Wenn ein Mensch verstirbt, beginnt in Österreich das sogenannte Verlassenschaftsverfahren – doch was zunächst nach einer klar geregelten Abwicklung klingt, entwickelt sich in der Praxis häufig zu einem komplexen Konfliktfeld. Gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind oder Immobilien und größere Vermögenswerte im Spiel sind, kommt es nicht selten zu Streitigkeiten. Rechtsanwalt Dr. Felix Meller aus 1070 Wien gibt Einblicke in typische Konfliktpunkte, erklärt rechtliche Grundlagen verständlich und zeigt auf, wie Betroffene in solchen Situationen sinnvoll vorgehen können.
Ich bin Rechtsanwalt im 7. Bezirk in Wien und seit rund sieben Jahren auf Erbrecht sowie Liegenschaftsrecht spezialisiert. Diese beiden Bereiche greifen in der Praxis sehr stark ineinander, weil in vielen Verlassenschaften Immobilien enthalten sind. Gemeinsam mit meinem Vater betreue ich in unserer Kanzlei seit 2019 eine Vielzahl an Fällen – von kurzen Beratungen bis hin zu komplexen, mehrjährigen Verfahren. Insgesamt waren es sicher bereits einige hundert Erbrechtsfälle.
Was das Erbrecht für mich besonders spannend macht, ist die Kombination aus rechtlichen Fragestellungen und menschlichen Komponenten. Es geht nicht nur um Vermögenswerte, sondern oft auch um familiäre Beziehungen, Emotionen und persönliche Konflikte.
Das Verlassenschaftsverfahren ist das gerichtliche Verfahren, in dem festgestellt wird, wer das Vermögen einer verstorbenen Person erhält. Zuständig ist das Bezirksgericht, wobei ein Notar als sogenannter Gerichtskommissär eingesetzt wird.
Der Gerichtskommissär ist gewissermaßen der „verlängerte Arm“ des Gerichts. Er erhebt den Sachverhalt, erstellt ein Vermögensverzeichnis, kontaktiert potenzielle Erben und Pflichtteilsberechtigte und klärt diese über ihre Rechte auf. Dazu gehört auch die sogenannte Erbantrittserklärung – also die Entscheidung eines Erben, ob und in welchem Umfang er die Erbschaft annimmt.
Hier ist ein wichtiger Unterschied zu beachten: Bei einer bedingten Erbantrittserklärung haftet der Erbe nur bis zur Höhe des übernommenen Vermögens, während er bei einer unbedingten Erklärung auch mit seinem eigenen Vermögen haftet. Genau solche rechtlichen Feinheiten müssen im Verfahren berücksichtigt werden.
Konflikte entstehen sehr häufig dort, wo Unklarheiten bestehen – insbesondere bei der Auslegung von Testamenten. Viele Menschen verfassen ihr Testament selbst, oft handschriftlich und ohne juristische Fachbegriffe. Dann ist es im Nachhinein schwierig, den tatsächlichen Willen des Erblassers zu ermitteln.
Ein weiterer großer Streitpunkt sind Bewertungen. Das betrifft vor allem Immobilien, aber auch andere Vermögenswerte wie Kunstgegenstände oder landwirtschaftliche Flächen. Unterschiedliche Bewertungsansätze können zu erheblichen Differenzen führen.
Außerdem spielen oft frühere Schenkungen eine Rolle – etwa wenn ein Kind bereits zu Lebzeiten Vermögen erhalten hat und ein anderes nicht. Das führt häufig zu sogenannten Pflichtteilsstreitigkeiten.
Wenn Unklarheiten bezüglich der Erbenstellung bestehen, kommt es häufig zu sogenannten widerstreitenden Erbantrittserklärungen. Das bedeutet, dass mehrere Personen Anspruch auf die Erbschaft erheben.
In diesem Fall kann der Notar als Gerichtskommissär keine Entscheidung treffen. Das Verfahren wird dann an das Gericht weitergeleitet, und es kommt zu einem streitigen Erbrechtsverfahren. Dort entscheidet ein Richter verbindlich, wer tatsächlich Erbe ist.
Ein Beispiel aus der Praxis: In einem Fall war die Erbschaft an die Bedingung geknüpft, dass ein Hund übernommen wird. Da die eingesetzten Erben diese Bedingung nicht erfüllt haben, entstand ein Streit darüber, ob sie überhaupt erbberechtigt sind. Solche Konstellationen müssen dann gerichtlich geklärt werden.
Der Notar ist verpflichtet, neutral zu bleiben und kann keine Partei vertreten. Genau hier kommt der Rechtsanwalt ins Spiel. Er vertritt die Interessen seiner Mandanten und hilft dabei, deren Position rechtlich durchzusetzen.
Ich empfehle in der Praxis sehr stark, frühzeitig eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Oft lassen sich dadurch Konflikte besser einschätzen und möglicherweise sogar vermeiden. Gerade bei größeren Vermögenswerten – etwa Immobilien – geht es schnell um sehr hohe Summen. Im Verhältnis dazu ist eine fundierte rechtliche Einschätzung zu Beginn äußerst sinnvoll.
Ein erfahrener Anwalt erkennt meist sehr schnell, wo die Probleme liegen und ob ein Streit erfolgversprechend ist oder nicht.
In der Regel erfolgt die erste Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail. Ich vergebe Termine meist innerhalb weniger Tage, weil gerade in solchen Situationen oft ein hoher Zeitdruck besteht.
Für das Erstgespräch nehme ich mir bewusst ausreichend Zeit – in der Regel mindestens eine Stunde. Dabei steht zunächst der Sachverhalt im Vordergrund. Die rechtliche Beurteilung erfolgt dann auf dieser Basis im Hintergrund.
Mandanten haben danach selbstverständlich Zeit, ihre Entscheidung zu treffen. Es besteht kein Druck, sofort ein Mandat zu erteilen. Manche möchten nur eine Einschätzung, andere wünschen eine umfassende Vertretung – beides ist möglich.
Mein Ziel ist, dass sich meine Mandanten in einer oft sehr belastenden Situation gut aufgehoben fühlen. Natürlich geht es auch darum, ein gutes Ergebnis zu erzielen – aber nicht jeder Erfolg ist rein finanziell messbar.
Manchmal besteht der größte Mehrwert darin, eine klare gerichtliche Entscheidung zu erhalten und damit einen Abschluss zu finden. Das bringt vielen Mandanten eine gewisse Ruhe.
Ganz wichtig ist mir die ehrliche Rechtsberatung. Wenn ein Verfahren keine Aussicht auf Erfolg hat, spreche ich das offen an. Es geht nicht darum, unnötige Prozesse zu führen, sondern darum, gemeinsam eine sinnvolle Lösung zu finden.
Am Ende sollen die Mandanten das Gefühl haben, verstanden worden zu sein und eine fundierte, transparente Beratung erhalten zu haben.
Sie haben ein persönliches Anliegen in Bezug auf Erbstreitigkeiten im Verlassenschaftsverfahren und möchten dieses frühzeitig klären, um spätere langwierige und kostenintensive Konflikte vermeiden zu können? Die Rechtsanwaltskanzlei in 1070 Wien unterstützt Sie gerne mit juristischer Erfahrung & Expertise bei Ihrem Rechtsproblem. Kontaktieren Sie die Kanzlei für ein klärendes Erstgespräch – Rechtsanwalt Dr. Felix Meller hilft Ihnen gerne zu Ihrem Recht! Mehr Informationen sowie die Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Dr. Felix Meller auf anwaltfinden.at.
Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.
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