab bereits Fälle, in denen ein Ehemann sich abends zurechtmachte, ausging und seiner Frau auf Nachfrage lediglich entgegnete, dass es sie nichts angehe, wo er sei. Der Oberste Gerichtshof wertete dieses Verhalten als Eheverfehlung, da Ehepartner zu einem respektvollen und offenen Umgang miteinander verpflichtet sind.

Die Schuldfrage: Warum sie finanziell entscheidend ist

Wer an der Scheidung „schuld“ ist, hat weitreichende finanzielle Konsequenzen. Wenn das Gericht feststellt, dass ein Partner das alleinige oder überwiegende Verschulden an der gescheiterten Ehe trägt, ergeben sich daraus zwei wesentliche Folgen:
 
  1. Unterhaltsanspruch: Wenn der betrogene (also schuldlose) Partner deutlich weniger verdient, hat er grundsätzlich Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
  2. Prozesskostenersatz: Bei Scheidungen gilt das Erfolgsprinzip. Derjenige, der das überwiegende Verschulden trägt (der „Verlierer“), muss in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten der anderen Seite übernehmen.

 

„Die Ehe war doch schon vorher kaputt“ – Zählt das?

Ein klassisches Argument des untreuen Partners vor Gericht ist oft: „Die Affäre hat die Ehe nicht zerstört, sie war vorher schon lange zerrüttet“.
Das Gericht macht es sich hierbei nicht leicht und prüft den genauen Verlauf der Ehe sehr detailliert. Es wird gegenübergestellt, wie sich beide Partner im Vorfeld verhalten haben. Die Affäre wird in den gesamten Kontext der Beziehung und der bereits bestehenden Probleme gesetzt.
 

Verdacht auf Untreue: Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Sie das Gefühl haben, betrogen zu werden, sollten Sie strategisch und besonnen vorgehen:
 
  • Das Gespräch suchen: Konfrontieren Sie Ihren Partner mit Ihrem Verdacht.
  • Beweise sammeln: Wenn der Partner alles abstreitet, kann es sinnvoll sein, einen Privatdetektiv hinzuzuziehen.
  • Rechtliche Orientierung: Wenden Sie sich frühzeitig an einen Rechtsanwalt für Familienrecht. In einem „Orientierungsgespräch“ können Sie Ihre rechtliche Situation klären und einen Stufenplan entwickeln, ohne sofort die Scheidung einreichen zu müssen.

WICHTIGE WARNUNG: Keine Racheaktionen!

Auch wenn die emotionale Verletzung riesig ist: Vermeiden Sie unbedingt Racheakte! Den untreuen Partner vor den Kindern bloßzustellen, die Affäre im Freundeskreis zu verbreiten oder gar den Arbeitgeber anzurufen, stellt selbst eine schwere Eheverfehlung dar. Damit verschlechtern Sie Ihre eigene rechtliche Position vor Gericht massiv. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich stattdessen professionell juristisch beraten.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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