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Die Scheidungsvereinbarung – was muss darin festgelegt werden?

Dr. Josef Kunzenmann Anwalt für Familienrecht (1)

Eine Scheidung muss nicht immer in einem strittigen und nervlich strapaziösen Verfahren er­folgen. Die Scheidungsvereinbarung wird im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung aufge­setzt und regelt die rechtliche und finanzielle Situation der scheidenden Eheleute. Was genau man unter einer Scheidungsvereinbarung versteht und welche Punkte in dieser zu regeln sind, beantwortet Ihnen Mag. Josef Kunzenmann, Rechtsexperte im Ehe- und Familienrecht.

anwaltfinden.at: Herr Mag. Kunzenmann, könnten Sie sich unseren Usern kurz vorstel­len?

Mein Name ist Josef Kunzenmann, ich bin Rechtsanwalt in Innsbruck und führe seit 25 Jahren mein eigenes Büro. Zu einem meiner Schwerpunkte zählt das Ehe- und Familienrecht. Ich habe jedoch auch andere Schwerpunkte, wie zum Beispiel Vertragsrecht, Wohnungseigentumskauf­verträge, Schadenersatz oder Skiunfälle – ein vielfältiges Spektrum also.

 

anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem Rechtsanwalt für Familien- und Scheidungs­recht – worin sehen Sie die größten Herausforderungen dieses Berufes?

Zu meinen Aufgaben als Anwalt gehört nicht immer nur zu streiten oder Ansprüche bei Gericht durchzusetzen. Ich sehe einen wichtigen Teilbereich meiner Tätigkeit vielmehr darin, vorbeu­gend, also präventiv, tätig zu werden, um Streitigkeiten zu vermeiden. Dafür ist es ebenso not­wendig, dass sich die Klienten vorbeugend informieren, um bestimmte Auseinandersetzungen umgehen zu können. 

 

anwaltfinden.at: Was versteht man unter einer Scheidungsvereinbarung und welche Punkte müssen in dieser geregelt werden?

Eine Scheidungsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen den Eheleuten, die sich scheiden lassen möchten. Diese schriftliche Vereinbarung ist Voraussetzung dafür, dass man sich bei Gericht scheiden lassen kann.

In einer solchen Vereinbarung wird zunächst einmal das Kontaktrecht zu den Kindern geregelt, also wann die Besuche stattfinden können. Ebenso die Unterhaltspflichten gegenüber den Kin­dern, die der unterhaltspflichtige Elternteil zu bezahlen hat. Ein weiterer Punkt betrifft die zu­künftige Obsorge über die Kinder. Die Obsorge umfasst unter anderem die Erziehung des Kin­des und dessen Vermögensverwaltung. Es gilt zu klären, ob eine gemeinsame Obsorge oder eine alleinige Obsorge der Mutter oder des Vaters angestrebt wird.

Außerdem ist zu regeln, wie die Unterhaltsansprüche zwischen den Eheleuten sind. Bestehen überhaupt Ansprüche und wer muss nach der Scheidung wie viel an den anderen Partner zah­len?  

Ein weiterer wichtiger Punkt umfasst die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse, der Schulden und des Gebrauchsvermögens. Wer übernimmt in Zukunft zum Beispiel die Ehewohnung? – sei es als Mieter oder als Alleineigentümer. Wer übernimmt das Haus oder die Wohnung, wird das Haus möglicherweise verkauft? Wer zahlt letztlich die Schulden, die für eine solche Finan­zierung aufgenommen worden sind?

All dies ist in einer Scheidungsvereinbarung zu regeln. Im Zuge einer solchen Vereinbarung kann ebenso Eigentum an einen Ehepartner übergeben werden.

 

anwaltfinden.at: Welche Vorteile bietet eine Scheidungsvereinbarung?

Der Vorteil einer Scheidungsvereinbarung ist natürlich, dass die Trennung ohne Streit erfolgt und sich die Eheleute darüber einig sind, dass eine schriftliche Vereinbarung über alle zu re­gelnden Punkte erfolgen soll. Das erspart Kosten und vor allem Nerven, da man sich nicht langwierig in einer streitigen Scheidung auseinandersetzen muss.

Wenn eine Scheidungsvereinbarung fixiert ist, kann man relativ schnell einen Termin bei Ge­richt erwirken, im Zuge dessen die Ehescheidung vollzogen wird.   

 

anwaltfinden.at: Gibt es bestimmte Formvorschriften, die bei einer Scheidungsvereinba­rung eingehalten werden müssen?

Schriftlichkeit – es muss auf jeden Fall ein Vertragstext erstellt werden. Darüber hinaus ist man jedoch nicht an sonstige weitere Formvorschriften gebunden. Die Scheidungsvereinbarung muss außerdem vor Gericht unterschrieben werden. Eine Vereinbarung, die im stillen Kämmerlein oder zu Hause in der Wohnung unterschrieben wird, ist wirkungslos.

Wenn im Zuge der Scheidung ein Haus oder eine Wohnung übertragen werden soll, dann muss man bei der Unterfertigung der Scheidungsvereinbarung gewisse Richtlinien einhalten, damit der Scheidungsvergleich zum Beispiel im Grundbuch durchgeführt werden kann. 

 

anwaltfinden.at: Kann eine Scheidungsvereinbarung nach Unterzeichnung geändert werden?

Grundsätzlich ist eine Scheidungsvereinbarung – wie jeder Vertrag – bindend. Sie bindet also beide Partner, die das Dokument unterschrieben haben.

Sollten sich jedoch beide Partner darüber einig sein, kann die Vereinbarung nachträglich sehr wohl, bis zu einem gewissen Punkt, geändert werden. Dafür benötigt es aber die Zustimmung beider Eheleute, was mitunter schwierig ist. 

Wenn jedoch eine Scheidungsvereinbarung unterschrieben wurde und sich nachträglich heraus­stellt, dass ein Ehepartner wissentlich Vermögen verschwiegen hat, beispielsweise ein Spar­buch oder eine Wohnung, kann sie nachträglich sehr wohl abgeändert werden. In einem solchen Fall könnte man, auch wenn man den Vertrag im Irrtum oder unter Druck gesetzt, unterzeichnet hat, die Scheidungsvereinbarung gerichtlich anfechten. Hierbei sind gewisse Fristen zu berück­sichtigen. Sollte der Vertrag erfolgreich angefochten werden, würde das verschwiegene Ver­mögen nachträglich ebenfalls aufgeteilt werden, wobei der andere Ehepartner mitunter einen Anspruch darauf hat. Voraussetzung ist natürlich, dass dieses Vermögen in der Ehe geschaffen wurde.  

 

anwaltfinden.at: Mit welchen Kosten ist bei einer einvernehmlichen Scheidung mit einer Scheidungsvereinbarung in etwa zu rechnen?

Grundsätzlich muss man zwischen den Gerichtsgebühren und dem Anwaltshonorar unterschei­den.

Für den Scheidungsantrag und die gerichtliche Verhandlung betragen die Kosten jeweils 293 Euro, also insgesamt ca. 600 Euro Gerichtsgebühren. Wenn im Zuge der Scheidung ein Eigen­tum übertragen werden soll, belaufen sich die Gerichtsgebühren auf ca. 800 Euro. Die Gerichts­kosten müssen von beiden Ehepartnern bezahlt werden – meistens werden die anfallenden Kos­ten von den Ehepartnern halbiert.

Der zweite Punkt ist das Anwaltshonorar. Hierbei ist es schwer zu sagen, wie hoch dieses aus­fällt. Das hängt einerseits vom Aufwand ab, der im Zuge der einvernehmlichen Scheidung zu tätigen ist, andererseits vom Vermögen, das aufzuteilen ist. Eine genaue Prognose zu erstellen ist daher nicht möglich. Man kann aber im Vorfeld mitunter eine Pauschale ausmachen und mit dem Anwalt eine Honorarvereinbarung treffen.  

 

anwaltfinden.at: Die Scheidungsvereinbarung wird selbstständig ohne anwaltliche Bera­tung erstellt – welche Fehler treten in solchen Fällen häufig auf?

Die Personen sind rechtsunkundig und laufen daher Gefahr, Vereinbarungen zu unterfertigen, die für sie in Zukunft Nachteile bringen, welche man so am Anfang nicht bedacht hat. Deshalb ist es eigentlich unumgänglich – sollte man eine Scheidungsvereinbarung vorliegen haben – sich anwaltlichen Rat darüber einzuholen, ob das, was man unterschreibt, vernünftig ist, um später keine Nachteile zu haben.

 

anwaltfinden.at: Wie können nun Sie, als Anwalt für Familienrecht, bei der Errichtung einer Scheidungsvereinbarung helfen?

Grundsätzlich wird im Zuge eines ausführlichen Erstberatungsgespräches geklärt, welche Prob­lembereiche zu regeln und zu klären sind und welche Vereinbarungen zum Vorteil oder zum Nachteil einer Person sein können.

In weiterer Folge wird ein erster Entwurf der Scheidungsvereinbarung aufgesetzt und dem Part­ner zur Diskussion vorgelegt. Dieser sieht sich diese genau an, wobei es mitunter zu Ände­rungswünschen oder Abänderungen einzelner Punkte kommen kann.  

Wenn letztlich die Vereinbarung steht, wird ein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht. Man erhält relativ kurzfristig einen Termin bei Gericht, im Zuge dessen die Scheidung vom Richter ausgesprochen wird.

 

Vielen Dank für das Gespräch!

 

Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung im Ehe- und Familienrecht – Mag. Josef Kunzenmann

 

Sie möchten sich einvernehmlich scheiden lassen und sichergehen, dass die in der Scheidungs­vereinbarung getroffenen Vereinbarungen nicht zu Ihrem Nachteil ausfallen? Rechtsanwalt und Experte im Ehe- und Familienrecht, Mag. Josef Kunzenmann, berät Sie gerne und verlässlich. Für ein Erstberatungsgespräch kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei in 6020 Innsbruck. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Mag. Josef Kunzenmann auf anwaltfinden.at.

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