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Scheidung mit Kindern – auf das Kindeswohl achten

Mag. Christian Steurer Bregenz Anwaltskanzlei

Bei einer Scheidung mit Kindern gilt es nicht nur organisatorische und finanzielle Angelegenheiten zu regeln, sondern vor allem für einen behutsamen Umgang mit den Kindern zu sorgen. Eine besonders wichtige Rolle spielen hierbei die Grundsätze des Kindeswohls. Wobei es sich hierbei genau handelt und wie Sie sicherstellen können, dass das Wohl Ihrer Kinder während der Scheidung gewährleistet ist, erzählt Ihnen Christian Steurer, Experte im Ehe- und Familienrecht, im folgenden Interview.   

anwaltfinden.at: Herr Steurer, möchten Sie sich unseren Usern kurz vorstellen?

Sehr gerne, ich bin seit 2003 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Mein Kanzleisitz ist in Bregenz, am wunderschönen Bodensee. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Ehe- und Familienrecht.

Persönlich – Ich bin fast fünfzig Jahre alt, geschieden, lebe aber wieder in einer Lebensgemeinschaft. Ich bin Vater von zwei Kindern, die mittlerweile schon fast 18 beziehungsweise 16 Jahre alt sind. Ich bin gerne in der Natur – in den Bergen und am See – und begeisterter Läufer, also sportlicher Natur. 

 

anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem Familienrechtsanwalt – welche Eigenschaften sind in Ihrem Beruf besonders wichtig?

In erster Linie sind hier aus meiner Sicht vor allem Einfühlungsvermögen und Empathie zu nennen. Es ist notwendig ein guter Zuhörer zu sein und die konkreten Bedürfnisse und Anforderungen des Klienten, aber vor allem auch der Kinder, zu kennen und auf diese einzugehen.

Entscheidend ist meines Erachtens ein Blick für das Ganze. Man sollte sich nicht zu sehr in Detailfragen verlieren, sondern den Blick in die Zukunft richten und vor allem für die Zukunft tragfähige Regelungen finden. 

 

anwaltfinden.at: Ihrer Erfahrung nach: Wann und wie sollten Eltern ihre Kinder über die Scheidung informieren?

Die Kinder sollten meiner Meinung nach von beiden Eltern gemeinsam informiert werden. Meines Erachtens so früh wie möglich, allerdings erst dann, wenn sich die Eltern tatsächlich sicher sind, dass es zu einer Trennung kommen wird. Diese Information sollte wiederum einfühlsam überbracht werden. Es sollten sich nicht gegenseitig Vorwürfe gemacht werden. Vor allem aber sollte man den Kindern nicht das Gefühl geben, dass sie irgendwie schuld an der Trennung der Eltern sein könnten.

 

anwaltfinden.at: Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl?

Das Kindeswohl ist der maßgebliche Grundsatz im Kindesrecht. Er thront quasi über allem, was mit Kindern zu tun hat. Der Gesetzgeber hat versucht, das Kindeswohl im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch zu definieren beziehungsweise listet dazu zwölf Kriterien auf, die allerdings durchaus noch erweitert werden könnten.

Genannt werden vor allem die angemessene Versorgung der Kinder, dazu gehören unter anderem die Nahrung und die medizinische Versorgung. Ein weiterer wichtiger Grundsatz ist die Fürsorge und Geborgenheit sowie der Schutz der seelischen und körperlichen Integrität des Kindes. Ein wertschätzender Umgang mit den Kindern ist wichtig. Außerdem sollten Anlagen und Fähigkeiten gefördert werden. Je nach Alter des Kindes sollte dessen Meinung entsprechend berücksichtigt werden. 

Ebenfalls wichtig zu erwähnen ist der verlässliche Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen. Hier wird auch der Grundsatz des Kontakthaltens nach Trennung genannt. Dieser Grundsatz ist als Recht des Kindes und nicht nur als Recht des anderen Elternteils formuliert. Natürlich hat dieser das Recht, sein Kind zu sehen, aber er ist vor allem als Recht des Kindes, seine Mutter oder seinen Vater zu sehen, formuliert.

 

anwaltfinden.at: Wie wird im Falle einer Scheidung über den künftigen Wohnort des Kindes / der Kinder entschieden?

Hier ist vorab festzuhalten, dass es grundsätzlich an den Eltern selbst liegt, eine Lösung zu finden und dann möglichst früh die notwendigen Entscheidungen zu treffen. 

Erst dann, wenn dies nicht funktioniert, schalten sich die Gerichte ein. Die Gerichte haben in solchen Fällen, anhand der vorher genannten Kriterien, eine Abwägung vorzunehmen. Hierbei sind weitere Faktoren zu berücksichtigen, wie zum Beispiel die emotionale Bindung des Kindes zu dem jeweiligen Elternteil.

Ein wichtiger Grundsatz ist jener der Kontinuität, das heißt, die Kinder sollten nicht aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden, wenn es nicht notwendig ist. Außerdem achtet man darauf, dass Geschwister zusammenbleiben und nicht getrennt werden. Natürlich gibt es Ausnahmefälle, aber an sich versucht man, die Kinder nicht zu trennen.  

 

anwaltfinden.at: Im Falle einer Scheidung: Nach welchen Grundsätzen wird über die Obsorge bzw. das Sorgerecht entschieden und wie funktioniert die gemeinsame Obsorge in der Praxis? 

Die Grundsätze des Kindeswohls gelten in allen Angelegenheiten, die die Kinder betreffen, sprich das Kontaktrecht, den Wohnort, die Obsorge, auch die Informations- und Äußerungsrechte.

Die gemeinsame Obsorge ist mittlerweile der Regelfall, was meiner Meinung nach auch gut so ist. Ich glaube, dass es für beide Elternteile wichtig ist, hier entsprechend in die Verantwortung genommen zu werden. Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass das im Regelfall gut funktioniert und von den Eltern gerne angenommen wird. 

 

anwaltfinden.at: Kontaktrecht und Kindeswohl – worauf ist zu achten?

Zusätzlich zu den genannten Grundsätzen sind auf jeden Fall klare Absprachen zwischen den Elternteilen entscheidend. Ebenso ist auf eine Regelmäßigkeit zu achten. Ab einem gewissen Alter ist es für die Kinder wichtig zu wissen, an welchem Wochenende sie bei welchem Elternteil sind, um so das Wochenende selbst entsprechend planen zu können.

Außerdem ist wichtig, dass die Übergaben pünktlich erfolgen und bei diesen alles ruhig abläuft. Es sollte zu keinen Streitigkeiten zwischen den Elternteilen kommen. Wichtig bei den Übergaben ist auch ein gewisser Informationsaustausch, etwa über allfällige noch zu erledigende Hausarbeiten oder bei einer Erkrankung des Kindes, im Zuge derer es Medikamente nehmen muss.    

 

anwaltfinden.at: Die Besuche eines Elternteils gestalten sich als problematisch – wie ist die Vorgehensweise in solchen Fällen, um das Kindeswohl zu gewährleisten?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie man das in solchen Fällen gestalten kann. Ein gängiges Instrument ist die Installation von sogenannten Besuchsmittlern oder die Besuchsbegleitung durch Verantwortliche der Familiengerichtshilfe. Es besteht ebenso die Möglichkeit, dass Besuche begleitend in Besuchscafés stattfinden.

Sollte es für längere Zeit keinen Kontakt zwischen Kind und Elternteil gegeben haben, wird zunächst versucht, die Besuche begleitend anzubahnen. Nach einem bestimmten Zeitraum kann auf Besuche umgestellt werden, die nicht begleitend stattfinden.    

In hoch strittigen Situationen kann von dem Gericht – was mittlerweile immer wieder gemacht wird – den Kindern ein Kinderbeistand zur Seite gestellt werden. Dieser fungiert als Sprachrohr des Kindes, damit dessen Wünsche und Beschwerden an die Eltern herangetragen werden. 

 

anwaltfinden.at: In welchen Fällen liegt eine Kindeswohlgefährdung vor und welche Konsequenzen hat eine solche?

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn den sogenannten Grundsätzen widersprochen wird, also wenn die Verpflichtungen der Obsorge nicht erfüllt oder grob vernachlässigt werden. Vor allem auch dann, wenn durch das Verhalten des Elternteils die Interessen des Kindes gefährdet werden oder wenn ein Elternteil seinen Erziehungsaufgaben nicht gewachsen wäre.

Ebenso in Fällen, in denen die Gesundheit des Kindes gefährdet wäre, wobei vor allem Gewalt, Misshandlungen, Vernachlässigung von medizinischen Behandlungen, die Verwahrlosung der Kinder, aber auch die mangelnde Erziehungsfähigkeit eines Elternteils zu nennen sind.

In einem ersten Schritt wird versucht, das alles zu beobachten und Lösungen zu finden, auch unter Einbindung des Jugendwohlfahrtsträgers, wenn notwendig. Das heißt, die Fachleute der Bezirkshauptmannschaften und der Familienhilfe werden hier mit eingebunden.

Sollte das alles nichts nützen, dann ist die letzte Konsequenz der Entzug der Obsorge. Die Obsorge wird somit demjenigen Elternteil entzogen und auf jemand anderen übertragen, sei es den anderen Elternteil oder den Jugendwohlfahrtsträger.    

 

anwaltfinden.at: Was raten Sie in Scheidung lebenden Eltern bezüglich des Umgangs mit ihrem Kind / ihren Kindern? Worauf sollten Eltern besonders achten?

Die Eltern sollten vor allem verantwortungsvoll und respektvoll mit ihren Kindern umgehen. Sie sollten sie informieren, ihnen aber ebenso Gehör geben. Dasselbe Vertrauen und derselbe Respekt sind dem anderen Elternteil entgegenzubringen. Man muss darauf vertrauen, dass der andere Elternteil ebenfalls nur das Beste für die Kinder möchte und dementsprechend handeln, auch wenn man nicht sieht, was an diesem Wochenende passiert.  

Mindestens genauso wichtig ist, dass man den anderen Elternteil vor den Kindern weder herabsetzt noch beleidigt oder beschimpft.

Die Differenzen, die allenfalls noch auf Elternebene bestehen, sollten auf dieser Ebene bleiben und ausgetragen werden. Eltern sollten ihre Kinder keinesfalls als Sprachrohr verwenden oder Konflikte auf deren Rücken austragen. Kinder sitzen oftmals sowieso zwischen den Stühlen und wollen es beiden Elternteilen recht machen beziehungsweise sind innerlich zerrissen. Wenn einem diesbezüglich etwas auffällt, dann sollten die Eltern den Kindern professionelle Hilfe, durch Psychologen oder Sozialarbeiter, zukommen lassen, sodass die Kinder eine entsprechende Stütze erhalten und im Scheidungskampf nicht untergehen.

Vielen Dank für das Gespräch!

 

 Ich stehe Ihnen in ehe- und familienrechtlichen Angelegenheiten gerne zur Seite – Rechtsanwalt Christian Steurer 

Sie möchten sich scheiden lassen und dafür sorgen, dass das Wohl Ihrer Kinder in dieser schwierigen Situation sichergestellt ist? Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung von Christian Steurer, Ihr Ehe- und Familienrechtsexperte in 6900 Bregenz. Für ein Erstberatungsgespräch kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Rechtsanwalt Christian Steurer auf anwaltfinden.at.

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