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Erben als Lebensgefährten: Was soll in einer Partnerschaft noch vor Ableben erbrechtlich geregelt sein? Experteninterview mit Erbrechtsexpertin & Anwältin Mag. Kathrin Schuhmeister

Mag.-Kathrin-Schuhmeister-Gesetzesbücher-Schwechat

Erben im Zuge einer Lebensgemeinschaft ist kein leichtes Thema. Im Gegensatz zu einer Ehe ist man als Lebensgefährte in rechtlichen Belangen deutlich weniger abgesichert. Denn nicht nur im Falle einer Trennung, sondern auch bei einem möglichen Ableben des Partners, muss man mit Konsequenzen rechnen, die noch zu Lebzeiten geklärt werden sollten. Welche Punkte das sind und was Sie als Lebensgefährte explizit im Erbrecht für Möglichkeiten haben, sich absichern zu lassen, erklärt Ihnen Mag. Kathrin Schuhmeister, Rechtsanwältin und Erbrechtsexpertin.

anwaltfinden.at: Frau Mag. Schuhmeister, könnten Sie sich möglicherweise kurz unseren Usern vorstellen?

Nachdem ich Rechtswissenschaften studiert und die entsprechende Konzipientenzeit mit Anwaltsprüfung abgelegt habe, machte ich mich im Jahre 2016 als Rechtsanwältin selbstständig. Meine Rechtsanwaltskanzlei, welche sich speziell dem Erb-, Familien-, Schadenersatz- und Vertragsrecht widmet, führe ich mit meinem Team seit 2016. Finden können Sie uns in der Bruck Hainburger-Straße 2 in 2320 Schwechat.

anwaltfinden.at: Das Thema heute ist „Erben als Lebensgefährte“. Wieso gibt es im Erbrecht zwischen Lebensgefährten und Ehegatten einen solch bedeutsamen Unterschied?

Die rechtliche Differenzierung zwischen Lebensgefährte und Ehegatte hat es immer schon gegeben, da diese rechtlich gesehen nicht denselben Stand haben. Zwar wird in der letzten Zeit immer vermehrt von einer neuen rechtlichen Form der Partnerschaft – möglicherweise genannt „Ehe light“ – gesprochen, jedoch ist hier zunächst abzuwarten, was zukünftig zu diesem Thema noch kommen wird. Auch ich selbst als Erb- und Familienrechtsanwältin habe an Umfragen zu diesem Thema teilgenommen und mich persönlich klar dagegen ausgesprochen, da ich der Meinung bin, dass es rechtlich gesehen keine halben Sachen geben sollte. Das große Problem liegt nämlich genau darin! Umso undurchsichtiger und vage die Grenzen sind, desto schwieriger ist es hierzu konkrete Regelungen treffen zu können. Wenn ich in einer Lebensgemeinschaft bin, muss mir nun einmal bewusst sein, dass ich nicht dieselben Rechte habe wie in einer Ehe. In einer Ehe habe ich nicht nur Rechte, sondern auch gewisse Pflichten, um die ich mich kümmern muss.

anwaltfinden.at: Die Erbrechtsreform 2017: Was hat sich für Lebensgefährten verändert? Würden Sie sagen, dass es hierzu stets noch Verbesserungsbedarf gibt?

Aus meiner Sicht hat sich hierzu nicht viel geändert. Im Zuge der Erbrechtsreform 2017 ist das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten als Sonderposition eingeflossen. Diese Sonderposition verwechseln sehr viele mit einem Erbrecht per se. Jedoch ist dieses subsidiär und kommt nur dann zur Anwendung, wenn alle Stricke reißen und noch bevor das sogenannte Heimfallsrecht – wenn die Republik Österreich das Erbe antritt – greift. Der Gesetzeswortlaut besagt, dass erst dann der Lebensgefährte zum Zug kommt, wenn kein anderer Erbe vorhanden ist. Ehrlicherweise sollte hier erwähnt werden, dass in Familien meistens ein Erbe vorhanden ist.

Zusammengefasst hat sich somit in der Theorie, jedoch auch in der Praxis nicht viel verändert, was Lebensgefährten betrifft. Möchte man in einer Lebensgemeinschaft Angelegenheiten noch vor Ableben regeln, so muss man dies explizit mithilfe einer Testamentserstellung erledigen. Auf jenes außerordentliche Erbrecht, welches seit 2017 eingebaut wurde, sollte man sich nicht verlassen.

anwaltfinden.at: Welche Punkte sollten Ihrer Meinung nach in einer Lebensgemeinschaft zur Sprache kommen, sodass vor Ableben alles geregelt ist?

Zunächst einmal muss auf jeden Fall offen über dieses Thema gesprochen werden; das halte ich stets für sinnvoll. Bespricht man allfällige Regelungen, sollte man sich immer folgende Frage stellen: Was soll passieren, wenn mir beispielsweise etwas zustößt?

Ein Beispiel:

Der Lebenspartner, welcher Eigentümer einer Wohnung ist, verstirbt aufgrund einer Krankheit oder womöglich altersbedingt. Der andere Lebensgefährte kann somit nicht mehr länger in der Wohnung bleiben, da dieser im Unterschied zum Ehegatten kein Wohnrecht hat. Seit der Erbrechtsreform 2017 hat zwar nun auch der Lebensgefährte ein Wohnrecht; dieses ist jedoch begrenzt auf ein Jahr ab Ableben des Lebenspartners bzw. des vertraglich festgelegten Eigentümers. Jene Regelung gilt natürlich nur bei Wohnungseigentum, denn bei einer Mietwohnung kann man Wohnrechte ohne Miteinbezug des Vermieters nicht bestimmen.

Der verbliebene Lebensgefährte kann somit ein Jahr in der Wohnung bleiben. Diese neue Regelung unterscheidet sich trotz allem noch immer stark von den Rechten der Eheleute, da diese bestenfalls ihr Leben lang in der Wohnung bleiben könnten.

Hier sollten Personen in einer Lebensgemeinschaft also schon zu Lebzeiten ein Augenmerk darauflegen, was wohnrechtlich geregelt werden kann. Beispielsweise können sie festlegen, dass beide Partner im Mietvertrag stehen. Oder ganz allgemein, angesichts finanzieller Angelegenheiten, können beide Partner miteinbezogen werden, sodass bei einem möglichen Ableben, der verbliebene Lebensgefährte abgesichert ist. Natürlich hat es auf der anderen Seite immer den Nachteil, dass die Lebensgefährten zunächst einmal abklären müssen, ob sie dieses „Miteinbeziehen“ in finanzielle Anliegen überhaupt wollen. Möglicherweise gibt es andere rechtliche Gründe, wieso die Verträge so abgeschlossen sind, dass der andere Partner nicht inkludiert wurde.

anwaltfinden.at: Wie kann sich nun der Lebensgefährte in erbrechtlichen Angelegenheiten absichern?

In Wahrheit ist man immer dann bestmöglich abgesichert, wenn der andere Lebensgefährte mitspielt. Selbstverständlich kann ich meinen Partner nicht dazu zwingen, sein Testament zu meinen Gunsten erstellen zu lassen. Ist man in einer aufrechten Lebensgemeinschaft, rate ich daher, zuerst offen über dieses Thema zu sprechen und gemeinsam festzulegen, dass mein Partner und ich jeweils in unseren Testamenten eingesetzt werden. Geht es um die Testamentserstellung und darum, was überhaupt festgehalten werden kann bzw. muss, sollte man unbedingt rechtlichen Rat hinzuziehen. Es ist wichtig, gewisse Faktoren stets miteinzubeziehen: Gibt es gemeinsame Kinder? Ist man vielleicht jetzt noch nicht verheiratet, möchte dies aber bald verwirklichen? Hat eventuell nur der eine Lebensgefährte Kinder, der andere jedoch nicht? Gibt es unterschiedliche Erbquoten, welche zu berücksichtigen sind?

Wie schon zuvor erwähnt, kann man sich mit seinem Partner natürlich schon zu Lebzeiten Gedanken machen, wie man einander absichern könnte. Hierbei sollte beispielsweise über Wohnungsgebrauchsrechte oder vertragliche Regelungen gesprochen werden. Zu Lebzeiten, als auch bewusst im Falle des Todes, ist ein Testament somit die beste Möglichkeit, den Lebensgefährten optimal zu begünstigen. Hierbei kann der Lebenspartner beispielsweise als Vermächtnisnehmer eingesetzt werden, um ihn bei Ableben einen Fixbetrag bewusst zukommen zu lassen.

anwaltfinden.at: Kann mir ein Partnerschaftsvertrag erbrechtlich behilflich sein?

Gewiss kann man mit einem Partnerschaftsvertrag Regeln treffen, allerdings nicht sehr gut. Erfahrungsgemäß stellen viele Lebensgefährten einen Partnerschaftsvertrag auf, weil es dann sinnvoll ist, wenn gemeinsame Investitionen stattfinden. Einer der Hauptgründe ist sicherlich jener, dass die Partner vertragliche Regelungen – wie Miteigentum – treffen können, wenn sie beispielsweise ein Haus gemeinsam bauen. Bei einem Partnerschaftsvertrag handelt es sich somit um eine Art Ehevertrag unter Lebensgefährten. Erbrechtliche Angelegenheiten können in diesem Vertrag jedoch nicht festgehalten werden; hierfür ist grundsätzlich das Testament zu bevorzugen.

anwaltfinden.at: Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Lebensgefährte auch ohne Erbweg von mir erbt?

Die Schenkung wäre hierzu eine alternative Möglichkeit, indem ich meinen Lebensgefährten zu Lebzeiten von meinem Vermögen einen Anteil übertrage. Das kann beispielsweise ein Einfamilienhaus sein, welches der andere Lebensgefährte bereits zu Lebzeiten bekommen soll, falls keine gemeinsamen Kinder existieren. Hier rate ich daher, den Lebenspartner im Grundbuch eintragen zu lassen, damit eine perfekte Absicherung gegeben ist.

anwaltfinden.at: Auflösung der Lebensgemeinschaft: Was bedeutet dies für das Testament?

Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden. Das heißt, die Absicherung für den jeweils anderen ist nur so lange etwas wert, wie die Beziehung auch aufrecht ist und gut funktioniert. Auch wenn die Zweifel bestehen, der Lebensgefährte hat möglicherweise gelogen, was die Berücksichtigung im Testament betrifft, hat man kein Anrecht darauf, dieses zu überprüfen. Besonders bei einschneidenden Ereignissen im Leben oder bei einer allfälligen Trennung sollten die bereits vorhandenen eigenen Testamente überprüft werden.

Den Anwalt des Vertrauens herbeizuziehen ist hier sicherlich die beste Lösung, um jene Testaments-Regelungen nochmals durchzugehen und zu prüfen, ob diese noch Sinn ergeben oder ob etwas abgeändert werden sollte. Als Rechtsanwältin gehört es zu meinen alltäglichen Aufgaben, Testamente zu erstellen und diese auch zu prüfen. Hierbei achte ich natürlich auf eine entsprechende Formgültigkeit und darauf, dass alle Formerfordernisse eingehalten werden, insbesondere wenn es sich um komplexe Regelungen handelt.

anwaltfinden.at: Tipp von der Rechtsanwältin – Gibt es den ein oder anderen rechtlichen Aspekt, den viele oftmals unbedacht lassen?

In der Praxis machen sich ehrlicherweise sehr wenig Lebensgefährten die Gedanken, rechtlich etwas absichern zu lassen, da viele glauben, dass es sowieso gesetzlich geregelt ist. Die Wahrheit ist jedoch, dass in einer Lebensgemeinschaft im Unterschied zur Ehe sehr wenig geregelt wird. Es kommt zwar das allgemeine Zivilrecht zum Tragen, jedoch wäre es empfehlenswert, dass die Partner sich vertragliche Regelungen überlegen sollten bzw. dass jene mit einem Anwalt sprechen, was rechtlich sinnvoll wäre und was man hier überhaupt machen kann.

„Ich rate Lebensgefährten, dass sie bereits während aufrechter, glücklicher Lebensgemeinschaft gewisse Aspekte regeln, um im Todesfall oder bei einer Trennung abgesichert zu sein.“  

anwaltfinden.at: Wie können nun Sie als Rechtsexpertin im Erbrecht, Lebensgefährten dabei helfen, sich noch vor Ableben rechtlich absichern zu lassen?

Zunächst einmal sollten diese eine Beratung in Anspruch nehmen, im besten Fall zu zweit mit dem Anwalt darüber sprechen und vor allem abklären, wie momentan die Ist-Situation ist und wo die Lebenspläne zukünftig hingehen. Gewiss ist jeder Einzelfall gänzlich individuell sowie auch in jeder Lebensgemeinschaft Prioritäten individuell gesetzt werden.

Herzlichen Dank für das Interview!

Rechtsanwältin Mag. Kathrin Schuhmeister – Ihre Ansprechperson im Erbrecht

Sie haben eine Frage zum Testament, gesetzlichen Erbrechtsregelungen oder zu Ihrem persönlichen Anliegen? Ob in einer Lebensgemeinschaft oder Ehe, Mag. Kathrin Schuhmeister steht Ihnen in Ihrer jeweiligen Angelegenheit verlässlich zur Seite! Kontaktieren Sie die Kanzlei Mag. Kathrin Schuhmeister in 2320 Schwechat, um einen Termin für ein Erstberatungsgespräch zu vereinbaren. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Mag. Kathrin Schuhmeister auf anwaltfinden.at.

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