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Haftung für Nachlassverbindlichkeiten – worauf ich als Erbe achten muss

Rechtsstatue

Erben bedeutet nicht immer, dass der Erbe auch tatsächlich reicher wird. Vererblich sind neben den Vermögenswerten des Verstorbenen nämlich auch dessen Schulden. Sollte der Verstorbene verschuldet gewesen sein, ist bei der Annahme der Erbschaft daher größte Vorsicht geboten. Was unter Nachlassverbindlichkeiten genau zu verstehen ist und worauf Sie bei der Annahme einer Erbschaft unbedingt achten sollten, beantwortet Ihnen Rechtsanwalt und Experte im Erbrecht, Dr. Thomas Hufnagl.

anwaltfinden.at: Herr Dr. Hufnagl, möchten Sie sich unseren Usern kurz vorstellen?

Ich bin seit 2001 in der Stadt Salzburg als Rechtsanwalt am Standort Dr.-Franz-Rehrl-Platz 2 tätig. Meine Kanzlei ist auf Zivil-, Vertrags-, Wirtschafts- und Insolvenzrecht spezialisiert. Einer meiner Schwerpunkte im Zivilrecht ist das Erbrecht, wobei wir von der Nachlassregelung (Testamentserstellung, Schenkungs- und Übergabsverträge, Erbverträge) bis hin zum Verlassenschaftsverfahren, der Geltendmachung von Erbrechtsansprüchen und Pflichtteilsansprüchen etc. gerne beraten und vertreten.

 

anwaltfinden.at: Sie sind seit mehr als 20 Jahren als Rechtsanwalt für Erbrecht tätig – worauf legen Sie bei der Beratung Ihrer Mandanten besonderen Wert?  

Wichtig ist mir die umfassende Beratung und Aufklärung des Mandanten. Im ausführlichen Beratungsgespräch wird zunächst der Sachverhalt eingehend erhoben. Der Mandant wird im Detail über die Rechtslage in Kenntnis gesetzt. Es kommt auch zur Festlegung einer gemeinsamen Strategie. Ständige Information und laufende Rücksprachen ermöglichen es dem Mandanten selbstständig Entscheidungen zu treffen.

Meine Kanzlei versteht sich als umfassender Berater. Wir legen ebenso Wert darauf, über allfällige negative Konsequenzen des Handelns aufzuklären sowie explizit darauf hinzuweisen, wenn ein Anliegen beispielsweise keine oder nur sehr eingeschränkt Aussicht auf Erfolg hat.

Es versteht sich von selbst, dass auch jederzeit Aufschluss über das anfallende Honorar gegeben wird, sodass es nach Beendigung des Mandates zu keinen, für den Mandanten unvorhergesehenen, Kosten kommt.

 

anwaltfinden.at: Was versteht man unter Nachlassverbindlichkeiten, woraus setzen sich diese zusammen?

Grundsätzlich sind auch vermögensrechtliche Rechte und Pflichten vererblich.

Darunter fallen beispielsweise dingliche Rechte, der Besitz, Forderungen und Verbindlichkeiten. Unter Verbindlichkeiten sind Pflichten zu verstehen, die der Verstorbene aus seinem Vermögen zu leisten gehabt hätte. Diese Verbindlichkeiten übernimmt gemäß § 548 ABGB der Erbe. Verbindlichkeiten sind beispielsweise zu bezahlende Rechnungen, Kredite, Darlehen oder andere sonstige Forderungen Dritter gegenüber dem Verstorbenen.

Gemeinsam mit den Erbfalls- bzw. Erbgangsschulden, wie beispielsweise den Kosten des Verlassenschaftsverfahrens oder den Kosten für ein den üblichen Lebensverhältnissen angemessenes Begräbnis, bilden diese die Schulden/Verbindlichkeiten des Erblassers bzw. die sogenannten Nachlassverbindlichkeiten.

 

anwaltfinden.at: Worauf ist bei der Abgabe einer unbedingten bzw. bedingten Erbantrittserklärung durch den Erben – besonders im Hinblick auf die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten – zu achten?

Wird nunmehr vom Erben eine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben, hat dies zur Folge, dass der Erbe die Haftung für sämtliche Verbindlichkeiten des Nachlasses persönlich, sohin mit seinem ganzen Vermögen, übernimmt.

Die bedingte Erbantrittserklärung hingegen bedeutet die Annahme der Erbschaft mit einer Haftungsbeschränkung. Zwar haftet auch bei einer bedingten Erbantrittserklärung der Erbe persönlich mit seinem ganzen Vermögen, jedoch nur bis zu dem Wert der ihm zugekommenen Verlassenschaft.

Wird eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben und besteht der Verdacht, dass der Nachlass überschuldet ist, empfiehlt es sich, eine Gläubigereinberufung zu beantragen. Dadurch wird Klarheit darüber geschaffen, welche Erblasserschulden bestehen und in welcher Höhe. Wird eine Gläubigereinberufung unterlassen, kann es in bestimmten Fällen auch bei einem bedingt erbsantrittserklärten Erben zu einer Haftung über die bedingte Erbantrittserklärung hinaus kommen.

 

anwaltfinden.at: Gibt es bei einer bedingten Erbantrittserklärung auch Nachteile?

Nachdem die bedingte Erbantrtittserklärung zwingend eine Inventarisierung des Nachlasses zur Folge hat, entstehen dadurch zusätzliche Kosten im Verlassenschaftsverfahren, die Erbgangsschulden erhöhen sich somit.

Weiters ist die Inventarisierung mit einem höheren Zeitaufwand verbunden, wodurch das Verlassenschaftsverfahren hierdurch länger dauert, als wenn ausschließlich unbedingte Erbantrittserklärungen abgegeben werden.

 

anwaltfinden.at: Worauf ist bei der Abgabe einer Erbantrittserklärung in einer Erbengemeinschaft zu achten? Welche Regelungen gibt es, wenn einzelne Miterben eine unbedingte, andere eine bedingte Erbantrittserklärung abgeben?

Im Verlassenschaftsverfahren ist, wenn eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben wird, ein Inventar zu errichten, das der Verlassenschaftsabhandlung zugrunde zu legen ist. Die Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung hat für alle antrittserklärten Erben zur Folge, dass diese nur eine beschränkte Haftung übernehmen.

Geben einzelne Miterben eine unbedingte, andere eine bedingte Erbantrittserklärung ab, so haften eben diejenigen Miterben unbedingt, die anderen eben mit dieser Haftungsbeschränkung.

 

anwaltfinden.at: Kann eine unbedingte Erbantrittserklärung in eine bedingte Erbantrittserklärung umgewandelt werden bzw. kann sie widerrufen werden?

Sobald die Erbantrittserklärung dem Verlassenschaftsgericht bzw. dem Notar in seiner Funktion als Gerichtskommissär zur Kenntnis gelangt ist, ist die Erbantrittserklärung unwiderruflich. Ab diesem Zeitpunkt kann der Erbe die Erbschaft weder ausschlagen noch eine unbedingte Erbantrittserklärung in eine bedingte umwandeln (§ 806 ABGB).

Die Umwandlung einer bedingten Erbantrittserklärung in eine unbedingte ist hingegen möglich und zulässig.

 

anwaltfinden.at: Was passiert mit den Schulden, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Sofern keine Erbantrittserklärungen abgegeben werden, sind die Schulden des Verstorbenen als uneinbringlich anzusehen.

Grundsätzlich kann über einen Nachlass aber auch ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Hierzu ist jedoch ein entsprechender Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht erforderlich.

 

anwaltfinden.at: Wie sollten Erben vor dem Erbantritt grundsätzlich vorgehen und wie können Sie sie hierbei unterstützen?

Wichtig ist, sich über den Nachlass und allfällige weitere anspruchsberechtigte Personen sowie letztwillige Verfügungen und Anordnungen so weit als möglich einen Überblick zu verschaffen.

Besteht der Verdacht, dass der Nachlass überschuldet sein könnte, oder haben die Erben keinerlei Informationen über den Nachlass, empfiehlt es sich, zunächst eine bedingte Erbantrittserklärung abzugeben und sich durch die Inventarisierung einen Überblick zu verschaffen. Die bedingte Erbantrittserklärung könnte eben im Nachhinein in eine Unbedingte umgewandelt werden.

Außerdem empfiehlt es sich, je nachdem ob weitere Anspruchsberechtigte oder pflichtteilsberechtigte Personen vorhanden sind, sich hinsichtlich deren Ansprüche entsprechend beraten zu lassen. Häufig ist es ratsam, bereits vor Einantwortung derartige Ansprüche abzuklären, vor allem, wenn sich eine Liegenschaft im Nachlass befindet.

 

Vielen Dank für das Experteninterview!

 

Ich nehme mir für Ihre Anliegen im Erbrecht gerne Zeit – Dr. Thomas Hufnagl

 

Sie benötigen rechtlichen Rat in Bezug auf eine Erbschaft oder haben weitere Fragen bezüglich des Themas Erbrecht? Rechtsanwalt und Experte im Erbrecht, Dr. Thomas Hufnagl, berät und vertritt Sie gerne. Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei in 5020 Salzburg und vereinbaren Sie ein Erstberatungsgespräch. Zusätzliche Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Erbrechtsexperten Dr. Thomas Hufnagl auf anwaltfinden.at.

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