Sie sind Anwalt?

Testament hinterlegen – Muss ein Testament beim Anwalt hinterlegt werden? Vor- und Nachteile

Warum ist es sinnvoll, die Erstellung und Verwahrung des eigenen Testaments bei einem Rechtsanwalt durchzuführen? Und wieso ist die richtige Verwahrung der letztwilligen Verfügung so wichtig? Das erklärt uns Erbrechtsexperte und Rechtsanwalt Mag. Balazs Esztegar LL.M. aus Wien in diesem Interview.

anwaltfinden.at: Herr Mag. Esztegar, möchten Sie sich unseren Usern kurz vorstellen?

Mein Name ist Mag. Balazs Esztegar. Ich bin seit 2014 selbständiger Rechtsanwalt mit Kanzlei in Wien. Meine Kanzlei ist dreisprachig, das heißt wir betreuen unsere Mandanten auf Deutsch, auf Ungarisch und auf Englisch mit unterschiedlichen Schwerpunkten, unter anderem auch im Erbrecht.

anwaltfinden.at: Sie sind eben auch Rechtsexperte im Erbrecht. Wie ist Ihre Erfahrung zum Thema Testamentserstellung – denkt der Otto Normalverbraucher rechtzeitig daran?

Meine Erfahrung ist, dass das Thema Testamentserstellung natürlich zwangsweise mit dem eigenen Ableben zu tun hat und für viele Menschen sehr unangenehm ist. Es gibt Menschen, die das so lange hinauszögern, bis es irgendwann zu spät ist. Und es gibt Menschen, die sozusagen wissen, dass sie nicht ewig leben und die rechtzeitig daran denken und Dispositionen machen. Es gibt natürlich auch die Situation, dass jemand eine schwere oder unheilbare Krankheit entwickelt und dadurch letztlich motiviert ist, den Tatsachen ins Auge zu sehen und sich um die Nachlassregelung zu kümmern.

anwaltfinden.at: Welche Eigenschaften sollte ein/e gute/r Rechtsanwalt/anwältin für Erbrecht mitbringen?

Ich glaube, dass es gerade im Erbrecht wichtig ist, ein gewisses Maß an Empathie mitzubringen und vielleicht nicht immer nur die Konfrontation zu suchen, weil es hier doch um Familienthemen und um zwischenmenschliche Verbindungen geht. Es geht darum, den Parteien auch Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sinnvolle Regelungen geschaffen werden können, die in der Familie umgesetzt werden können und die nicht dazu führen, dass sich die Familienangehörigen zerstreiten.

anwaltfinden.at: Welche Verwahrungs- bzw. Hinterlegungsmöglichkeiten habe ich bei letztwilligen Verfügungen?

Prinzipiell muss man unterschieden zwischen der Registrierung des Testaments und der Verwahrung bzw. Hinterlegung des Testaments. Bei der Hinterlegung geht es nur um die Frage, wie die letztwillige Verfügung verwahrt wird. Die gängigste Möglichkeit ist entweder, dass die Erblasserin oder der Erblasser die letztwillige Verfügung in einer Dokumentenmappe oder in einem Safe bei sich verwahrt. Oder, dass die Verwahrung beim Notar oder beim Rechtsanwalt beauftragt wird.

anwaltfinden.at: Stichwort Testamentsregister – Was ist damit gemeint?

Es gibt in Österreich strenggenommen sogar zwei Testamentsregister, nämlich das Testamentsregister der Notare und das Testamentsregister der Rechtsanwälte. Beide Berufsgruppe sind angehalten, letztwillige Verfügungen, die sie errichten, zu registrieren. Damit wird sichergestellt, dass im Ablebensfall einer Person nachvollziehbar ist, dass ein Testament besteht und idealerweise auch, wo dieses aufzufinden ist. Das heißt, registriert wird nicht der Inhalt der letztwilligen Verfügung, sondern nur der Umstand, dass es diese gibt und wo sie verwahrt wird.

anwaltfinden.at: Die Testamentsregistrierung: wie läuft das ab?

Das ist im Wesentlichen eine elektronische Datenbank, auf die Rechtsanwälte und auch Notare entsprechend Zugriff haben. Dort werden die wesentlichen Personaldaten des Testators angegeben, das Datum, an dem eine letztwillige Verfügung errichtet wurde, sowie den Hinterlegungsort.

Ansonsten sind keine sonstigen Dokumente oder Unterlagen notwendig. Allerdings würde ich als Rechtsanwalt sicherstellen, dass sich diese Person mir gegenüber ausweist, wenn ich ein Testament für jemanden errichte oder registriere.

anwaltfinden.at: Ist nur der Erblasser dazu berechtigt, das Testament registrieren zu lassen?

Ja, das ist so vorgesehen. Der Gerichtskommissär – das ist meistens der Notar, der die Verlassenschaft abhandelt – muss beide Testamentsregister abfragen, um zu sehen, ob ein Testament registriert ist. Und wenn ja, dann muss er versuchen an dieses Testament zu kommen, damit dem Willen des Erblassers auch entsprochen werden kann.

anwaltfinden.at: Wann empfiehlt es sich, sein Testament im Testamentsregister registrieren zu lassen?

Immer. Man muss sich einfach die Problematik bewusst machen: Ich könnte auch ein Testament relativ einfach selbst schreiben, indem ich mir ein Blatt Papier und einen Stift nehme und schreibe: „Ich setze meine Ehefrau als meine Erbin ein“ und unterschreibe. Aber wenn dieses Testament dann unter dem Kopfkissen liegt, weiß das niemand. Die Problematik im Verlassenschaftsverfahren ist letztlich, dass klar sein muss, dass es ein Testament gibt und dieses muss im Original vorgelegt werden können. Ansonsten hat der Erbe nichts davon. Da hilft die Registrierung ungemein.

anwaltfinden.at: Macht es nun einen Unterschied, ob ich das Testament beim Notar oder beim Anwalt hinterlegen lasse?

Wenn jetzt die Fragen dahingehend zu verstehen ist, ob ich es beim Notar oder beim Rechtsanwalt hinterlegen lassen sollte: Bei den Berufsgruppen gibt es diesbezüglich keine wesentlichen Unterschiede. Wenn die Fragen dahingehend zu verstehen ist, ob ich das Testament generell (beim Notar oder Rechtsanwalt) hinterlegen oder lieber selbst verwahren soll, kommt es darauf an, wie die Familienumstände und wie die Verwahrungsmöglichkeiten des Erblassers sind. Es spricht prinzipiell nichts dagegen, wenn das Testament beim Erblasser bleibt, solange mit einiger Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass es dann nach dem Ableben des Erblassers auch wirklich für die Erben verwendet werden kann und das Testament zur Verfügung steht.

anwaltfinden.at: Mit welchen Kosten muss ich bei der Testamentshinterlegung rechnen?

Das ist individuell zu vereinbaren. In der Regel wird eine Pauschale für die Verwahrungsdauer im Vorhinein verrechnet. Es wäre aber auch möglich, Monat für Monat oder Jahr für Jahr einen bestimmten Betrag zu verrechnen. Das ist natürlich vom Notar oder Rechtsanwalt zu entscheiden.

anwaltfinden.at: Gibt es Fristen, die ich bei der Testamentsregistrierung beachten sollte?

Nein, da läuft nichts ab. Aber wenn ein neues Testament errichtet oder das bestehende Testament verändert oder andernorts verwahrt wird, als das bisher der Fall war, dann sollte die Registrierung aktualisiert werden. Das heißt, wenn zum Beispiel das Testament nach Errichtung beim Rechtsanwalt verwahrt wird und die Erblasserin entscheidet sich dann aus irgendwelchen Gründen, das Testament künftig selbst zu verwahren, dann wäre es natürlich sinnvoll, hier die Registrierung dementsprechend zu ändern.

anwaltfinden.at: Das Testament im Bankschließfach verwahren: Wieso ist hiervon abzuraten? 

Das kann ich mir nur im Zusammenhang mit dem eigenen Bankschließfach des Erblassers vorstellen: Dort kann es zu einem Abfolgeproblem kommen, weil der Inhalt des Safes bzw. des Bankschließfaches schließlich zur Verlassenschaft gehört. Diese muss aber erst abgehandelt werden, damit der Inhalt des Safes übertragen wird. Da habe ich möglicherweise das Problem, dass ich nicht rechtzeitig an das Testament komme, um es dann im Verlassenschaftsverfahren einzusetzen und meine Erbenstellung rechtzeitig zu beanspruchen.

anwaltfinden.at: Herr Mag. Esztegar, haben Sie möglicherweise noch einen Tipp für unsere User, wenn es um die Testamentshinterlegung geht?

Das kommt sehr auf die Familienverhältnisse an. Wenn die Familienverhältnisse gut und integer sind, dann ist es besser, wenn der testamentarisch eingesetzte Erbe weiß, dass er oder sie der Erbe sein soll, dass es dazu auch ein entsprechendes Testament gibt und wo sich dieses befindet. Dann muss man das nicht unnötig geheim halten, weil das Ganze soll ja dann der begünstigten Person zugutekommen. Jedenfalls rate ich dazu, eben das Testament mit dem tatsächlichen Aufbewahrungsort registrieren zu lassen, damit es auffindbar ist. Ein Testament, das errichtet wurde, aber im Todesfall nicht auffindbar ist, hilft niemandem.

Vielen Dank für das Gespräch!

Der kompetente Erbrechtsexperte und Rechtsanwalt an Ihrer Seite – Mag. Balazs Esztegar LL.M.

Sie haben ein konkretes Anliegen in einer Erbschaftsangelegenheit und sind auf der Suche nach herausragender Beratung? Mag. Balazs Esztegar LL.M. und sein Team in Wien unterstützen Sie gerne sogar dreisprachig (Deutsch, Ungarisch, Englisch) in Sachen Erbrecht, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Mag. Balazs Esztegar auf anwaltfinden.at.

Anwaltssuche

Anwalt benötigt?

Passende Anwälte in unserer Anwaltssuche finden
Anwaltssuche
Anwalt benötigt?
Passende Anwälte in unserer Anwaltssuche finden