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Unternehmensgründung - Welche Rechtsform ist die richtige für mich? - Im Gespräch mit Rechtsanwältin und Unternehmensrechtsexpertin Mag. Eliane Hasenfuß

Mag. Eliane Hasenfuß Kanzleigebäude Linz

Geht es um die Gründung eines Unternehmens, ist die Wahl der geeigneten Rechtsform eine der schwierigsten Entscheidungen, die gut überlegt sein sollte. Welche Rechtsform sich für die jeweilige Unternehmensidee eignet, ist individuell vom Einzelfall abhängig. Rechtsanwältin Mag. Eliane Hasenfuß ist spezialisiert im Unternehmensrecht und weiß, worauf es beim Thema Unternehmensgründung & Co ankommt. Im heutigen Experteninterview erklärt sie, auf welche Faktoren bei der Gründung einer Firma zu achten sind und wann welche Unternehmensform sinnvoll für Ihre wirtschaftlichen Projekte und Ziele ist. 

Anwaltfinden.at: Frau Mag. Hasenfuß, möchten Sie sich unseren Usern vielleicht kurz vorstellen?

Maturiert habe ich an einer Handelsakademie, was mein Interesse an wirtschaftlichen Themen geprägt hat. Anschließend habe ich in Linz an der Johannes-Kepler-Universität Rechtswissenschaften studiert. Während dem Studium habe ich den Studienzweig Unternehmensrecht belegt und habe damit den wirtschaftlichen Einschlag weiter verfolgt. Nach meinem Gerichtspraktikum bin ich nach Innsbruck gegangen und habe dort in einer großen Wirtschaftskanzlei gearbeitet. Später habe ich mich dann mit meiner Rechtsanwaltskanzlei in Oberösterreich selbstständig gemacht. Meine Schwerpunkte liegen vor allem in der Abwicklung von Unternehmensangelegenheiten, wobei ich meine Mandanten in gesellschafts-, firmen- und vertragsrechtlichen Angelegenheiten gerne unterstütze.

 

Anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem Expertin im Bereich des Firmen- bzw. Unternehmensrechts. Was denken Sie, ist das Besondere auf diesem Gebiet?

Besonders Spaß macht mir die Gründung von Unternehmen, denn im Vordergrund steht dabei immer, etwas Neues erschaffen und bei dessen Aufbau und Entwicklung mithelfen zu können. In der Regel kommen meine Mandanten mit einer Idee zu mir, wie sie als Selbstständige Fuß fassen können. Als Rechtsanwältin helfe ich ihnen, die Geschäftsidee in den rechtlich notwendigen Rahmen zu gießen, gebe aber auch viele praktische Tipps, wie sie Abläufe gestalten können (z.B.: Ob eine Auftragsbestätigung notwendig/sinnvoll ist oder wie bei Gewährleistungsthemen vorzugehen ist, etc.).

Jedoch ist nicht nur der Aufbau neuer Unternehmen spannend, sondern auch die rechtlichen Themen, welche im laufenden Betrieb aufkommen. Das reicht etwa von der Gestaltung von Verträgen (z.B.: Kooperationsvertrag, Dienstvertrag, Anteilskäufe), über Gesellschafterstreitigkeiten bis zu Gewährleistungs-/Schadenersatzthemen und Wettbewerbs-/Urheber-/Markenrechtsthemen. Man kommt mit den verschiedensten Branchen und Menschen in Berührung, weshalb sich die individuellen An- und Herausforderungen immer wieder unterscheiden. Sprich, es wird nie langweilig!

 

Anwaltfinden.at: Mit welchen Angelegenheiten kommen Mandanten im Bereich des Unternehmensrechts zu Ihnen?

Das Unternehmensrecht ist sehr komplex und kann sich oftmals auch mit anderen Rechtsgebieten kreuzen. Die wichtigsten Anliegen, mit denen Klienten zu mir kommen, sind: 

  1. Die Unternehmensgründung – Firmenwortlaut, Rechtsform, Gesellschaftsvertrag, Gewerberecht, Datenschutz, AGB, Impressum, Dienstverträge, Subunternehmer-Verträge etc.
  2. Firmenbuchangelegenheiten – Eintragung der Firma, Änderung des Firmensitzes, der Gesellschafter etc.
  3. Vertragserrichtung und -prüfung – z.B.: Gesellschaftsvertrag, Übertragung von Geschäftsanteilen, Umgründung, Dienstvertrag, Handelsvertretervertrag, Kooperationsvertrag, Immobilien(ver)kauf, AGB etc.
  4. Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Gewährleistungs- und Schadenersatzthemen,
  5. Arbeitsrechtliche sowie gewerberechtliche Themen,
  6. Forderungsbetreibung

 

Anwaltfinden.at: Unternehmensgründung – Welche Überlegungen muss ich zunächst anstellen?

Was ich immer wieder sehe ist, dass die Mandanten eine besondere Geschäftsidee haben oder sehr gut in ihrem Handwerk sind, sich aber mit den Voraussetzungen (rechtlich und wirtschaftlich) und täglichen Anforderungen (Administration, Buchhaltung/Steuern, Mitarbeiterführung, Marketing, Claimmangagement) der Unternehmensführung nie beschäftigt haben. Bei der Gründung eines Unternehmens ist schon einiges zu bedenken, aber man sollte sich vorher auch die notwendigen unternehmerischen Skills aneignen, um das Unternehmen wirtschaftlich am Laufen halten zu können.

Neben dem Unternehmensgegenstand (z.B.: Onlinehandel, Malerbetrieb, Personalberatung) sollte man sich überlegen, in welchem Umfang man das Unternehmen starten will. Dient es beispielsweise als zweites Standbein neben dem normalen Job? Startet man mit geringem Kapital und will ein kleines Unternehmen gründen oder ist von einem hohen Startkapital und damit einem großen Unternehmen die Rede?

Hiermit ist natürlich auch die Überlegung der Risikobereitschaft verbunden. Je größer ich einsteige und je mehr ich investierte, desto größer ist in der Regel auch das Risiko. Auch sind mit dem Unternehmensgegenstand unterschiedliche Risiken verknüpft. Mit der Wahl der richtigen Rechtsform kann man zum Beispiel das persönliche Haftungsrisiko eingrenzen. Mit den unterschiedlichen Rechtsformen sind unterschiedliche hohe Kosten verbunden. Daher ist es wichtig, sich über die eigene Risikobereitschaft und die Kosten/Finanzierung Gedanken zu machen.

Auch die Gestaltung und Struktur des Unternehmens sollte vorab überlegt werden. Will ich allein arbeiten oder mit Partnern? Will ich meine eigene Arbeitskraft investieren oder in erster Linie mein Kapital für mich arbeiten lassen? Auch diese Fragen wirken sich stark auf die Wahl der Rechtsform aus. Weitere Überlegungen betreffen natürlich Gewerbeanmeldung, Anmeldung beim Finanzamt, Finanzierung, Steuerberatung, Standort/Geschäftslokal, Lieferanten, Kundenakquise, Homepage, Geschäftsausstattung etc.

 

Anwaltfinden.at: Welche Gesellschaftsformen gibt es?

Die gängigsten Gesellschaftsformen sind wohl das Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GsbR, OG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Mischformen (z.B.: GmbH & Co KG)

 

Anwaltfinden.at: Wie bzw. wonach entscheide ich mich für die passende Rechtsform?

Bei einem Einzelunternehmen haftet der Unternehmer unbeschränkt und persönlich mit seinem Privatvermögen, während die Haftung eines GmbH-Gesellschafters grundsätzlich auf seine Stammeinlage begrenzt ist. Ein hohes finanzielles Risiko im Unternehmen spricht z.B. für die Haftungsbeschränkung bei der GmbH. Allerdings sind mit einer GmbH höhere Gründungskosten und höhere laufende Kosten verbunden.

Ein Einzelunternehmer muss keine Pflichteinlage einzahlen, benötigt keinen Gesellschaftsvertrag und keinen Firmenbucheintrag (außer ab einer bestimmten Umsatzhöhe). Auch die Buchhaltung ist weniger aufwendig, da idR eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügt. Eine GmbH muss hingegen ein Mindestkapital von € 35.000,00 (bzw. 10.000,00 bei GmbH „light“) aufweisen, wobei zumindest die Hälfte bei der Gründung einzubezahlen ist. Es muss ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag erstellt und bestimmte Formalitäten (z.B.: Notariatsakt, Firmenbucheintrag) eingehalten werden, weshalb die Gründungskosten höher ausfallen. Außerdem ist eine doppelte Buchhaltung und ein Jahresabschluss verpflichtend, was höhere Steuerberatungskosten bedeutet.

 

Anwaltfinden.at: Wie läuft eine Gewerbeanmeldung ab? Welche rechtlichen Voraussetzungen und Formalitäten werden benötigt?

Das hängt davon ab, ob es sich um ein reglementiertes Gewerbe oder ein freies Gewerbe handelt. Bei einem reglementierten Gewerbe muss ich bestimmte Befähigungsnachweise vorlegen, während an ein freies Gewerbe keine besonderen Befähigungen gebunden sind.

Grundsätzlich muss ein Einzelunternehmer bei der Anmeldung das genaue Gewerbe und den voraussichtlichen Standort bekannt geben. Dann sind Unterlagen wie Reisepass, Staatsbürgerschaftsnachweis, oder Aufenthaltstitel vorzulegen. Eventuell kann auch die Vorlage eines Meldezettels oder einer Heiratsurkunde notwendig sein. Bei einem reglementierten Gewerbe kommen dann noch die besonderen Nachweise der jeweiligen Befähigung hinzu (Meisterprüfung, Studienabschluss).

Wird das Gewerbe nicht durch einen Einzelunternehmer, sondern eine Gesellschaft (OG, KG, GmbH o.Ä.) angemeldet, ist ein aktueller Firmenbuchauszug vorzulegen und ein gewerberechtlicher Geschäftsführer zu bestellen. Dieser muss dann die oben genannten Unterlagen, einen Nachweis der Bestellung und seine Einverständniserklärung vorlegen. Wichtig ist, dass ein gewerberechtlicher Geschäftsführer mindestens 20 h/Woche in der Gesellschaft tätig sein muss. Allerdings kann dies auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgen. Dann ist zusätzlich die Anmeldebestätigung bei der GKK vorzulegen.

Die Anmeldung kann persönlich bei der Behörde erfolgen. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde, also die BH oder das Magistrat (je nach Standort). Mittlerweile ist eine Gewerbeanmeldung aber auch per Post, E-Mail oder Internet (GISA) möglich.

Ein Gewerbe kann nicht eingetragen werden, wenn der Anmeldende nicht volljährig ist und/oder bestimmte Vorstrafen hat (z.B.: betrügerische Krida, Gläubigerbegünstigung, FS > 3 Monaten, bestimmte Finanzvergehen) oder wenn in den letzten 3 Jahren ein Insolvenzverfahren über ihn eröffnet bzw. mangels Masse abgewiesen wurde.

 

Anwaltfinden.at: Beispiel: Ich möchte mein Unternehmen als Neugründer allein führen. Zu welcher Rechtsform würden Sie raten?

Dabei kommt es vor allem auf die persönlichen Umstände, die Risikoeinschätzung und die Kosten an. Wenn das Haftungsrisiko nicht besonders hoch ist und ich die Gründungs- und Steuerberatungskosten gering halten will, kann man sich für ein Einzelunternehmen entscheiden. Wenn man aber – für den worst case – die Haftung der Höhe nach möglichst beschränken will (zB weil man das Privatvermögen, wie etwa das Einfamilienhaus nicht riskieren will) und bereit ist, dafür höhere Gründungs- und Steuerberatungskosten zu zahlen, wäre eine GmbH sinnvoller, die man auch als Alleingesellschafter gründen kann.

 

Anwaltfinden.at: Beispiel: Ich möchte mein Firmenprojekt zusammen mit mehreren Partnern gründen, jedoch ohne die Erforderlichkeit eines Mindestkapitals. Welche Gesellschaftsform passt?

Bei Personengesellschaften ist gesetzlich kein Mindestkapital vorgeschrieben. Das heißt, es könnte eine OG oder eine KG gegründet werden. Bei der OG haften alle Gesellschafter unbeschränkt und persönlich mit dem Privatvermögen. Bei der KG trifft dies nur auf den Komplementär zu. Die Haftung des Kommanditisten ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme wird im Firmenbuch eingetragen und stellt die Höhe der Summe dar, für die der Kommanditist gegebenenfalls haftet. Eine Mindesteinlage wäre hingegen tatsächlich einzuzahlen. Natürlich kann sowohl bei einer OG als auch einer KG im Gesellschaftsvertrag eine solche Pflichteinlage vorgesehen werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies jedoch nicht.

 

Anwaltfinden.at: Wie können nun Sie, als Expertin im Bereich des Firmenrechts, hilfreich im Zuge einer Unternehmensgründung sein?

Ich analysiere gemeinsam mit dem Mandanten die individuellen Umstände, helfe ihm bei der Entscheidungsfindung, erstelle die notwendigen Anträge und Verträge und bringe diese bei Behörden und Gerichten ein.

 

Sie möchten ein Unternehmen gründen? Rechtsanwältin Mag. Eliane Hasenfuß ist Ihre juristische Ansprechperson!

Im Zuge der Gründung eines Unternehmens treten viele Fragen auf, die bereits im Vorhinein einer sorgfältigen Klärung bedürfen. Die Konsultation eines*r Rechtsanwaltes*Rechtsanwältin ist daher besonders empfehlenswert, wenn es um Themen rund um das Firmen- und Unternehmensrecht geht. Die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Eliane Hasenfuß in 4020 Linz unterstützt Sie gerne auf dem Weg der Selbstständigkeit und klärt Sie umfassend über realistische Möglichkeiten sowie wirtschaftliche Risiken auf. Mehr Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Mag. Eliane Hasenfuß auf anwaltfinden.at.   

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