anwaltfinden.at: Frau Mag. Schachermayr, bitte stellen Sie sich und Ihren Werdegang unseren Usern vor.
Ich bin in Steyr, Oberösterreich, geboren und habe dort meine Matura gemacht. Danach bin
ich nach Graz gegangen, um an der Karl-Franzens-Universität Rechtswissenschaften zu
studieren. Nach meinem Abschluss bin ich wieder nach Oberösterreich zurückgekehrt und
habe in verschiedenen Wirtschaftskanzleien in Linz als Rechtsanwaltsanwärterin gearbeitet.
2017 bin ich als Rechtsanwältin eingetragen worden und seither als solche tätig.
anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem Rechtsanwältin für Familienrecht: Was ist Ihnen bei der Behandlung von familienrechtlichen Angelegenheiten am wichtigsten?
Mir ist es sehr wichtig, den persönlichen Kontakt zu dem Mandanten zu suchen und
aufrechtzuerhalten. Die Erreichbarkeit ist ebenfalls sehr wichtig, denn in familienrechtlichen
Angelegenheiten und Streitigkeiten ist es oftmals so, dass ich mit dem Mandanten täglich
spreche. Daher ist es wichtig, dass man erreichbar ist und zuhört. Man muss sich den
Problemen des Mandanten annehmen und diese in das juristisch notwendige Kleid gießen.
anwaltfinden.at: Familienrecht ist ein überaus komplexes Thema und benötigt viel Einfühlungsvermögen. Was ist es, was Sie so sehr daran interessiert?
Die Mandanten kommen zu mir in einer oftmals eher verzweifelten Lage und suchen nach Rat und einer Lösung. Das, was sich im Familienrecht sehr stark von anderen Causen
unterscheidet, ist, dass es um sehr persönliche – innerfamiliäre – Probleme geht. Das
bedeutet, man wird für eine kurze Zeit Teil der Familie und soll sich mit deren Situation
auseinandersetzen. Ich werde nicht nur mit den wirtschaftlichen Belangen konfrontiert,
sondern ebenso mit den komplexen, personellen, familiären Problemen, die im Hintergrund mitlaufen und in den Konflikt mitreinspielen – das ist für mich das Spannende.
Es geht darum, das Problem anzugehen, zu lösen, einen Ausweg zu suchen und schlussendlich eine passende Lösung bieten zu können.
anwaltfinden.at: Was ist ein Kinderbeistand?
Ein Kinderbeistand ist ein Begleiter des Kindes in Kontaktrechtsverfahren und in
Obsorgeverfahren.
Der Kinderbeistand hat eine bestimmte Ausbildung (z.B. als Psychologe, Pädagoge) und hat
eine entsprechende Berufserfahrung vorzuweisen. Eine solche Aufgabe kann also nicht jeder übernehmen. Er ist dazu da, um dem Kind – nicht den Eltern – zur Seite zu stehen und als Sprachrohr des Kindes zu fungieren.
anwaltfinden.at: Von wem und unter welchen Umständen wird ein Kinderbeistand bestellt?
Ein Kinderbeistand wird von Amts wegen, also vom Gericht, bestellt. Hierbei gibt es
verschiedene Voraussetzungen. Eine davon ist, dass der zwischen den Eltern vorherrschende Konflikt eine gewisse Intensität erreicht hat, aufgrund dessen der Richter meint, es benötigt einen Kinderbeistand.
Die Möglichkeit eines Kinderbeistandes besteht nur für Kinder bis 14 Jahren. Der Kinderbeistand muss – neben einer gewissen Ausbildung – auf einer Liste eintragen werden, um als solcher tätig werden zu können.
anwaltfinden.at: Welche Aufgaben hat ein Kinderbeistand inne?
Wie gesagt, fungiert der Kinderbeistand als Sprachrohr für das Kind und ist gleichzeitig dessen Ansprechperson, da es die Eltern vielleicht nicht schaffen, auf die Sorgen des Kindes
ausreichend einzugehen. Außerdem sind sie oftmals nicht in der Lage, das gerichtliche Verfahren entsprechend zu erklären.
Er soll das Kind entlasten, stützen, stärken und sich dessen Ängste und Sorgen anhören. Er soll dem Kind die Trennungssituation sowie das Gerichtverfahren erklären. Er sollte die diesbezüglichen Vorgänge vor allem kindgerecht erklären können, weshalb es sich um speziell ausgebildete Kräfte handelt, die das auch können.
In Trennungssituationen verstehen die Kinder oftmals nicht, warum die Eltern bei einem
Gericht sind und warum sie überhaupt streiten. Daher ist es wichtig, dass es einen Kinderbeistand gibt, der erklärt, warum es zu dieser Situation gekommen ist.
Besonders wichtig zu erwähnen ist auch, dass der Kinderbeistand zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Wenn das Kind nicht möchte, dass das Besprochene zum Richter getragen wird oder dass die Eltern davon erfahren, dann muss sich der Kinderbeistand daran halten und darf nichts weitersagen.
anwaltfinden.at: Was bedeutet es für Eltern, wenn ein Kinderbeistand bestellt wird? Heißt das, sie sind schlechte Eltern?
Nein, auf keinen Fall. Es bedeutet lediglich, dass der Richter der Ansicht ist, dass der Konflikt
zwischen den Eltern ein Ausmaß angenommen hat, das es erforderlich macht, eine dritte
unabhängige Person heranzuziehen. Diese unterhält sich mit dem Kind, erklärt ihm den Streit, die Trennungssituation und das Gerichtverfahren. Das ist keine Beurteilung der
Erziehungsqualität der Eltern.
Man muss das positiv sehen. Es bedeutet eine zusätzliche Stütze für die Eltern. Er erklärt dem Kind, was verfahrenstechnisch und emotional zwischen den Eltern gerade vor sich geht. Das schaffen die Eltern möglicherweise nicht, weil sie mitunter selbst so im Stress und Streit verfangen sind oder weil es ihnen an fachlichen Kenntnissen mangelt und sie daher das Gerichtsverfahren nicht erklären können. Diesbezüglich ist der Kinderbeistand die rettende Lösung.
anwaltfinden.at: Wie wirkt sich ein Kinderbeistand im Alltag eines Kindes aus?
Grundsätzlich ist es so, dass der Kinderbeistand mit dem Kind bzw. den Eltern Termine ausmacht. Die Eltern müssen mit dem Kinderbeistand kooperieren und ein Zusammentreffen ermöglichen. Wie oft diese Termine stattfinden, richtet sich danach, wie der Kinderbeistand das Betreuungsmodell aufzieht bzw. welches Gesprächsbedürfnis bei dem Kind besteht. Das ist ein flexibles System, weshalb man im Vorherein nicht sagen kann, wie viele Termine es tatsächlich gibt.
Eine andere wichtige Auswirkung auf den Alltag des Kindes ist meiner Meinung nach auch,
dass jemand – nämlich ein unabhängiger und zur Verschwiegenheit verpflichteter Dritter – da ist, der sich die Sorgen, Ängste und Wünsche des Kindes anhört. Ebenso wird er versuchen, diese Ängste aufzulösen und sollte es das Kind wünschen, dann wird er diese Sorgen, Ängste und Wünsche an das Gericht und die Eltern herantragen. Das ist, glaube ich, die wichtigste Auswirkung – der Kinderbeistand hat die Pflicht, sofern es das Kind wünscht, für dieses im Verfahren zu sprechen.
anwaltfinden.at: Was können Folgen eines Kinderbeistandes sein? Kann es passieren, dass Eltern als nächster Schritt das Sorgerecht entzogen wird?
Der Kinderbeistand allein ist sicher nicht dafür verantwortlich, dass das Sorgerecht entzogen wird. Das Sorgerecht zu entziehen ist die Entscheidung des Gerichts. Die Hauptentscheidungsbasis dafür stellt ein Sachverständigengutachten dar, nicht das, was der Kinderbeistand sagt – sofern dieser überhaupt etwas sagen darf, denn er ist schließlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Das wichtigste Ergebnis in der Zusammenarbeit mit einem Kinderbeistand ist ein Brief, der,
wenn der Minderjährige es möchte, bei Gericht vorgelesen wird. Dieser Brief wird von dem
Kind, gemeinsam mit seinem Kinderbeistand, verfasst und vom Kinderbeistand in einer
Verhandlung vorgelesen. In diesem stehen jene Botschaften, von denen das Kind möchte, dass sie an die Eltern herangetragen werden.
anwaltfinden.at: Unter welchen Umständen wird ein Kinderbeistand wieder abbestellt?
Der Kinderbeistand ist grundsätzlich für die Dauer des Verfahrens gedacht. Wenn die
Voraussetzungen für einen solchen wegfallen, dann kann der Kinderbeistand natürlich wieder abbestellt oder von seiner Funktion enthoben werden – zum Beispiel, wenn die Intensität des Konfliktes nachlässt und der Richter der Überzeugung ist, dass der Kinderbeistand nicht mehr benötigt wird.
anwaltfinden.at: Bezüglich des finanziellen Aspekts – wie wird der Kinderbeistand bezahlt? Vom Gericht, den Eltern oder gibt es diesbezüglich eine andere Regelung?
Der Kinderbeistand ist für die ersten sechs Monate kostenfrei, danach wird die Pauschalgebühr fällig. Deren Höhe ist unabhängig davon, wie viele Termine es mit dem
Kinderbeistand gibt, sodass vonseiten der Eltern kein Druck auf das Kind ausgeübt werden
kann, dass möglichst wenig Termin stattfinden.
anwaltfinden.at: Was können Sie, als Rechtsexpertin im Familienrecht, Eltern raten, wenn für ihr Kind ein Beistand bestellt wurde?
Wichtig ist es, mit dem Kinderbeistand zu kooperieren. Der Kinderbeistand wird von Amts
wegen bestellt, das heißt, es muss nicht die Zustimmung beider Elternteile gefunden werden. Es besteht aber eine Kooperationspflicht, sodass Termine mit dem Kinderbeistand
wahrgenommen werden müssen. Daher kann ich nur jedem raten, dies auch zu tun. Wenn
das nicht gemacht wird, könnte das Gericht z.B. Beugestrafen zur Durchsetzung seines
Beschlusses verhängen.
Und ich würde aus rein persönlicher Sicht raten, das Kind nach dem Termin mit dem
Kinderbeistand nicht auszufragen. Das heißt, das, was dort besprochen wird, soll zwischen
diesen beiden bleiben und sollte von den Eltern entsprechend respektiert werden.
Herzlichen Dank für das interessante Gespräch
Ich stehe meinen Mandanten in ihren familienrechtlichen Angelegenheiten zuverlässig zur Seite – Mag. Barbara Schachermayr
Sie haben weitere Fragen zu dem Thema Kinderbeistand oder benötigen rechtliche Beratung in einem familienrechtlichen Anliegen. Mag. Barbara Schachermayr ist Ihre vertrauensvolle Ansprechpartnerin. Kontaktieren Sie die Kanzlei in 4020 Linz und vereinbaren Sie einen Termin für ein aufschlussreiches Erstberatungsgespräch. Zusätzliche Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Rechtsanwältin und Expertin im Familienrecht, Mag. Barbara Schachermayr, auf anwaltfinden.at.