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Insolvenz meines Arbeitgebers – Welche Rechte und Pflichten dürfen nicht außer Acht gelassen werden

Rechtsberatung Mag. Martin Sudi

Eine Insolvenzeröffnung ist sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber eine unschöne Angelegenheit. Im Zuge einer Insolvenzankündigung stellen sich oft viele Fragen auf Seiten der Arbeitnehmer. Welche Rechte und Pflichten für Unternehmen und Mitarbeiter bestehen, erklärt uns Mag. Martin Sudi im folgenden Interview:

anwaltfinden.at: Herr Mag. Sudi, wären Sie so freundlich und würden Sie sich unseren Unsern vielleicht in ein paar kurzen Sätzen vorstellen?

Ursprünglich habe ich mich für einen technisch-wirtschaftlichen Ausbildungszweig entschieden und eine HTL (Höhere Technische Lehranstalt) besucht. Nach meinem Abschluss machte ich einen kurzen Ausflug in die Berufswelt eines Ingenieurbüros, wobei ich merkte, dass mir doch ein anderer Weg vorbestimmt ist. Ich begann ein juristisches Studium und arbeitete nebenbei in einer Rechtsanwaltskanzlei. Durch diese Gelegenheit wurde mir mein Dasein als Anwalt gewissermaßen vorgezeichnet. Mittlerweile bin ich seit 10 Jahren selbstständig als Rechtsanwalt tätig.

anwaltfinden.at: Als Rechtsexperte sind Sie unter anderem im Vertragsrecht tätig. Was würden Sie sagen ist das Besondere im Gebiet des Vertragsrechts?

Verträge regeln im Grunde die rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien. Dieses passiert zumeist über einen langen Zeitraum, sodass man sich Gedanken darüber machen muss, welche Entwicklungen die Zukunft für einen bereithalten kann. Wichtig ist, dass man sich Gedanken über die geänderten Rahmenbedingungen macht und auch für die geänderten Bedingenden entsprechende Vorkehrungen im Vertrag vorsieht.

anwaltfinden.at: Was war Ihr Beweggrund sich einen Schwerpunkt im Vertragsrecht zu setzen?

Ursprünglich komme ich aus einer sehr streitlastigen Rechtsanwaltskanzlei. Dort habe ich unter anderem hautnah miterlebt, welche Probleme aus schlecht formulierten Verträgen resultieren können. Im Zuge dessen habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, meine Mandanten umfassend über alle denkbaren Szenarien im Bereich des Vertragsrechts aufzuklären und zu informieren. Eine klare Formulierung von Verträgen, welche nachhaltig dem Willen der Vertragspartner entsprechen ist maßgebend, um künftige Streitigkeiten zu vermeiden.

anwaltfinden.at: Arbeitgeber ist insolvent – Was heißt das überhaupt?

Die Insolvenz bezeichnet die Situation eines Schuldners, der seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr nachkommen kann. Ebenso verfügt er über keine Ressourcen und die Zahlungsmittel in absehbarer Zeit erwirtschaften zu können.

anwaltfinden.at: Muss mich mein Arbeitgeber über die Insolvenz informieren? Gibt es eine Frist?

Die Insolvenz eines Arbeitgebers kann niemals heimlich vonstattengehen. Eine Verständigungspflicht im engeren Sinne besteht allerdings nicht. Jedoch gibt es eine Ausnahme  in Zusammenhang mit der beabsichtigten Auflösung einer größeren Anzahl von Arbeitsverhältnissen. Diese sind im Rahmen des Frühwarnsystems beim AMS (Arbeitsmarktservice) anzumelden. Eine Anzeige der beabsichtigten Auflösung von Arbeitsverhältnissen hat 30 Tage vor Ausspruch der ersten Auflösung zu erfolgen.

anwaltfinden.at: Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer, wenn mein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet?

Das Insolvenzrecht sieht unter besonderen Voraussetzungen die Möglichkeit einer begünstigten Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor. Wobei zu beachten ist, dass diese besondere Auflösungsmöglichkeit eng mit dem Schicksal des Unternehmens verbunden ist. Damit ist gemeint, dass es davon abhängig ist, ob das Unternehmen geschlossen oder weitergeführt wird. Je nach diesen Optionen gibt es individuelle Bestimmungen. Wenn ein Unternehmen fortgeführt wird, hat die Insolvenz keinerlei Auswirkungen auf das aufrechte Arbeitsverhältnis. Das heißt, der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsleistung wie bisher erbringen. Nur für den Fall einer Schließung des Unternehmens, oder einen Teilbereich dessen, gibt es einen besonderen Auflösungstatbestand für das bestehende Arbeitsverhältnis.

anwaltfinden.at: Was sind nun die Pflichten des Arbeitnehmers gegenüber dem Dienstgeber?

Grundsätzlich gelten dieselben Pflichten wie vor der Insolvenzeröffnung, da das bestehende Arbeitsverhältnis grundlegend erstmal aufrecht bleibt. Der Arbeitnehmer muss also seine Arbeitsleistung wie bisher erbringen und allen Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber nachkommen. Es sei denn es kommt zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

anwaltfinden.at: Muss ich weiterhin arbeiten, obwohl mein Arbeitgeber Insolvenz gemeldet hat?

Ja, die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bleiben unverändert aufrecht und bestehen. Durch eine Insolvenzeröffnung ändert sich zunächst einmal grundlegend nichts.

anwaltfinden.at: Werden Arbeitnehmer aufgrund einer Insolvenz gekündigt?

Die Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig den Untergang des Unternehmens. In der Insolvenz kann auch ein Weg gelegen sein, der das Unternehmen aus der Krise führen kann. Dahingehend ist die Frage der Auflösung von Arbeitsverhältnissen immer davon abhängig, ob der Betrieb vom Insolvenzverwalter ganz oder teilweise fortgeführt wird.

Wenn es im Zuge einer Sanierung erforderlich ist, dann kann der Insolvenzverwalter Arbeitsverhältnisse auflösen. Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses geschieht aber unter der Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Termine. Außerdem wird eine Auflösung des Dienstverhältnisses nur dann erfolgen, wenn es für eine Sanierung unbedingt von Nöten ist. Also kurz zusammengefasst: Aufgrund einer Insolvenzeröffnung alleine steht noch nicht fest, ob Arbeitsplätze dabei verloren gehen.

 

anwaltfinden.at: Wie lange ist die Kündigungsfrist im Falle einer Insolvenz?

Durch die Insolvenzeröffnung bleiben die grundsätzlichen Auflösungsmöglichkeiten eines Arbeitsverhältnisses aufrecht. An den Fristen betreffend einer Kündigung oder einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses ändert sich hierbei nichts. In Folge der Insolvenzeröffnung ergibt sich allerdings eine weitere Auflösungsmöglichkeit. Diese weite Auflösungsoption regelt die Insolvenzordnung und betrifft den berechtigten vorzeitigen Austritt eines Mitarbeiters.

Dieses begünstigte Auflösungsrecht ist jedoch abhängig davon, ob es zu einer Schließung oder Teilschließung des Unternehmens kommt oder nicht. Diesen berechtigten vorzeitigen Austritt hat der Mitarbeiter dann innerhalb eines Monats, ab Bekanntmachung der Schließung des Unternehmens zu erklären.

anwaltfinden.at: Wie kann ich vorgehen, wenn mein Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlt?

Hier muss auf den betreffenden Zeitraum geachtet werden. Der berechtigte Austritt aufgrund eines Vorenthaltens des Entgelts, welches vor der Insolvenz fällig geworden wäre, ist nach der Insolvenzeröffnung nicht mehr möglich. Der Arbeitgeber darf sämtliche Verbindlichkeiten, die bis zur Insolvenzeröffnung entstanden sind, nicht mehr erfüllen.

Wenn ich als Arbeitnehmer aber dennoch einen Austritt aus dem Unternehmen erkläre, wird diese unwirksam und das Arbeitsverhältnis bleibt aufrecht. Nach der Insolvenzeröffnung habe ich nur mehr die Möglichkeit, die Entgeltforderung im Zuge eines Verfahrens anmelden beziehungsweise einen Antrag auf Übernahme des Forderungsausfalles an den Insolvenzentgeltfond zu richten.

anwaltfinden.at: Was ist das Insolvenz-Entgelt?

Zur Sicherung von Ansprüchen der Arbeitnehmer wurde der Insolvenzentgeltfond als staatliche Garantieeinrichtung geschaffen. Ein Anrecht auf Insolvenzentgelt besteht immer dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, oder auch bei Abweisung des Konkursantrages wegen Vermögenslosigkeit, nicht mehr in der Lage ist die offenen Ansprüche der Arbeitnehmer zu bezahlen.

Das Insolvenzentgelt hat einen Einkommenscharakter und wird den Arbeitnehmern auch in der Höhe des ursprünglichen Einkommens gewährt. Damit wird gesichert, dass der Arbeitnehmer bei Ausfall des Arbeitgebers keine finanziellen Einbußen erleiden müssen.

anwalfinden.at: Wer hat darauf Anspruch und wann gibt es Insolvenz-Entgelt?

Anspruch hat grundsätzlich jeder Mitarbeiter, sofern dieser nicht in einer leitenden Position, mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensgestaltungen tätig ist. Ein Anspruch besteht immer auf das laufende Entgelt. Das umfasst beispielsweise Lohn, Gehalt und Sonderzahlungen. Ebenso bestehen Ansprüche bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Abfertigung alt, Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistungen und dergleichen werden ebenso abgesichert.

Weitere Gegebenheiten wie Spesen oder Kilometergeld werden gleichermaßen von Insolvenzentgelt gedeckt.

 

anwaltfinden.at: Wie kann mir nun im Falle eines insolventen Dienstgebers ein Rechtsanwalt behilflich sein?

Als Rechtsanwalt kümmere ich mich im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers um die entsprechende Antragsstellung bei Gericht. Des Weiteren helfe ich bei der Antragsstellung beim Insolvenzentgeltfond, damit der Arbeitnehmer schnell und ohne viele Komplikationen zu seinem Lohn beziehungsweise seinem Gehalt kommt. Einen Rechtsbeistand mit Erfahrung und Expertise im Bereich des Vertragsrechts mit ins Boot zu holen ist sicherlich nie eine Fehlentscheidung und lohnt sich fast immer.

Herzlichen Dank für das Gespräch!

Rechtsanwalt Mag. Martin Sudi – Ihr verlässlicher Experte in allen Belangen des Vertragsrechts

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