Bei einer Wohnung fällt die Grunderwerbssteuer an, das sind 3,5 Prozent vom Kaufpreis und die Eintragungsgebühren im Grundbuch, die sind 1,1 Prozent vom Kaufpreis. Diese Gebühren hat der Käufer zu bezahlen. Beim Verkäufer ist zu berücksichtigen, dass eine Immobilienertragssteuer anfallen kann, sofern kein Befreiungstatbestand, wie eine Hauptwohnsitzbefreiung vorliegt.
Hier muss man wieder unterschieden, ob es ein Altvermögen oder ein Neuvermögen ist. Wenn es ein Altvermögen ist, dann ist die Steuerbelastung pauschal 4,2 Prozent vom Kaufpreis. Wenn es sich um ein Neuvermögen handelt, d.h. wenn es nach dem 31.03.2002 angeschafft wurde, dann ist die Steuerbelastung
30 Prozent vom Kaufpreis. Da gibt es entsprechende Ausnahmeregelungen und Berechnungsmodelle. Das muss man sich immer im Einzelfall genau ansehen.