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Wissenswerte Informationen zur Diversion

Rechtsanwältin Mag. Dr. Regina Schedlberger Graz (1)

Eine Diversion anzustreben, um auf ein förmliches Strafverfahren vor Gericht zu verzichten, ist eine Option, die im Strafrecht nicht selten angewendet wird. Was genau unter einer Diversion zu verstehen ist, wann eine Diversion in Betracht gezogen werden sollte und welche Maßnahmen eine Diversion mit sich bringt, erklärt uns Mag. Dr. Regina Schedlberger, LL.M. ausführlich im folgenden Interview.

anwaltfinden.at: Frau Mag. Dr. Schedlberger, LL.M., möchten Sie sich unseren Usern vielleicht kurz vorstellen?

Ich bin nunmehr seit 25 Jahren Rechtsanwältin und Verteidigerin in Strafsachen. Meine Kanzlei liegt im Zentrum von Graz-Andritz. Gemeinsam mit meinem Team vertrete ich meine Mandanten auf fachlich höchstem Niveau, mit großem Engagement und Einsatz, sowie mit dem erforderlichen Durchsetzungsvermögen. Darüber hinaus bin ich ebenso Immobilienverwalterin, Erwachsenenvertreterin und verfüge über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Strafverteidigung.

Das Strafrecht begleitet mich seit meiner Ausbildung an der Karl-Franzens-Universität in Graz und der daran anschließenden mehrjährigen Tätigkeit als Assistentin am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der KFU Graz. Dadurch konnte ich sehr früh umfassende Erfahrungen in diesem Bereich sammeln.

 

anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem Experte im Bereich des Strafrechts. Was denken Sie, ist das Besondere im Bereich des Strafrechts?

Als besonders betrachte ich, dass strafrechtliche Entscheidungen das gesamte weitere Leben beeinflussen können. Es ist daher sehr wichtig, sich schon zu Beginn des Ermittlungsverfahrens eine rechtliche Vertretung hinzuzuholen, da man hier schon vieles bewirken und Einfluss auf den Fortgang des Verfahrens haben kann. Im Bereich des Strafrechts ist vor allem eine hohe Gestaltungsmöglichkeit und ein großer Spielraum im Ermittlungsverfahren eine Besonderheit.

 

anwaltfinden.at: Was war Ihr Beweggrund sich einen Schwerpunkt im Strafrecht zu setzen?

Einfluss darauf hatte sicherlich meine früh beginnende Ausbildung in diesem Bereich. Ich habe in einem wissenschaftlichen Kontext an der Universität in Graz geforscht und begleitend dazu praktische Erfahrungen gesammelt, und somit meine Expertise und Blickwinkel im Rechtsgebiet des Strafrechts ausbauen können.

Ein weiterer Aspekt ist der Faktor Mensch. Ich sehe in jedem Menschen das Positive und die verschiedenen Charaktere. Daher versuche ich diese Wesenszüge im Verlauf des Strafverfahrens herauszuarbeiten, um damit das bestmögliche Ergebnis für meine Mandanten zu erlangen.

 

anwaltfinden.at: Diversion – Was ist darunter zu verstehen und in welchen Fällen tritt diese auf?

Unter dem Begriff der Diversion versteht man den Rücktritt einer strafrechtlichen weiteren Verfolgung unter bestimmten Voraussetzungen. Die Staatsanwaltschaft bzw. nach Anklageerhebung das Gericht tritt von der Verfolgung zurück, wenn ein hinreichend geklärter Sachverhalt vorliegt. Dem Beschuldigten werden in diesem Fall eine Geldbuße, eine gemeinnützige Leistung oder sonstige Handlungen auferlegt.

Nach Erfüllung der Auflagen, tritt die Staatsanwaltschaft oder das Gericht endgültig von der Verfolgung zurück und die Angelegenheit ist erledigt. Früher gab es die Möglichkeit der Diversion nur im Jugendstrafrecht. Nun ist diese aber auch im Erwachsenenstrafrecht verankert und einsetzbar.

 

anwaltfinden.at: Wer kann überhaupt eine Diversion beantragen?

Im Ermittlungsverfahren erfolgt das Divisionsangebot – allenfalls nur mit anwaltlicher Intervention – durch die Staatsanwaltschaft. Ansonsten bietet das Gericht die Diversion an. Wie oben bereits kurz erwähnt ist es hierbei wichtig so früh wie möglich Schritte in diese Richtung zu setzen.

 

anwaltfinden.at: In welchen Fällen raten Sie zu einer Diversion und wann nicht?

Grundsätzlich rate ich Mandanten nur dann nicht zu einer Diversion, wenn ein Freispruch sehr wahrscheinlich ist. Man muss sich bei einer Diversion nicht unbedingt zur Tat bekennen, es ist aber notwendig zumindest eine eingeschränkte Verantwortung für die Tat zu übernehmen.

Wichtig ist, dass eine Diversion nur dann in Betracht gezogen werden kann, wenn die Tat mit maximal einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren bedroht ist. Dies setzt voraus, dass es sich um keine schwere Straftat handelt.

Zusammengefasst, ist die Möglichkeit einer Diversion dann gegeben, wenn es eine von Amtswegen verfolgte Handlung betrifft, der Sachverhalt hinreichend geklärt ist und es sich dabei um keine schwere Straftat handelt.

 

anwaltfinden.at: Was sind die Vor- und Nachteile der Betroffenen, wenn diese ein Strafverfahren mittels Diversion beenden?

Der Vorteil ist, dass es zu keinem Schuldspruch und somit zu keiner formellen Verurteilung kommt. Es gibt keine Eintragung im Strafregister. Allerdings wird die Diversion justizintern für 10 Jahre gespeichert. Im Falle einer Diversion muss sich der Beschuldigte/Angeklagte bewusst sein, dass er eine Wiedergutmachungsleistung erbringen muss. Diese kann, wie erwähnt, in Form einer Geldbuße oder durch das Ableisten einer gemeinnützigen Arbeit oder auch durch andere Art erfolgen. Ich denke die Option der Diversion bringt, in Summe, für den Klienten größtenteils Vorteile mit sich.

 

anwaltfinden.at: Welche Maßnahmen können anhand einer Diversion angeordnet werden?

Insgesamt gibt es vier Diversionsmöglichkeiten:

Die Zahlung einer Geldbuße, die Erbringung einer gemeinnützigen Leistung, die Festsetzung einer Probezeit oder die Durchführung eines außergerichtlichen Tatausgleichs.

In der Regel kommt es bei Erwachsenen meist zur Auferlegung einer Geldbuße, bei Jugendlichen zur Auferlegung einer gemeinnützigen Leistung.

 

anwaltfinden.at: Was geschieht, wenn eine Diversion nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte?

Dann erfolgt grundsätzlich eine nachträgliche Fortsetzung des Strafverfahrens. Hierbei kann der Anwalt noch argumentativ versuchen, die weitere Fortsetzung der Diversion zu erreichen. Der Beschuldigte muss hierbei nachvollziehbare Gründe darlegen, weshalb er die aufgetragene Handlung nicht erbringen konnte.

Wenn der Beschuldigte beispielsweise aufgrund einer Krankheit verhindert war, kann man versuchen eine Fortsetzung des Diversionsverfahrens zu erwirken.

 

anwaltfinden.at: Was denken Sie ist enorm wichtig und nicht außer Acht zu lassen betreffend die Diversion?

Besonders wichtig ist ein frühmögliches Agieren um keine Zeit und Handlungsmöglichkeiten zu verlieren. Bereits vor der ersten Einvernahme bei der Polizei sollte rechtlicher Rat eingeholt und ein Rechtsbeistand zugezogen werden, um bereits hier schon eine gewisse Richtung einzuschlagen. Außerdem werden nicht selten durch Beschuldigte im Rahmen des Polizeiprotokolls unbedacht Äußerungen getätigt, die er im Nachhinein bereut und einen negativen Fortgang des Verfahrens begünstigen.

Diese Aussagen nageln den Mandanten in gewisser Weise fest und können hinsichtlich einer Diversion Schwierigkeiten mit sich bringen.

 

anwaltfinden.at: Wie können nun Sie, als Expertin im Bereich des Strafrechts, hilfreich im Falle einer Diversion sein?

Wie bereits erwähnt sind die ersten Ermittlungsschritte von großer Bedeutung. Es ist sinnvoll und ratsam von Beginn an einen Rechtsbeistand mit ins Boot zu holen, da dieser schon im Zuge der ersten Einvernahme Umstände darlegen und das Ermittlungsverfahren in eine günstige Richtung lenken kann.

Somit kann die Möglichkeit auf eine Diversion angeregt werden. Eine frühzeitige Beratung ist in solchen Fällen somit entscheidend, um den Schaden für den Klienten so klein wie möglich zu halten.

Herzlichen Dank für das Gespräch!

 

Mag. Dr. Regina Schedlberger, LL.M. – Ihre fachkompetente Expertin im Strafrecht 

Haben Sie Fragen zu strafrechtlichen Belangen? Oder stehen Sie vor einem strafrechtlichen Prozess und benötigen eine vertrauenswürdige Rechtsvertretung? Rechtsanwältin und Strafrechtsexpertin Mag. Dr. Regina Schedlberger, LL.M. unterstützt und berät Sie gerne in all Ihren Belangen.

Für ein persönliches Erstgespräch kontaktieren Sie ihre Anwaltskanzlei in 8045 Graz. Mehr Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Mag. Dr. Regina Schedlberger, LL.M. auf anwaltfinden.at

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