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Verjährung des Schadenersatzanspruches

Rechtsstatue

Behandlungsfehler, Unfälle, fehlerhafte Produkte – Ansprüche auf Schadenersatz können in vielerlei Situationen entstehen. Um diese auch geltend machen zu können, darf die Verjährung des Schadenersatzanspruches nicht außer Acht gelassen werden. Welche Fristen hier gelten, wo noch Aufklärungsbedarf herrscht und wie ein Anwalt behilflich sein kann, erklärt Schadenersatzexpertin Dr. Julia Konzett.

anwaltfinden.at: Frau Dr. Konzett, könnten Sie sich unseren Usern kurz vorstellen?

Gerne, ich bin Rechtsanwältin in Innsbruck. Zu meinen Schwerpunkten zählen Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Familienrecht, Liegenschafts- und Vertragsrecht. 

anwaltfinden.at: Was gehört Ihrer Meinung nach zu einer kompetenten Rechtsberatung und -betreuung dazu?

Für mich hat die persönliche und individuelle Beratung meiner Klienten Priorität, wofür ich mir auch ausreichend Zeit nehme. Meine Mandanten werden vom Erstgespräch bis zum Abschluss der Angelegenheit von mir persönlich betreut.

 

anwaltfinden.at: Denken Sie, dass in Bezug auf Schadenersatz/Verjährung noch Aufklärungsbedarf herrscht?

Auf jeden Fall! Leider kommt es immer wieder vor, dass ein Anwalt zu spät konsultiert wird. Die Ansprüche sind unter Umständen schon verjährt oder infolge persönlich abgegebener Abfindungserklärungen verwirkt.

anwaltfinden.at: Was genau versteht man unter Verjährung?

Verjährung bedeutet, dass die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruches abgelaufen ist. Dadurch erlischt nicht das Recht selbst, sondern dessen Klagbarkeit.

 

anwaltfinden.at: Welche Fristen gelten bei der Verjährung?

Für sämtliche Schadenersatzansprüche, zum Beispiel aus Unfällen oder für wiederkehrende Zahlungen, unter anderem ausstehende Mietzinszahlungen, gilt die kurze dreijährige Frist ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

Für Judikatsschulden, das sind Ansprüche, die durch ein Urteil zuerkannt wurden, gilt die lange dreißigjährige Frist.

 

anwaltfinden.at: Gibt es Vereinbarungen bzw. Ausnahmen, die von der regelmäßigen Verjährungsfrist abweichen?

Eine wesentliche Ausnahme ist die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen an beweglichen Sachen. Diese müssen nämlich bereits binnen zwei Jahren ab Kauf geltend gemacht werden.

anwaltfinden.at: Kann eine Verjährungsfrist neu beginnen?

Eine Verjährungsfrist kann durch eine Anerkennung oder durch Klage unterbrochen werden, sodass die Frist nach Wegfall dieses Grundes wieder neu zu laufen beginnt.
Im Familienrecht gibt es auch Hemmungen von Verjährungsfristen, welche den Beginn oder die Fortsetzung der Frist hinausschieben.

 

anwaltfinden.at: Gibt es Fallstricke im Hinblick auf die Verjährungsfrist, die oftmals unbedacht bleiben?

Selbst wenn Ansprüche durch ein rechtskräftiges Urteil zuerkannt wurden und es sich dabei grundlegend um eine Judikatsschuld handelt, können dennoch einzelne darauf basierende Ansprüche, zum Beispiel wiederkehrende rückständige Zahlungen, binnen drei Jahren verjähren.

 

anwaltfinden.at: Tipp eines Rechtsexperten: Was würden Sie einem Klienten, der mit einem Anliegen bezüglich der Verjährungsfrist zu Ihnen kommt, raten?

Grundsätzlich rate ich jedem meiner Klienten, der einen Anspruch geltend machen will, mich ehestmöglich nach dem Schadenseintritt zu kontaktieren, um die Fristen im Auge zu behalten. Gleichzeitig warne ich sie aber auch davor, ohne Rückfrage Abfindungserklärungen abzugeben. So können zum Beispiel von einer vermeintlich auf einen KFZ-Schaden abgegebenen Abfindungserklärung auch sämtliche andere unfallkausale Ansprüche umfasst sein.

 

anwaltfinden.at: Wie können nun Sie, als Anwältin für Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht bei Schadenersatzansprüchen helfen?

Schadenersatzansprüche sind meist komplex, da sie nicht nur den Schaden an sich umfassen, sondern auch Folgeschäden und Kosten. Je nach Art eines Mangels bestehen unterschiedliche Gewährleistungsansprüche.

Um die individuellen Ansprüche gezielt geltend machen zu können, empfehle ich meinen Klienten jedenfalls, mich umgehend zu kontaktieren und sämtliche Unterlagen zu übergeben. Die Forderungen werden von mir zunächst mit einem außergerichtlichen Aufforderungsschreiben unter Setzung einer Erledigungsfrist gegenüber dem Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung oder gegenüber dem Unternehmer, welcher die mangelhafte Ware verkauft hat, geltend gemacht. Sollte den Aufforderungen nicht Folge geleistet werden, werden die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht.

 

Dr. Julia Konzett – Ihre verlässliche Expertin im Schadenersatzrecht

Individuelle und persönliche Beratung steht für Dr. Julia Konzett an erster Stelle. In Ihrer Kanzlei in 6020 Innsbruck steht Ihnen die Rechtsanwältin in Schadenersatzfällen zur Seite – vom Erstgespräch bis zum Abschluss. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Dr. Julia Konzett auf anwaltfinden.at.

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