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Erbrechtsreform: Was Lebensgefährten jetzt dürfen

Dr. Johanna Graisy Lampenschirm 1030 Wien

Das Thema Erben ist für Lebensgefährten oft kein leichtes. Sie haben – anders als Ehepartner – nur ein außergewöhnliches Erbrecht. Was das bedeutet, ob und wie Lebensgefährten überhaupt etwas erben können und was sich bei der Erbrechtsreform 2017 geändert hat, erklärt Erbrechtsexpertin und Anwältin Dr. Johanna Graisy im Interview. 

anwaltfinden.at: Frau Dr. Graisy, können Sie sich unseren Usern kurz vorstellen?

Ich bin schon seit fast sieben Jahren selbstständige Rechtsanwältin und habe mich im Bereich Erbrecht spezialisiert. Ich finde, dass das Erbrecht ein sehr spannendes Gebiet ist, weil sich dabei viele praktische Fragen stellen, die für viele Menschen von Bedeutung sind. Es ist sehr unmittelbar, man hat direkten Kontakt zu den Menschen und daher beruht die Betreuung auf einer sehr persönlichen Ebene.

Man betreut und berät oft schwierige Familienverhältnisse und kann sie im Idealfall auch lösen – so sehe ich meine Tätigkeit als Anwältin im Erbrecht. Es geht in erster Linie um Konfliktlösung und darum, eine zufriedenstellende und langfristige Lösung zu finden. Mein Ziel ist daher, wenn möglich eine Einigung zu finden und ein Ergebnis zu suchen, das lebbar ist.

anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem Anwältin im Erbrecht. Wie häufig sind sie mit dem Thema Erben unter Lebensgefährten konfrontiert, und mit welchen Fragestellungen?

Es kommt häufig vor, dass Personen aus diesem Grund zu mir kommen, fast so häufig wie wegen Ehegattentestamenten. Lebensgefährten machen sich Gedanken, wie es im eigenen Todesfall oder im Todesfall des Partners aussieht. Jene, die zu mir kommen, haben sich schon Gedanken gemacht. Viele wissen aber nicht, dass man in einer Lebensgemeinschaft keine bis wenige Rechte hat, was das Erbrecht betrifft. Wenn man viele Jahre gemeinsam lebt, geht man möglicherweise implizit davon aus, dass der Gesetzgeber das schon irgendwie regelt. Will man diesen Überraschungseffekt vermeiden, lässt man sich am besten beraten.

Ich hatte Situationen, in denen Menschen von ihrem verstorbenen Lebenspartner in keinem Testament begünstigt wurden und für die dann auch kein Erbrecht bestand. Ich kenne diese Situation also sehr gut und weiß, wie erschütternd sie für den betroffenen Lebensgefährten sein kann.

In anderen Fällen stellte sich die Frage, ob überhaupt eine Lebensgemeinschaft vorliegt. Auch diese Fragen sind spannend, weil das Leben bunt ist und auf unterschiedliche Weise gelebt wird. Nicht jede Lebensgemeinschaft ist gleich, nicht jede Wohnsituation ist gleich. Jemand hat vielleicht einen zweiten Wohnsitz weil er gerne reist und das nicht aufgeben will usw. Hier können sich mitunter Fragen auftun, ob es überhaupt eine Lebensgemeinschaft gab oder ob diese zu kurz bestand, ob es sich nur um eine Affäre gehandelt hat etc. Diese Fragen können sehr persönlich sein, in bestimmten Situationen muss man sich deklarieren und erzählen, was man miteinander erlebt hat und welche anderen Zeugnisse es dafür gibt, dass überhaupt eine Lebensgemeinschaft vorlag.

Der Gesetzgeber hat die Lebensgemeinschaft nicht wortwörtlich definiert. Sie soll der Ehe möglichst nahe kommen, also prinzipiell eine Wohngemeinschaft, Geschlechtsgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft sein, aber die Detailfragen hierzu sind nicht 1:1 gesetzlich geregelt. Im Streitfall muss das von den Gerichten entschieden werden.

anwaltfinden.at: Das österreichische Erbrecht wurde Anfang 2017 reformiert, Änderungen betrafen unter anderem die Rechte der Lebensgefährten. Welche Stellung hatten Lebensgefährten davor im Erbrecht?

Es gab bis vor dieser Reform keine gesetzliche Regelung für Lebensgefährten im Erbrecht. Es gab daher auch kein Erbrecht, das speziell auf Lebensgefährten abzielte. Aber bereits damals konnte man als Lebensgefährte ein Testament aufsetzen, in welchem man den Lebensgefährten als Erben oder Vermächtnisnehmer vorsah. Man konnte also immer schon bewusst einer Person etwas zukommen lassen, aber der Lebensgefährte hatte davon abgesehen keine besondere gesetzliche erbrechtliche Stellung.

Das hat sich durch das neue Erbrecht geändert, man wollte dem Lebensgefährten auch eine besondere erbrechtliche Regelung zukommen lassen. Das, was gesetzlich beschlossen wurde, hat jedoch nicht zur Folge, dass Lebensgefährten die gleichen Rechte wie Ehegatten haben.

anwaltfinden.at: Zählen Lebensgefährten nun – nach der Reform – zu den gesetzlichen Erben?

Der Lebensgefährte erbt nach den derzeitigen gesetzlichen erbrechtlichen Regelungen nur dann, wenn es beim Verstorbenen keine gesetzlichen Erben und ferner keine testamentarischen Erben gibt. Das heißt grob gesprochen: Nur, wenn niemand sonst erbt, erbt der Lebensgefährte. Das nennt man dann ein „außerordentliches Erbrecht“ des Lebensgefährten. Der Verstorbene hat jedoch in der Regel Verwandte, die dann unter Umständen als gesetzliche Erben in Frage kommen – das könnte z.B. auch der Neffe sein, den der Verstorbene ewig nicht mehr gesehen hat. Der Neffe könnte in einem solchen Fall alles erben, der Lebensgefährte nichts, auch wenn der Lebensgefährte mit dem Verstorbenen etwa seit 50 Jahren zusammengelebt hatte. Der Lebensgefährte hat also ein außerordentliches Erbrecht, das sehr eingeschränkt ist. Wenn man sich dessen bewusst ist, sollte man sich überlegen, ein Testament aufzusetzen, oder dem Lebensgefährten in einer letztwilligen Verfügung etwas zu vermachen.

anwaltfinden.at: Unter welchen Voraussetzungen können Lebensgefährten Erben?

Die Lebensgemeinschaft muss zum Todeszeitpunkt des zuerst verstorbenen Lebensgefährten zumindest drei Jahre bestanden haben.  Weiters muss die Wohngemeinschaft (gemeinsamer Haushalt) zuletzt aufrecht gewesen sein. Eine Trennung kurz vor dem Tod könnte unter Umständen hinderlich sein.

Wenn Paare aus gesundheitlichen Gründen getrennt leben, einer zum Beispiel schon länger im Altersheim wohnt, es also Gründe dafür gibt, warum die Wohngemeinschaft nicht existiert, verhindert das nicht sofort das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft. In der Praxis lebt man nicht immer an einem Ort zusammen, das wird grundsätzlich auch von der Rechtsprechung je nach Einzelfall berücksichtigt.

Keiner der beiden Lebensgefährten darf außerdem noch mit jemand anderem verheiratet sein. Das ist jedoch strittig und wird auch letztlich von den Gerichten zu entscheiden sein.

anwaltfinden.at: Darf ein Lebensgefährte nach dem Tod des anderen in der gemeinsamen Wohnung bleiben?

Man muss sich ansehen, um welche Wohnung es sich handelt. Ist es die Eigentumswohnung des Verstorbenen (und erbt der Lebensgefährte nicht ohnehin die Wohnung), dann darf der Lebensgefährte ein Jahr weiterhin darin wohnen und auch die Gegenstände darin benutzen. Diese Regelung wurde eingeführt, damit der Lebensgefährte nach diesem Schicksalsschlag aus dem ehemaligen gemeinsamen Haushalt nicht sofort ausziehen muss, das wäre auch unzumutbar. Nach einem Jahr fällt dieses Recht, in der bisher vom Lebensgefährten benützten Wohnung zu bleiben, weg. Der Erbe, der diese Wohnung erbt, muss also ein Jahr warten, wenn der Lebensgefährte noch darin wohnen möchte. Mit diesem Recht wurde eine Überbrückungszeit geschaffen.

Handelt es sich um eine Mietwohnung, deren Hauptmieter der verstorbene Lebensgefährte war, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass der überlebende Lebensgefährte in diesen Mietvertrag eintreten kann.

Wenn beide Lebensgefährten jeweils die Hälfte einer Wohnung gekauft haben und beide Wohnungseigentümer sind, gibt es bestimmte Voraussetzungen, unter denen der Lebensgefährte den Anteil des Verstorbenen übernehmen kann, dafür muss er jedoch auch etwas bezahlen.

anwaltfinden.at: Was waren die Gründe dieser Veränderung?

Man wollte den Lebensgefährten auf erbrechtlicher Ebene eine Besserstellung schaffen, sie wurden den Ehegatten aber erbrechtlich nicht gleichgestellt.

anwaltfinden.at: Was ist Ihre Meinung zum Ergebnis der Reform?

Ich frage mich, in wie vielen Fällen das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten in der Praxis letztlich überhaupt zur Anwendung kommt. In der Regel kommen andere Familienmitglieder des Verstorbenen ohne Testament eher zum Zug. Wenn man will, dass der Lebensgefährte etwas bekommt, muss man ein Testament aufsetzen. Es obliegt also immer noch dem Einzelnen, proaktiv zu entscheiden, ob man dem Lebenspartner etwas vermachen möchte. Tut man das nicht, kann die Folge sein, dass der Lebensgefährte gar nichts erhält. Nicht jedem sind diese Rechtsfolgen bewusst, ob man also jemandem unterstellen kann, dass er es so haben wollte, ist fraglich.

anwaltfinden.at: Kommt es seit der Reform häufig vor, dass Lebensgefährten erben?

Ich hatte bis jetzt keinen Fall des außerordentlichen Erbrechts, sondern eher das Gegenteil – ein anderes Familienmitglied des Verstorbenen erbte anstelle des überlebenden Lebensgefährten.

anwaltfinden.at: Rechtstipp: Was raten Sie Menschen, die sicherstellen wollen, dass ihre Lebensgefährten erben?

Ich rate, ein Testament aufzusetzen. Wenn man jedoch den Erbweg nicht beschreiten möchte, kann man dem Lebensgefährten auch vorher schon etwas schenken. Man kann also einerseits mit dem Tod etwas vererben oder das bereits vorweg erledigen.

anwaltfinden.at: Wie können Sie, als Expertin im Erbrecht, Menschen behilflich sein, die ihren Lebensgefährten im Erbe begünstigen möchten?

Während eines Beratungsgesprächs sehe ich mir zunächst die Familienkonstellation an und schaue, ob es andere Familienmitglieder gibt, ob erbrechtlich andere Themen noch von Bedeutung sind – Stichwort Pflichtteilsrecht. Ich berate, ob es Sinn macht, ein Testament aufzusetzen. Ein Testament kann man jederzeit wieder abändern oder vernichten, es gibt also keine Sicherheit, dass es immer besteht. Das muss dem anderen Lebensgefährten bewusst sein, auch wenn er weiß, dass sein Partner ihm etwas übergeben möchte.

Auch eruiere ich, ob derjenige, der etwas übergeben möchte, das schon zu Lebzeiten – zum Beispiel durch eine Schenkung – regeln möchte. Das hängt auch von der Vermögenssituation, von der Wohnsituation und von dem ab, was möglich ist. Nicht alles kann man sofort übergeben. Es ist sehr individuell, es gibt keine Faustregeln.

Manchmal könnte es z.B. von Vorteil sein, sich eine gemeinsame Wohnung zu kaufen. Wenn diese Themen  den Menschen unangenehm sind, schieben sie Entscheidungen dazu gerne hinaus, sodass die Vermögensnachfolge unter Umständen letztlich vom Gesetz geregelt wird – das kann aber, wie gesagt, ungewollte Konsequenzen haben.

Dr. Johanna Graisy – Ihre zuverlässige Anwältin im Erbrecht

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Lebensgefährte einen Teil Ihres Vermögens erhält? Möchten Sie ein Testament aufsetzen oder haben Sie andere erbrechtliche Fragen? Erbrechtsexpertin Dr. Johanna Graisy steht Ihnen in ihrer Kanzlei in 1030 Wien mit helfender Hand zur Seite. Nähere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Dr. Johanna Graisy auf anwaltfinden.at.

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