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Verweigerung der Gewährleistung seitens des Händlers – was tun?

Mag. Wolfgang Orsini und Rosenberg 1010 Wien Logo

Jeder Käufer hat bei dem Erhalt mangelhafter Produkte ein Recht auf Gewährleistung. Doch wie sollte man es am besten einklagen? Oder was passiert, wenn der Händler sich weigert, das Produkt zu ersetzen bzw. die Mängel zu entschädigen? Schadenersatzexperte Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg erläutert im Gespräch, was man als Käufer tun kann bei einer Verweigerung der Gewährleistung seitens des Händlers.

anwaltfinden.at: Herr Mag. Orsini und Rosenberg, möchten Sie unseren Usern Ihren bisherigen Werdegang etwas näherbringen? 

Nach Abschluss der erforderlichen Studien bin ich mehr oder weniger zufällig in einer Kanzlei gelandet, die auf Bau, Immobilien und somit auch auf Gewährleistung und Schadenersatz spezialisiert war. Das hat mir sehr viel Freude bereitet und meinen Beruf sehr spannend gestaltet. Die Kanzlei gibt es heute leider nicht mehr.

Nach dem dortigen Ende, wusste ich, dass ich mich auch auf den Bereich Schadenersatz spezialisieren werde, was ich auch die vergangenen acht Jahre in der Selbstständigkeit gemacht habe.

 

anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem Rechtsexperte für Schadenersatz und Gewährleistungsrecht. Worauf kommt es bei einer Rechtsberatung im Schadenersatz und Gewährleistungsrecht besonders an?

Vor allem das Zuhören ist besonders wichtig. Schadenersatz und Gewährleistung sind oft sehr unterschiedliche Rechtsmaterien, da es auf ganz unterschiedliche Ansprüche ankommt. Während Schadenersatz ein schuldabhängiges Element in sich trägt, ist die Gewährleistung frei davon. Essenziell ist das Zuhören, weil der Teufel meist im Detail steckt. Es meine Profession rechtliche Schlüsse zu ziehen, davor muss man den Sachverhalt jedoch gut kennen, weil oft die Details den Unterschied machen.

 

anwaltfinden.at: Finden Sie, dass die Gewährleistungsrechte in Österreich noch ausbaufähig sind?

Ausbaufähig ist prinzipiell immer alles. Die rechtlichen Grundlagen, die wir in Österreich haben, sind gut. Oft scheitert es weniger an der Rechtsgrundlage, sondern mehr an der Greifbarkeit.

 

anwaltfinden.at: Wieso kommt es so oft dazu, dass eine Reklamation nicht reibungslos abläuft bzw. verweigert wird?

Da muss man unterscheiden. Im Online-Handel funktioniert es bei den großen Anbietern reibungslos. Bei den kleineren ist es oft so, dass sie sich aufgrund der räumlichen Distanz „verstecken“, weil sich viele Verbraucher den Weg bzw. die Verhandlung mit einem ausländischen Unternehmen nicht antun wollen. Im persönlichen Umfeld, also beispielsweise im rein österreichischen Ladengeschäft, ist es oft so, dass man Mitarbeitern seine Probleme schildert, die von dem Thema überhaupt keine Ahnung haben.

Viele fühlen sich persönlich betroffen, weil ein Kunde etwas zurückgebracht hat, ohne das Problem wirklich zu verstehen. Da muss der Konsument häufig schon mal streiten oder manchmal sind Unternehmungen auch bewusst so aufgebaut, dass der Konsument lang am Telefon hängen oder Unterlagen an irgendeine „Servicestelle“ schicken muss, die für eine Gewährleistung völlig uninteressant sind. Diese Dinge dienen einfach nur dazu, diesen Prozess zu erschweren.

 

anwaltfinden.at: Was bedeutet überhaupt der Begriff „Gewährleistung“?

Die Gewährleistung ist die verschuldensunabhängige Haftung für Sach- und Rechtsmängel, die ein Produkt bereits bei der Übergabe oder Lieferung bereits in sich hat. Der Verkäufer muss ohne Verschulden dafür einstehen, dass die Produkte mangelfrei sind.

Das gelieferte Objekt muss auch einen gewissen Wert haben, und wenn dieser Wert aufgrund eines Schadens nicht erreicht werden kann, muss dafür vonseiten des Händlers eingestanden werden. Der Gesetzgeber hat auch definiert, was ein Mangel ist. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Mangel dann vorliegt, wenn das gelieferte oder erhaltene Produkt die vereinbarten oder vorausgesetzten Eigenschaften nicht erfüllt.

Es gibt auch eine weitere Differenzierung zwischen Sach- und Rechtsmängel. Sachmängel sind jene, die der Sache körperlich anhaften – also fehlende Eigenschaften –  und Rechtsmängel sind solche, wo der Käufer nicht die Rechtsposition erhält, die er eigentlich haben wollte – beispielsweise Eigentümer zu werden. 

 

anwaltfinden.at: Welche Fristen gibt es bei der Gewährleistung?

Es gibt im wesentlichen zwei Fristen. Bei beweglichen Sachen – wie Auto oder Handy – handelt es sich um zwei Jahre. Bei unbeweglichen – wie Immobilien – sind es drei Jahre. Sollten bewegliche Sachen gebraucht gekauft worden sein, kann man die Frist auf ein Jahr verkürzen oder unter Privaten ausschließen. Auch eine wesentliche Frist ist die sechs-Monats-Frist.

Innerhalb dieser sechs Monate muss der Verkäufer nachweisen, dass es einen Mangel bei der Lieferung/Übergabe noch nicht gegeben hat. Dieser Nachweis ist überaus schwierig, weshalb ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Erwerb unbedingt rasch gegenüber dem Händler geltend zu machen ist.

 

anwaltfinden.at: Wann kommt es zu einem Ausschluss oder einer Einschränkung der Gewährleistung?

Ausschließen kann man eine Gewährleistung immer. Sowohl unter Unternehmern als auch unter Privaten. Nur beim Verbrauchergeschäft – also zwischen Unternehmern und Verbrauchern – geht es nicht.

Private können untereinander beispielsweise beim Gebrauchtwagenverkauf einen Gewährleistungsverzicht vereinbaren, was auch sehr oft passiert..

 

anwaltfinden.at: Welche Rechte hat der Konsument im Hinblick auf die Gewährleistung?

Der Konsument hat das Recht auf Austausch und Verbesserung. Austausch bedeutet, dass er eine andere bzw. gleiche Sache erhält und mit Verbesserung ist gemeint, dass das mangelhafte Produkt repariert wird. Dazwischen kann man nicht wählen, das liegt in der Entscheidungsmacht des Verkäufers. Wenn beides nicht möglich ist bzw. verweigert ist, kommt man zur Preisminderung bzw. Wandlung. Bei der Preisminderung bekommt der Konsument einen Teil der Kosten zurückerstattet. Bei der Wandlung ist vorausgesetzt, dass der Mangel nicht geringfügig ist und somit hat man den Anspruch darauf, wieder alles zurückzubekommen.

 

anwaltfinden.at: Haftet der Händler oder der Hersteller des Produkts für die Mängelfreiheit der Ware?

Es haftet immer die Person, von der ich das Produkt erwerbe. Wenn ich beispielsweise ein iPhone von einem Mobilfunktunternehmen kaufe, ist auch das Mobilfunktunternehmen gewährleistungspflichtig. Wenn ich das Handy jedoch direkt bei Apple kaufe, haften diese.

 

anwaltfinden.at: Wie kann ich meine Gewährleistungsansprüche am besten durchsetzen und geltend machen?

Am entscheidensten ist es, den Mangel gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Am besten ist, dies mit einem eingeschriebenen Brief durchzuführen. Das braucht es aber nicht zwingend. Wenn man weiß, dass der Händler nicht regelmäßig E-Mails liest, ist der eingeschriebene Brief jedoch sehr praktisch, da man dadurch auch nachweisen kann, dass man den Brief abgeschickt hat.

Anschließend sollte der Händler reagieren und den Problematiken nachkommen. Falls dies nicht geschieht oder der Verkäufer das Problem nicht einsehen möchte, lohnt es sich meiner Erfahrung nach nicht, viel zu diskutieren. Spätestens nach sechs Monaten sollte man rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 

anwaltfinden.at: Gibt es in Bezug zur Gewährleistung Fallstricke, die die meisten gar nicht bedenken?

Der Klassiker ist der, dass oft gedacht wird, es genügt, wenn der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist gemeldet wurde.Dies reicht jedoch nicht aus. Fristwahrend ist es nur wenn auch das Gericht innerhalb dieser Frist angerufen wurde.

 

anwaltfinden.at: Wie können nun Sie, als Rechtsexperte für Schadenersatz und Gewährleistungsrecht, bei der Verweigerung oder Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen behilflich sein?

Als ersten Schritt verfassen wir einen Brief. Ein Anwaltsbrief hat einen ganz anderen Wert, als wenn der Käufer etwas selbst abschickt. Oft reicht das schon, um den Händler dazu zu bewegen, seinen Pflichten nachzukommen.

Sollte dies nicht ausreichen, muss man wohl oder übel den Gerichtsweg beschreiten. Der Konsument steht – sollte tatsächlich ein Mangel vorliegen – grundsätzlich immer auf der Gewinnerseite, aber ein Gerichtsprozess beinhaltet nun mal eine psychologische Hemmschwelle, die man überschreiten muss und man muss als Kläger auch die anfallenden Gebühren bezahlen können, die zu Beginn einer Gerichtsverhandlung anfallen.

Außerdem kann es auch oft Jahre dauern, bis der Gerichtsprozess beendet ist. Unsere Beratung erstreckt sich von einfachen „kleinen“ Fällen wie bei Mobiltelefonen, oder Gebrauchtwagen bis hin zu Immobilien und dementsprechend breit ist unsere Expertise.

 

 Mag. Wolfgang Andreas und Orsini Rosenberg – Ihr fachkompetenter Experte im Schadenersatz 

Haben Sie bereits schlechte Erfahrungen mit Gewährleistungsansprüchen gemacht? Oder möchten Sie sich bezugnehmend Ihrer Rechte informieren? Mag. Wolfgang A. Orsini Rosenberg berät Sie gerne in einem aufschlussreichen Erstgespräch. Aufzufinden ist Ihr fachkompetenter Rechtsanwalt im Schadenersatz in 1010 Wien, Annagasse 8. Mehr Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg auf anwaltfinden.at. 

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