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Schätzgutachten bei Immobilienkäufe und Erbschaften

Rechtsexpertin: Mag. Birgitta Winkler LL.M. (Sydney)
Erbrecht
29/07/2026

Immobilien sind oft das wertvollste Vermögen einer Person. Gerade im Zusammenhang mit (Ver-)Käufen oder Erbschaften ist es von großer Bedeutung, ihren tatsächlichen Wert zu kennen.

Ein Schätzgutachten ermittelt den tatsächlichen Marktwert und dies schafft eine objektive Grundlage für die weiteren Entscheidungen. Es werden im Gutachten Wertsteigerungen und wertmindernde Faktoren bewertet; dies sind z.B.: Die Lage der Immobilie, der bauliche Zustand und das Alter des Gebäudes, Grundstücksgröße, Modernisierungsbedarf, Ausstattung und rechtliche Belastungen – wie zum Beispiel Wegerechte oder andere Dienstbarkeiten.

Diese Ermittlung des aktuellen Marktwerts verhindert, dass eine Immobilie zu günstig oder zu teuer ver- oder gekauft wird.

Die Rolle des Schätzgutachtes beim Kauf & Verkauf

Eine zentrale Rolle spielt das Schätzgutachten beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Verkäufer erhalten einen Überblick, wieviel ihr Eigentum wert ist. Dieser Richtwert gilt als Fundament, um einen angemessenen Verkaufspreis festlegen zu können. Ein zu hohes Angebot kann potenzielle Käufer abschrecken, was wiederum dazu führt, dass die Immobilie länger am Markt bleibt als gewünscht. Wird der Preis jedoch zu niedrig angesetzt, ist dies ein finanzieller Nachteil für den Verkäufer, weil die Immobilie ja eigentlich mehr wert ist, als er dafür erhält.

Der Käufer erkennt andererseits, ob der geforderte Kaufpreis marktgerecht ist und dem tatsächlichen Wert der Immobilie entspricht. Das Schätzgutachten hilft bei der Kaufentscheidung. Zusätzlich verschafft ein unabhängiges Gutachten eine starke Verhandlungsgrundlage bei Preisverhandlungen. Es verleiht das Gefühl von Sicherheit, Transparenz und Vertrauen zwischen den Vertragsparteien.

Die Rolle des Schätzgutachten bei Erbschaft, Schenkung & Scheidung

Auch im Bereich von Erbschaft, Schenkung oder Scheidung kommt ein Schätzgutachten immer häufiger zum Einsatz. Hier hat es die Aufgabe, eine objektive Grundlage für die Aufteilung von Vermögenswerten zu schaffen.

Wenn mehr als nur eine Person – gerade bei Erbschaften – Anspruch auf eine Immobilie erhebt, können dadurch Streitigkeiten zwischen den Beteiligten leichter geregelt werden. Bei einer Scheidung übernimmt oft ein Partner die Immobilie – er muss aber den Anderen entsprechend auszahlen. In diesem Fall dient das Schätzgutachten als objektive Basis um die Höhe dieses Anspruchs zu berechnen und den Wert der Immobilie fair aufzuteilen.

Beispiel aus der Praxis:

Drei Geschwister erben das Elternhaus von ihrem Vater, der ohne Testament verstorben ist; es gilt somit die gesetzliche Erbfolge, wonach jeder von ihnen ein Drittel erbt. Zwei dieser Geschwister wohnen im Ausland und wollen das Haus nicht übernehmen. Der Dritte will das Haus übernehmen und seinen beiden Geschwistern ihren Anteil am Erbe auszahlen.

Aufgrund der emotionalen Bindung an ihr Elternhaus, schätzen sie den Wert der Immobilie auf rund EUR 600.000,00. Da sie den Wert der Immobilie selbst nicht realistisch einschätzen können – und um Streitigkeiten in Zukunft über den Wert zu vermeiden – beauftragen sie einen Sachverständigen, ein Schätzgutachten zu erstellen. Dieser stellt fest, dass aufgrund des Alters erhebliche Investitionen für die Modernisierung der Heizung, der Dämmung der Außenfassade und der Fenster notwendig sind. Der tatsächliche Marktpreis beläuft sich auf EUR 350.000,00.

Aufgrund dieses Gutachtens können die Geschwister den Wert der Immobilie im Verlassenschaftsverfahren richtig beurteilen und der Übernehmer hat eine gesicherte Grundlage für die Auszahlung des Erbteils an seine Geschwister.

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