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Unterhalt nach der Scheidung – welche Ansprüche bestehen?

Bevor eine Scheidungsklage eingereicht wird, sollte man sich überlegen, welche Ansprüche nach der Scheidung bestehen. In der Praxis geht meist ein Partner arbeiten und der andere kümmert sich um die Kinder und den Haushalt. Dadurch kann jedoch eine Versorgungslücke im Fall der Scheidung entstehen. Dr. Sarah Korn erklärt Ihnen wann ein Unterhaltsanspruch auch nach der Scheidung besteht.

anwaltfinden.at: Frau Dr. Korn, können Sie sich unseren Usern kurz vorstellen?

Ich habe im Jahr 2017 mein Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg abgeschlossen. Nach mehrjähriger Praxiserfahrung bei Gericht und als Rechtsanwaltsanwärterin bin ich seit 2024 in die Liste der Salzburger Rechtsanwälte eingetragen. Parallel zu meiner beruflichen Tätigkeit habe ich an der Universität Salzburg das Doktoratsstudium absolviert.

Hat der Ex-Partner nach der Scheidung grundsätzlich Anspruch auf monatlichen Unterhalt?

Nicht automatisch. In Österreich hängt der Anspruch auf Unterhalt davon ab, wer schuld an der Scheidung trägt und wie das Einkommen beider Partner aussieht. Wenn der Ex-Partner weniger verdient und die Scheidung vom besser verdienenden verschuldet wurde, besteht meist ein Anspruch auf Unterhalt. Für spätere Unterhaltsansprüche ist es das wesentlich, wer nach dem Scheidungsurteil an der Trennung schuld ist.

Wenn beide Partner gleichermaßen schuld sind oder ein gemeinsames Kind versorgt wird, kann ebenfalls ein Anspruch bestehen, meist aber in geringerem Umfang und nur befristet. Zudem kann im Rahmen eines Scheidungsvergleiches ein Unterhaltsanspruch ziemlich frei gestaltet werden, wenn beide Partner einverstanden sind. Beispielsweise kann ein Unterhaltsanspruch für einige Jahre vereinbart oder eine Einmalzahlung vorgesehen werden.

Wie wird die Höhe des Unterhalts in der Regel bestimmt?

Wenn der Unterhaltsberechtigte kein oder ein geringes Einkommen hat, erhält er meist etwa 33 % des Nettoeinkommens des Ex-Partners. Der Betrag fällt geringer aus, wenn weitere Unterhaltspflichten etwa für Kinder bestehen. Für den Fall, dass beide Partner ungefähr gleich viel verdienen, besteht in der Regel kein Anspruch auf Unterhalt. Wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind, erhält der Unterhaltsberechtigte meist 40 % des gemeinsamen Netto-Einkommens.

Kann die Höhe des Unterhalts nach der Scheidung angepasst werden?

Ja, die Unterhaltshöhe wird in der Regel an die aktuellen Umstände angepasst. Wenn sich das Einkommen positiv oder negativ ändert, kann auch der Unterhaltsbetrag angepasst werden. Zudem kann eine weitere Unterhaltspflicht für ein Kind hinzukommen, wodurch der Unterhalt reduziert wird.

Es ist auch möglich, eine fixe Summe zu vereinbaren. Das sollte aber sehr gut überlegt werden, weil sich die jeweiligen Lebenslagen stark verändern können und in zehn oder 20 Jahren eine fixe Unterhaltszahlung zu einem finanziellen Problem werden kann.

Endet der Unterhaltsanspruch automatisch, wenn der Ex-Partner eine neue Beziehung eingeht?

Nein. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes muss der Unterhalt zwar nicht bezahlt werden, solange die neue Partnerschaft besteht. Allerdings ist es in der Praxis oft schwer nachzuweisen, ob eine neue Lebensgemeinschaft besteht. Zum Beispiel kommt es vor, dass zwar ein Gemeinschaftsgefühl besteht, der Ex-Partner und der neue Partner jedoch weiterhin jeder eine eigene Wohnung haben. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob aus rechtlicher Sicht eine Lebensgemeinschaft vorliegt. Nach einer allfälligen Trennung vom Lebensgefährten muss wieder Unterhalt bezahlt werden.

Für den Unterhaltsverpflichteten besteht außerdem das Problem, dass er oft nicht über die Informationen verfügen wird, wie eng die Beziehung mit dem neuen Partner ist. Wenn die monatlichen Zahlungen weiter erfolgen, ohne gegenüber dem Ex-Partner zu beanstanden, dass ein Anspruch besteht, können die Unterhaltsleistungen vom Berechtigten meist gutgläubig verbraucht werden. Dass bedeutet, dass der Unterhaltsverpflichtete die Zahlungen nicht zurückfordern kann, obwohl sich später herausstellt, dass diese zu Unrecht erfolgt sind. Daher sollte bereits zu einem frühen Zeitpunkt eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Was passiert mit dem Unterhalt im Falle des Todes des Zahlungspflichtigen?

Der Unterhaltsanspruch endet nicht automatisch mit dem Tod des Zahlenden. Oft werden die Zahlungen durch die Pensionsversicherungsanstalt abgedeckt, aber es gibt Ausnahmen. Wenn die neue Partnerin als Erbin eingesetzt wird, könnte sie unter Umständen Unterhalt an die Ex-Frau leisten müssen.

Dr. Sarah Korn, Rechtsanwältin in Salzburg, berät Sie gerne in familienrechtlichen Fragen.

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