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Scheidungsgrund Nr. 1: „Wir haben uns auseinandergelebt.“

Rechtsexpertin: Dr. Ingrid Bläumauer
Familienrecht
19/08/2026

Der wohl häufigste Satz, den ich in meiner Praxis höre, lautet: „Wir haben uns einfach auseinandergelebt.“

So verständlich diese Aussage ist – rechtlich handelt es sich dabei nicht um einen Scheidungsgrund. Das Auseinanderleben allein begründet weder ein Verschulden des Ehepartners noch stellt es eine schwere Eheverfehlung dar.

Möchte sich ein Ehepartner nicht scheiden lassen, kann das für den anderen den Ausstieg aus der Ehe erschweren. In einem streitigen Scheidungsverfahren müssen konkrete Eheverfehlungen nachgewiesen werden oder es müssen die gesetzlichen Voraussetzungen einer anderen Scheidungsform vorliegen.

 

Wer das Gefühl hat, nur noch nebeneinander, statt miteinander zu leben, sollte daher nicht nur die persönliche, sondern auch die rechtliche Situation frühzeitig abklären. Eine rechtliche Beratung schafft Klarheit über die Möglichkeiten und hilft, unnötige Konflikte zu vermeiden.

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