Sie sind Anwalt?

Nach der Behandlung geht es mir schlechter. Habe ich Anspruch auf Schadenersatz?

Experteninterview mit Rechtsanwalt Dr. Roman Moser

Eine medizinische Behandlung soll die Gesundheit verbessern. Doch was passiert, wenn sich der Gesundheitszustand nach einer Operation oder Therapie verschlechtert? Bedeutet das automatisch, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und Anspruch auf Schadenersatz besteht? Oder gehören Komplikationen manchmal zum normalen Behandlungsrisiko?

Im Gespräch erklärt Dr. Roman Moser, Rechtsanwalt für Medizinrecht in Salzburg, wann Ärzte haften, welche Rolle die ärztliche Aufklärung spielt, wie ein Behandlungsfehler nachgewiesen wird und welche Schadenersatzansprüche Betroffene geltend machen können.

anwaltfinden.at: Viele Betroffene gehen davon aus, dass eine Verschlechterung nach einer Behandlung automatisch einen Schadenersatzanspruch bedeutet. Reicht es tatsächlich aus, dass es einem nach der Behandlung schlechter geht als davor?

Nein. Ein schlechteres Behandlungsergebnis allein begründet noch keinen Schadenersatzanspruch. Ein Arzt schuldet nämlich keinen Behandlungserfolg, sondern nur ein redliches und fachgerechtes Bemühen.

Juristisch bedeutet das, dass die Behandlung nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft durchgeführt werden muss. Im Fachbereich sprechen wir von einer lege artis durchgeführten Behandlung. Entscheidend ist daher nicht, ob die Behandlung erfolgreich war, sondern ob der Arzt jene Maßnahmen gesetzt hat, die nach den Regeln der medizinischen Kunst erforderlich waren.

anwaltfinden.at: Sie haben gerade die sogenannte lege-artis-Behandlung erwähnt. Wann sind neue Beschwerden nach einer Behandlung noch ein normales Risiko und wann kann bereits ein Behandlungsfehler vorliegen?

Ob ein Behandlungsfehler vorliegt, hängt nicht davon ab, wann oder ob neue Beschwerden auftreten. Entscheidend ist ausschließlich die Frage, ob der Arzt die Regeln der medizinischen Kunst eingehalten hat.

Diese Frage wird in der Regel durch einen medizinischen Sachverständigen beantwortet. Das Gutachten eines Experten aus dem jeweiligen Fachgebiet bildet meist die Grundlage für die rechtliche Beurteilung. Der Patient muss darlegen, welche Behandlung seiner Ansicht nach fehlerhaft war. Der Nachweis erfolgt anschließend regelmäßig mithilfe eines Sachverständigengutachtens.

anwaltfinden.at: Neben klassischen Behandlungsfehlern spielt auch die Aufklärung des Patienten eine wichtige Rolle. Wofür kann ein Arzt haften, wenn sich der Gesundheitszustand nach einer Behandlung verschlechtert?

Die Haftung des Arztes richtet sich im Wesentlichen nach zwei Fragen.

Zum einen ist zu prüfen, ob die Behandlung fachgerecht durchgeführt wurde. Zum anderen stellt sich die Frage, ob der Arzt seine Aufklärungspflicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

Vor einer Behandlung muss der Patient umfassend über mögliche Risiken informiert werden. Ebenso muss der Arzt über sinnvolle Behandlungsalternativen aufklären. Nur wenn der Patient alle wesentlichen Informationen kennt, kann er eine selbstbestimmte Entscheidung treffen. Unterbleibt diese Aufklärung oder ist sie unvollständig, kann ein sogenannter Aufklärungsfehler vorliegen, der ebenfalls zu einer Haftung des Arztes führen kann.

anwaltfinden.at: In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wann eine Aufklärung überhaupt als ausreichend gilt. Welche Anforderungen stellt das Recht an die ärztliche Aufklärung?

Die Aufklärung muss nicht nur vollständig, sondern auch rechtzeitig erfolgen.

Der Patient braucht ausreichend Zeit, um die Informationen in Ruhe zu überdenken und eine wohlüberlegte Entscheidung treffen zu können. Genau hier sehe ich in der Praxis immer wieder Probleme.

Viele Krankenhäuser verwenden heute sehr umfangreiche Aufklärungsbögen. Das allein genügt aber nicht. Werden diese Unterlagen dem Patienten erst am Tag der Operation vorgelegt, ist die Aufklärung nach der heutigen Rechtsprechung regelmäßig zu spät. Am Operationstag stehen viele Patienten unter erheblichem psychischem Druck. Sie möchten den Eingriff hinter sich bringen und unterschreiben häufig, ohne die Inhalte wirklich noch einmal sorgfältig abzuwägen.

Aus meiner Sicht wäre es wesentlich sinnvoller, die Aufklärung bereits bei der Vereinbarung des Operationstermins durchzuführen oder dem Patienten die Unterlagen frühzeitig zu übermitteln. Dann bleibt genügend Zeit, Fragen zu stellen und eine informierte Entscheidung zu treffen.

anwaltfinden.at: Kommt es dennoch zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, stellt sich häufig die Beweisfrage. Wie lässt sich nachweisen, dass die Behandlung tatsächlich dafür verantwortlich war?

Diese Frage wird in erster Linie durch ein medizinisches Sachverständigengutachten beantwortet.

Teilweise verfügen Patienten bereits über Einschätzungen anderer behandelnder Ärzte. Solche Stellungnahmen können erste Hinweise liefern und in die rechtliche Beurteilung einfließen. In manchen Fällen empfiehlt sich auch die Einholung eines privaten Gutachtens. Dadurch erhält der Patient bereits vor einem Gerichtsverfahren eine fundierte Einschätzung, ob ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler wahrscheinlich vorliegt.

anwaltfinden.at: Angenommen, ein Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler lässt sich nachweisen. Welche Schadenersatzansprüche können Betroffene geltend machen?

Der bekannteste Anspruch ist sicherlich das Schmerzensgeld. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Entschädigung für die erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen.

Daneben kommen jedoch zahlreiche weitere Schadenersatzpositionen in Betracht. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Medikamente, die von der Österreichischen Gesundheitskasse nicht übernommen werden, Hilfsmittel wie Schienen oder orthopädische Behelfe sowie Kosten für notwendige häusliche Pflege.

Auch Angehörige müssen ihre Pflegeleistungen nicht kostenlos erbringen. Ist eine Betreuung erforderlich, können diese Leistungen grundsätzlich ebenfalls ersetzt werden.

Darüber hinaus können Kosten für Haushaltshilfen ersetzt werden, wenn der Patient seinen Haushalt aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst führen kann.

anwaltfinden.at: Sie haben gerade gezeigt, dass Schadenersatz weit über das Schmerzensgeld hinausgehen kann. Wann sollten sich Betroffene an einen Anwalt wenden? Muss ein Behandlungsfehler bereits feststehen?

Nein. Gerade das ist ein weit verbreitetes Missverständnis.

Ein Behandlungsfehler muss keineswegs bereits feststehen, bevor man einen Anwalt aufsucht. Sobald Zweifel bestehen oder Fragen auftauchen, kann ein erstes Beratungsgespräch sinnvoll sein.

Gemeinsam prüfen wir, ob aus juristischer Sicht Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler oder einen Aufklärungsfehler bestehen. Natürlich sind wir Anwälte keine Mediziner und deshalb auf medizinische Fachmeinungen angewiesen. Gibt es bereits Aussagen behandelnder Ärzte, beziehen wir diese in unsere rechtliche Einschätzung mit ein.

Lassen sich die medizinischen Fragen nicht ausreichend beantworten, kann es sinnvoll sein, zunächst ein Privatgutachten einzuholen. Das verursacht zwar Kosten, ist aber häufig deutlich wirtschaftlicher, als ohne ausreichende Erfolgsaussichten einen langwierigen Gerichtsprozess zu führen.

Mein Rat lautet deshalb: Besteht der Verdacht auf einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler, sollte möglichst früh das Gespräch mit einem spezialisierten Anwalt gesucht werden. So lässt sich gemeinsam beurteilen, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Rechtliche Hilfe rund um das Thema Medizinrecht – Dr. Roman Moser

Sie haben ein persönliches Anliegen in Bezug auf Behandlungsfehler, ärztliche Aufklärung oder Schadenersatz nach einer medizinischen Behandlung und möchten dieses frühzeitig klären, um spätere rechtliche und finanzielle Nachteile vermeiden zu können? Die Rechtsanwaltskanzlei in 5020 Salzburg unterstützt Sie gerne mit juristischer Erfahrung & Expertise bei Ihrem Rechtsproblem. Kontaktieren Sie die Kanzlei für ein klärendes Erstgespräch – Rechtsanwalt Dr. Roman Moser hilft Ihnen gerne zu Ihrem Recht! Mehr Informationen sowie die Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Dr. Roman Moser auf anwaltfinden.at.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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