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Nichtigkeit der Ehe nach österreichischem Recht

Rechtsexpertin: Mag. Eva Schmelz
Eherecht
09/10/2026

Sie haben vor Jahren geheiratet, doch nun kommen Ihnen Zweifel: War die Eheschließung überhaupt rechtlich wirksam? Vielleicht ging es damals nur um den Aufenthaltstitel, oder einer der Partner war zum Zeitpunkt der Trauung noch minderjährig. In Österreich kann eine Ehe unter bestimmten Voraussetzungen von Anfang an nichtig sein, mit weitreichenden Konsequenzen für Aufenthalt, Staatsbürgerschaft oder Unterhaltsansprüche. Doch nicht jede problematische Ehe ist automatisch ungültig. Dieser Rechtstipp erklärt, wann eine Ehe als nichtig gilt, welche Gründe es dafür gibt und was das für Sie bedeutet.

Was bedeutet „Nichtigkeit der Ehe“?

Die Nichtigkeit einer Ehe gründet auf einem schwerwiegenden rechtlichen Mangel. Sie führt dazu, dass die Ehe von Anfang an als nicht existent gilt – so, als hätte sie nie bestanden (§ 20 EheG). Das unterscheidet die Nichtigkeit von einer Scheidung, bei der eine zunächst gültige Ehe aufgelöst wird. Während eine Scheidung nur für die Zukunft wirkt, wirkt die Nichtigkeit rückwirkend. Das hat praktische Folgen: So können etwa Unterhaltsansprüche, Erbansprüche oder aufenthaltsrechtliche Vorteile entfallen.

Nicht jede Ehe, die später scheitert, ist jedoch nichtig. Das Gesetz sieht nur bestimmte Gründe vor, bei denen eine Ehe von vornherein ungültig ist. Dazu gehören etwa Formfehler bei der Trauung, fehlende Ehefähigkeit oder die sogenannte „Scheinehe“. Im Folgenden erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Ehe in Österreich für nichtig erklärt werden kann.

Die gesetzlichen Nichtigkeitsgründe im Detail

1. Formfehler bei der Eheschließung

Eine Ehe muss in Österreich vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Fehlt diese Form – etwa bei einer rein religiösen Trauung ohne standesamtliche Beurkundung – ist die Ehe nichtig (§ 21 EheG). Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Wenn die Ehepartner nach der Trauung fünf Jahre (oder bis zum Tod eines Partners, mindestens aber drei Jahre) wie Eheleute zusammengelebt haben, gilt die Ehe rückwirkend als gültig. Diese Regelung soll langjährige Lebensgemeinschaften schützen, auch wenn die formellen Voraussetzungen zunächst nicht erfüllt waren.

 

2. Fehlende Ehefähigkeit

Ehefähig ist in Österreich, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

3. Scheinehe („Namensehe“ oder „Aufenthaltsehe“)

Eine Ehe ist nichtig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend geschlossen wurde, um einem Partner bestimmte Vorteile zu verschaffen – etwa den Familiennamen, die Staatsbürgerschaft oder einen Aufenthaltstitel – ohne dass eine eheliche Lebensgemeinschaft gewollt war (§ 23 EheG). Dieser Fall wird oft als „Scheinehe“ bezeichnet.

Nicht jede Ehe, die aus praktischen Gründen geschlossen wird, ist automatisch nichtig. Entscheidend ist, ob die Partner keine Absicht hatten, eine echte Lebensgemeinschaft zu führen. Die Gerichte prüfen dies anhand von Indizien wie getrennten Wohnsitzen, fehlender emotionaler Bindung oder der schnellen Beantragung von Aufenthaltstiteln nach der Hochzeit [OGH 8 Ob 577/93].

 

Auch hier gibt es eine Heilungsmöglichkeit: Wenn die Partner fünf Jahre (oder bis zum Tod eines Partners, mindestens drei Jahre) wie Eheleute zusammenleben, wird die Ehe rückwirkend gültig.

4. Doppelehe (Bigamie)

In Österreich ist die Einehe gesetzlich vorgeschrieben: Wer bereits verheiratet ist, kann keine zweite Ehe eingehen. Eine solche Doppelehe ist nichtig (§ 24 EheG). Allerdings gilt auch hier eine Heilungsmöglichkeit: Wenn die erste Ehe später geschieden oder für nichtig erklärt wird, kann die zweite Ehe unter bestimmten Umständen gültig werden.

5. Verwandtenehe

Eine Ehe zwischen nahen Verwandten (zB Geschwistern, Cousins oder Eltern und Kindern) ist in Österreich verboten und nichtig (§ 25 EheG). Dieses Verbot dient dem Schutz der Familie und der Vermeidung genetischer Risiken. Eine Heilung ist hier nicht möglich.

Was bedeutet der Begriff der Nichtigkeit?

Die Nichtigkeit einer Ehe hat weitreichende Folgen – nicht nur für die Beziehung selbst, sondern auch für rechtliche und finanzielle Ansprüche. Hier sind die wichtigsten Konsequenzen:

1. Aufenthaltsrecht und Staatsbürgerschaft

Wenn eine Ehe ausschließlich geschlossen wurde, um einem ausländischen Partner einen Aufenthaltstitel oder die österreichische Staatsbürgerschaft zu verschaffen, kann die Nichtigerklärung dazu führen, dass der Aufenthaltstitel entzogen wird. Auch eine bereits erworbene Staatsbürgerschaft kann rückwirkend aberkannt werden.

 

2. Unterhalt und Versorgungsansprüche

Da eine nichtige Ehe von Anfang an als nicht existent gilt, bestehen keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche – weder während der Ehe noch nach einer Trennung. Auch Ansprüche auf Witwen- oder Witwerpension entfallen.

3. Erbansprüche

Ein Ehepartner hat in einer gültigen Ehe Anspruch auf einen Pflichtteil im Erbfall. Bei einer nichtigen Ehe besteht dieser Anspruch nicht. Das kann besonders dann problematisch sein, wenn einer der Partner verstirbt, bevor die Nichtigkeit geklärt ist.

4. Namensführung

Wenn die Ehe nur geschlossen wurde, um den Namen des Partners anzunehmen, entfällt dieser Vorteil mit der Nichtigerklärung. Der Partner, der den Namen geändert hat, muss dann wieder seinen ursprünglichen Namen führen.

5. Sozialversicherung und Steuern

In einer gültigen Ehe profitieren Partner oft von steuerlichen Vorteilen (zB Ehegattensplitting) oder sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen (zB Mitversicherung in der Krankenversicherung). Bei einer nichtigen Ehe entfallen diese Vorteile rückwirkend.

Wie wird die Nichtigkeit geltend gemacht?

Die Nichtigkeit einer Ehe muss gerichtlich festgestellt werden. Ein privates „Anerkenntnis“ ist nicht ausreichend.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann eine Ehe auch nach Jahren noch für nichtig erklärt werden?

Ja, grundsätzlich kann die Nichtigkeit einer Ehe auch nach Jahren noch geltend gemacht werden. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen: Wenn die Ehepartner fünf Jahre (oder bis zum Tod eines Partners, mindestens drei Jahre) wie Eheleute zusammengelebt haben, wird die Ehe rückwirkend gültig – es sei denn, eine Nichtigkeitsklage wurde bereits vorher eingereicht.

Was passiert mit meinem Aufenthaltstitel, wenn die Ehe für nichtig erklärt wird?

Wenn die Ehe ausschließlich geschlossen wurde, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten, kann dieser nach der Nichtigerklärung entzogen werden. Die Aufenthaltsbehörde kann dann ein Aufenthaltsverbot aussprechen. Allerdings prüft die Behörde im Einzelfall, ob der Aufenthalt aus anderen Gründen (zB umanitäre Gründe) weiterhin gerechtfertigt ist.

Muss ich nach der Nichtigerklärung wieder meinen alten Namen annehmen?

Ja. Wenn die Ehe nur geschlossen wurde, um den Namen des Partners anzunehmen, entfällt dieser Vorteil mit der Nichtigerklärung. Sie müssen dann wieder Ihren ursprünglichen Namen führen. Eine Namensänderung aus anderen Gründen (zB durch behördliche Genehmigung) bleibt jedoch möglich.

Kann ich Unterhalt verlangen, wenn die Ehe für nichtig erklärt wird?

Nein. Da eine nichtige Ehe von Anfang an als nicht existent gilt, bestehen keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche. Das gilt auch für Ansprüche auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt.

Was ist der Unterschied zwischen Nichtigkeit und Scheidung?

Durch eine Scheidung wird eine ursprünglich wirksame Ehe mit jetziger Wirkung – also der Rechtskraft der Scheidung – aufgehoben. Eine nichtige Ehe wird hingegen rückwirkend aufgehoben, sodass sie niemals rechtliche Wirkungen entfaltet hat.

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Mag. Eva Schmelz Rechtsanwältin
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