Ein Skiunfall passiert oft schneller, als man reagieren kann. Besonders belastend wird die Situation, wenn eine andere Person beteiligt ist, Verletzungen auftreten oder im Nachhinein unterschiedliche Darstellungen zum Unfallhergang bestehen.
Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Bereich Alpin- und Skiunfälle begleite ich regelmäßig Mandantinnen und Mandanten nach genau solchen Ereignissen. Dabei zeigt sich immer wieder: Nicht die Schwere des Unfalls allein entscheidet über den rechtlichen Ausgang, sondern vor allem das richtige Verhalten unmittelbar danach.
Nachfolgend finden Sie einige praxisnahe Hinweise, die sich in der anwaltlichen Erfahrung bewährt haben.
Sichern Sie die Unfallstelle (z. B. durch gekreuzte Skier) und leisten Sie Erste Hilfe, soweit es Ihnen möglich und zumutbar ist. Das ist nicht nur menschlich geboten, sondern auch rechtlich relevant.
Notieren Sie die vollständigen Personalien aller Beteiligten. Dazu zählen Name, Adresse, Telefonnummer, Unterkunft sowie – falls vorhanden – Versicherungsangaben. Verlassen Sie sich nicht auf spätere Kontaktversprechen.
Gerade auf Skipisten kommt es häufig zu widersprüchlichen Aussagen. Unabhängige Zeugen können den Ausschlag geben. Sichern Sie daher Namen und Kontaktdaten von Personen, die den Unfall beobachtet haben.
Fotos oder kurze Videos der Unfallstelle, der Pistenverhältnisse, der beteiligten Skier sowie sichtbarer Verletzungen können im Nachhinein von großer Bedeutung sein. Auch scheinbar nebensächliche Details gewinnen später oft rechtliches Gewicht.
Die FIS-Pistenregeln bilden zwar eine wichtige Grundlage, dennoch sollte man unmittelbar nach dem Unfall keine Schuldeingeständnisse abgeben. Auch gut gemeinte Aussagen können später gegen Sie ausgelegt werden – etwa gegenüber Versicherungen oder im Gerichtsverfahren.
Insbesondere bei Verletzungen, unklarer Schuldfrage oder Unklarheiten mit dem Unfallgegner ist es unbedingt notwendig, Polizei und gegebenenfalls die Pistenrettung beizuziehen.
Ebenso wichtig: Lassen Sie sich zeitnahe ärztlich untersuchen – auch bei zunächst leichten Beschwerden. Ohne medizinische Dokumentation lassen sich Ansprüche später oft nur schwer durchsetzen.
Skiunfälle sind rechtlich komplex. Häufig geht es um:
Haftungs- und Mitverschuldensfragen
Schmerzengeld und Folgeschäden
Verdienstentgang
Forderungen oder Rückgriffe von Versicherungen
In meiner anwaltlichen Praxis zeigt sich immer wieder, dass eine frühe rechtliche Einschätzung Klarheit schafft und unnötige Fehler vermeidet.
Wenn Sie in einen Skiunfall mit Fremdbeteiligung verwickelt waren, empfehle ich, den Sachverhalt zeitnahe rechtlich prüfen zu lassen.
Nehmen Sie daher jederzeit gerne Kontakt für ein Erstgespräch mit mir auf oder besuchen Sie mich auf der Kanzleihomepage www.r-b-s.at.
© RA Mag. David Bernhofer
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