Scheidungen oder Trennungen sind schwere Lebensabschnitte. Wenn einer der Partner diese jedoch nicht akzeptieren kann, können grobe Gesetzesverstöße begangen werden. Familien- und Strafrechtsexperte Mag. Gernot Weiß erläutert im Gespräch worum es sich bei Stalking handelt und was man als Opfer in einer solchen Situation tun kann.
Mein Name ist Mag. Gernot Weiß. Ich bin Rechtsanwalt in Linz bei der Rechtsanwaltskanzlei Fuchs-Weiß Rechtsanwälte. Großteils bearbeite ich Themengebiete wie das Vertrags-, Familien-, Straf- und Allgemeines Zivil- und Verwaltungsrecht.
Diese Frage beantwortet sich fast von selbst. Aufgrund des Umfanges des Familienrechts finde ich es so faszinierend. Das Familienrecht erstreckt sich vom Allgemeinen Zivilrecht bis hin zum Strafrecht. Diese umfassende Spanne (Vielfalt, Mannigfaltigkeit), die hier aufgebaut wird, und die Komplexität machen es äußerst interessant. Das Gebiet Anti-Stalking ist nur ein kleiner Baustein des Familienrechts, der mit dem Strafrecht eng verknüpft ist. Grundsätzlich geht es bei Anti-Stalking-Verfahren um die Begleitung und Beratung des Mandanten vor bzw. während eines Verfahrens.
Der wichtigste Tipp, den ich hier geben kann, ist „miteinander Reden“. Solange es eine Gesprächsbasis gibt – wenn auch durch Hinzuziehen dritter Personen, wie Anwälte oder Mediatoren – ist eine effiziente und rascheste Problemlösung möglich.
Das Zweite, was ich jedem raten kann, ist, dass man sich informiert bzw. sich beraten lässt. Großteils herrschen falsche Vorstellungen der Realität vor. Wenn man diese beseitigen oder klären kann, schafft man eine gesunde Basis für eine Lösung.
Was ich den Mandanten als Drittes rate, ist, eine Selbstreflexion durchzuführen, um sich klar zu werden, warum man etwas unbedingt haben möchte und was man bereit ist dafür zu opfern. Insbesondere, wenn im Scheidungsverfahren auch minderjährige Kinder beteiligt sind.
Stalking ist ein englischer Begriff, der übersetzt „beharrliche Verfolgung“ bedeutet. Dies trifft dann zu, wenn eine Person widerrechtlich über einen längeren Zeitraum gegen ihren Willen in ihrer Lebensführung und ihrer Lebensqualität unzumutbar beeinträchtigt wird. Das kann z.B. sein, dass eine Person einer anderen nachstellt oder diese mit Anrufen belästigt.
Es beinhaltet grundsätzlich jene Tatbestände, welche unter den Begriff Stalking zu subsumieren sind, immerhin ist nicht alles gleich Stalking. Im Gesetz – § 107a StGB. – sind jene Tatbestände aufgelistet, welche unter Stalking bzw. beharrliche Verfolgung fallen. Dort ist auch definiert, was eine beharrliche Verfolgung ist.
Die Gründe sind nahezu 100 Prozent persönliche. Einerseits weil Trennungen nicht akzeptiert werden, aber auch aufgrund von Neid und Missgunst gegenüber dem Ex-Partner. Es gibt auch Fälle, in der eine Person mit der neuen Situation nicht umgehen kann und dem Ex-Partner durch das eigene Verhalten Schaden zufügen will.
Bei Cyber-Stalking haben wir das Problem der Zuordenbarkeit bzw. der Identifikation des Stalkers. Wenn persönliche Inhalte gepostet werden, ist es oft noch möglich, dass man die Person ausfindig macht. Wenn das Cyber-Stalking in die Allgemeinheit geht, ist es häufig schwer, da IP-Adressen gefälscht oder Fake-Profile angelegt werden können. Die erste Hürde ist es den Gegner zu identifizieren. Sobald dies passiert ist, ist man wieder im Anwendungsbereich des § 107a des StGB, weil dieser auch Cyber-Stalking umfasst. Zu Cyber-Stalking zählen auch Telefonanrufe, SMS, WhatsApp, Instagram, Facebook und jedes weitere soziale Medium. Sobald ich weiß, wer mein Gegenüber ist, habe ich konkrete Handlungsmöglichkeiten.
Wenn es eine unmittelbare Bedrohungslage ist und man sich durch das Verhalten des Ex-Partners bedroht fühlt, sollte man die Polizei verständigen und den Täter anzeigen. Die Polizei ist auch verpflichtet bei einer akuten Bedrohungslage einzuschreiten.
Wenn keine akute Bedrohungslage vorliegt, kann man sich entweder an eine entsprechende Einrichtung wenden – beispielsweise Gewaltschutzzentren – oder an einen Rechtsvertreter, mit dem der Fall erörtert wird. Mit dem Anwalt werden die nächsten Schritte geplant und abgearbeitet. Eine anwaltliche Vertretung und/oder zumindest Beratung kann ich sehr empfehlen, da man bei Stalking-Fällen selbst für die Beweisführung verantwortlich ist.
Die Dokumentation ist ein absolutes Muss. Alles was geschrieben wurde, muss aufbewahrt werden. Nachrichten dürfen nicht gelöscht werden. Bei Anrufen sollte von der Anrufliste ein Screenshot gemacht werden, sodass diese bildlich festgehalten ist. Sollte der Ex-Partner einem auflauern, dann empfehle ich die Führung eines Stalking-Tagebuchs, in dem detailliert festgehalten wird, wann und wo der Täter angetroffen und/oder gesehen wurde. Im Falle der Anzeige müssen solche Geschehnisse nachweisbar sein. Dies hilft einem selbst dabei, sich an Details erinnern zu können und es hilft der Polizei und der Staatsanwaltschaft handfestes Beweismaterial zu liefern.
Sollte sich der Ex-Partner beispielsweise vor der Haustür aufhalten, rate ich dazu, ein einziges Mal ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass man dieses Verhalten nicht gutheißt. Allerdings sollte man keine Diskussion daraus entstehen lassen. Sollte der erste Aufruf, das schädliche Verhalten zu unterlassen, nicht funktioniert haben, rate ich dazu die Person zu ignorieren und daraufhin weitere Schritte zu setzen.
Die Familie, Freunde und Nachbarn sollten in Kenntnis gesetzt werden, sodass eine gewisse Sicherheit geschaffen wird. Je mehr Menschen von der Situation Kenntnis haben, desto schwieriger wird es für den Stalker tätig zu werden. Stalker verstecken sich oft in Anonymität, sowohl im Netz als auch beim Antreffen in der Öffentlichkeit. Sie suchen ihre Opfer meist nur auf, wenn diese alleine sind z.B.: in der Tiefgarage oder im Wohnhaus. Wenn die Menschen um einen herum über einen Stalker Bescheid wissen, wird ihm diese Anonymität genommen und er wird eher sein Verhalten einstellen.
Gerade am Anfang kann man essenzielle Punkte vergessen, die man am Ende jedoch benötigen würde, um gegebenenfalls auch eine Verurteilung des Stalkers zu bewirken. Daher ist es empfehlenswert, von Beginn an eine Rechtsberatung hinzuzuziehen.
Es gibt in jeder größeren Stadt Gewaltschutzzentren, die ich sehr empfehlen kann. Besonders für Frauen gibt es z.B.: die Frauenhelpline, Frauenhäuser oder den „Weißen Ring“, die als Ansprechpartner eine gute Arbeit leisten.
Natürlich sind auch jede Polizeidienststelle und jeder Anwalt eine gute Anlauf-bzw. Beratungsstelle.
Das ist abhängig davon, wann ein Mandant die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nimmt. Wenn er von Beginn an meine Beratung sucht, kann ich jene Person bei der Dokumentation und dem Prozess bis zum Gerichtsverfahren begleiten.
Wenn jemand zu mir kommt, in dessen Fall bereits eine Anzeige gemacht wurde, kann ich natürlich die Vertretung im Verfahren übernehmen und im Anschluss bei „Nacharbeiten“ – beispielsweise das Ändern der Telefonnummer und E-Mail-Adresse, etc. – beraten, um den Mandanten erfolgreich abzuschotten und einem ähnlichen Vorfall in der Zukunft vorzusorgen.
Ebenso ist es möglich eine einstweilige Verfügung zu beantragen, um sich vor dem Stalker zu schützen. Auch hierbei berate und unterstütze ich meine Mandanten gerne.
Vielen Dank für das Interview.
Ob Sie nun das Gefühl haben von Ihrem Ex-Partner bedrängt zu werden oder eine Beratung in scheidungs- bzw. familienrechtlichen Belangen benötigen – Mag. Gernot Weiß unterstützt Sie gerne. Die Kanzlei „Fuchs-Weiß Rechtsanwälte“ finden Sie in 4040 Linz. Vereinbaren Sie ein aufschlussreiches Erstgespräch und erhalten Sie eine ehrliche und umfassende Beratung von Ihrem fachkompetenten Experten im Familienrecht. Mehr Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Mag. Gernot Weiß auf anwaltfinden.at.
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