Sie sind Anwalt?

Abmahnung und Aufforderung zur Unterlassungserklärung: Was tun?

Experteninterview mit Rechtsanwalt Dr. Hubertus Thum, LL.M.

Eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sorgt bei vielen Unternehmen für Unsicherheit. Muss die Erklärung sofort unterschrieben werden? Was passiert, wenn man nicht reagiert? Und welche rechtlichen und finanziellen Folgen können drohen? Im Interview erklärt Rechtsanwalt Dr. Hubertus Thum, LL.M. aus 1010 Wien, worauf Betroffene besonders achten sollten, weshalb voreilige Unterschriften riskant sind und wann anwaltliche Unterstützung entscheidende Vorteile bringt.

anwaltfinden.at: Herr Dr. Thum, beginnen wir mit den Grundlagen. Was ist eine Unterlassungserklärung überhaupt und warum wird sie im Rahmen einer Abmahnung verlangt?

Eine Unterlassungserklärung ist die Zusage, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Das kann beispielsweise bedeuten, keine irreführende Werbung mehr zu verwenden, keine fremden Marken zu nutzen oder keine urheberrechtlich geschützten Bilder oder Inhalte mehr einzusetzen.

In der Praxis wird fast immer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt. Das bedeutet, dass für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe vereinbart wird. Wer also trotz der abgegebenen Erklärung erneut gegen dieselben Rechte verstößt, muss mit erheblichen finanziellen Konsequenzen rechnen.

anwaltfinden.at: Bevor wir auf die Folgen eingehen, stellt sich natürlich die wichtigste Frage: Muss man eine Unterlassungserklärung nach einer Abmahnung sofort unterschreiben?

Nein. Genau das sollte man gerade nicht tun.

Zunächst muss geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Dabei stellen sich mehrere Fragen: Besteht das behauptete Recht tatsächlich? Liegt überhaupt ein Rechtsverstoß vor? Und ist derjenige, der die Abmahnung ausspricht, überhaupt berechtigt, diese Ansprüche geltend zu machen?

Außerdem ist entscheidend, welchen Inhalt die Unterlassungserklärung hat. Bereits kleine Unterschiede im Wortlaut können darüber entscheiden, wie weitreichend die Verpflichtungen für die Zukunft sind. Wer ungeprüft unterschreibt, verpflichtet sich unter Umständen deutlich umfangreicher, als eigentlich notwendig wäre.

anwaltfinden.at: Sie haben gerade angesprochen, dass der Inhalt entscheidend ist. Welche Risiken entstehen denn, wenn man eine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreibt?

Die Risiken können erheblich sein.

Im Markenrecht beispielsweise kann eine Unterlassungserklärung dazu führen, dass ein Unternehmen seinen gesamten Marktauftritt ändern muss. Das betrifft beispielsweise den Firmennamen, Logos, Domains, Werbematerialien oder Verpackungen.

Wenn das beanstandete Zeichen wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells ist, können dadurch enorme wirtschaftliche Schäden entstehen. Im schlimmsten Fall gefährdet eine unüberlegt unterschriebene Unterlassungserklärung sogar das gesamte Unternehmen.

Auch bei sonstigen behaupteten Rechtsverstößen kann eine voreilig unterschriebene Unterlassungserklärung dazu führen, dass das eigene Geschäftsmodell nicht weiter betrieben werden darf.

Deshalb sollte immer genau geprüft werden, welche Verpflichtungen tatsächlich eingegangen werden und welche Folgen diese langfristig haben.

anwaltfinden.at: Neben diesen wirtschaftlichen Auswirkungen entstehen häufig auch Kosten. Mit welchen finanziellen Folgen müssen Betroffene rechnen?

Zunächst werden bei einer anwaltlichen Abmahnung regelmäßig die Kosten für das anwaltliche Einschreiten geltend gemacht. Bei Urheberrechtsverletzungen (z.B. Verwendung nicht lizensierter Musik auf Social Media) werden auch (fiktive) Lizenzgebühren eingefordert. Ob diese Kosten und Lizenzgebühren im Einzelfall berechtigt oder möglicherweise zu hoch angesetzt sind, muss ebenfalls geprüft werden.

Das eigentliche Problem liegt jedoch oft an anderer Stelle.

Die Verpflichtungen aus der Unterlassungserklärung können erhebliche Folgekosten verursachen. Müssen beispielsweise Webseiten, Werbematerialien, Produkte oder Markenauftritte angepasst werden, entstehen häufig deutlich höhere Kosten als durch die eigentliche Abmahnung selbst.

Hinzu kommt, dass eine Unterlassungserklärung häufig nicht das Ende der Angelegenheit ist. Gerade im Marken- oder Urheberrecht werden anschließend oft noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Teilweise verlangen Rechteinhaber außerdem eine Rechnungslegung, um nachvollziehen zu können, wie viele Produkte verkauft oder welche Umsätze erzielt wurden. Auf dieser Grundlage können weitere finanzielle Forderungen entstehen.

Eine Abmahnung ist deshalb häufig nur der Beginn einer wesentlich umfangreicheren rechtlichen Auseinandersetzung.

anwaltfinden.at: Viele Betroffene überlegen stattdessen einfach gar nicht zu unterschreiben. Was passiert, wenn man eine Unterlassungserklärung ablehnt?

Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

In einigen Fällen muss man damit rechnen, dass anschließend Klage erhoben wird. Natürlich gibt es auch Situationen, in denen nach einer Abmahnung nichts mehr passiert. Das ist meiner Erfahrung nach jedoch eher die Ausnahme. Gerade bei eher systematischen Abmahnungen (z.B. Verletzung von Urheberrechten wegen Verwendung nicht lizensierter Musik auf Instagram, TikTok & Co) ist eine Maulwurftaktik selten erfolgversprechend.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, entstehen zusätzliche Gerichtskosten sowie weitere Anwaltskosten auf beiden Seiten. Insgesamt kann ein solcher Rechtsstreit schnell sehr teuer werden.

In Österreich gilt grundsätzlich: Wer den Prozess verliert, trägt nicht nur die eigenen Kosten, sondern auch die Kosten der Gegenseite sowie die Gerichtskosten. Gerade bei größeren Marken- oder Wettbewerbsverstößen können sich diese Beträge auf mehrere zehntausend Euro belaufen.

anwaltfinden.at: Das bedeutet aber nicht automatisch, dass man die vorgelegte Erklärung unterschreiben muss. Lassen sich Unterlassungserklärungen auch verhandeln oder anpassen?

Ja, das ist häufig möglich und in vielen Fällen sogar sinnvoll.

Rechtlich geht es bei einer Unterlassungserklärung darum, die sogenannte Wiederholungsgefahr auszuräumen. Das bedeutet, der Rechteinhaber möchte sicherstellen, dass sich der beanstandete Verstoß künftig nicht wiederholt.

Dafür muss die Erklärung jedoch nicht zwangsläufig genau den Wortlaut enthalten, den die Gegenseite vorgibt. Oft lässt sich eine Formulierung finden, die die Wiederholungsgefahr beseitigt, den Betroffenen aber deutlich weniger einschränkt.

Auch über finanzielle Forderungen kann häufig verhandelt werden. Das zeigt sich beispielsweise regelmäßig bei Abmahnungen wegen unzulässiger Musiknutzung auf Social Media. Unternehmen verwenden dort häufig Musik aus den Plattformen, ohne zu wissen, dass diese teilweise nicht für gewerbliche Zwecke freigegeben ist. Obwohl die Abmahnung grundsätzlich berechtigt sein kann, besteht oft Verhandlungsspielraum bei der Höhe der geforderten Beträge.

anwaltfinden.at: Sie haben gerade Social Media erwähnt. In welchen Bereichen erhalten Unternehmen denn besonders häufig Abmahnungen?

Die häufigsten Fälle stammen aus drei Rechtsgebieten.

An erster Stelle stehen das Markenrecht, das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht, also das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Im Wettbewerbsrecht geht es häufig um irreführende Werbung oder unrichtige Aussagen. Wer beispielsweise behauptet, der einzige Anbieter einer bestimmten Leistung zu sein, obwohl es weitere Mitbewerber gibt, kann gegen das UWG verstoßen.

Ebenso problematisch kann es sein, Tätigkeiten ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung anzubieten.

Daneben spielen selbstverständlich auch Markenverletzungen sowie die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte, Bilder oder Musik eine große Rolle.

Vonseiten der diversen klagslegitimierten Verbände oder Vereine (VKI, Arbeiterkammer, etc.) werden oft Abmahnungen wegen mutmaßlich unzulässiger Klauseln in AGB verschickt.

anwaltfinden.at: Angesichts dieser möglichen Folgen stellt sich natürlich die Frage: Wann sollte man spätestens einen Anwalt einschalten?

Idealerweise sofort nach Erhalt der Abmahnung.

Hat man eine Unterlassungserklärung bereits unterschrieben und zurückgeschickt, lässt sich daran häufig kaum noch etwas ändern. Gerade wenn man sich weitreichend verpflichtet hat, sind die Möglichkeiten einer späteren Korrektur sehr begrenzt.

Natürlich gibt es einfach gelagerte Fälle, in denen Abgemahnte über ausreichend Erfahrung verfügen. Sobald jedoch das eigene Geschäftsmodell betroffen ist oder dauerhafte Auswirkungen drohen, empfiehlt es sich, möglichst früh eine spezialisierte Rechtsanwältin oder einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.

Wichtig ist dabei auch, nicht erst kurz vor Ablauf der gesetzten Frist zu reagieren. Je früher rechtliche Beratung eingeholt wird, desto größer sind in der Regel die Handlungsmöglichkeiten. Das spart am Ende häufig deutlich mehr Geld, als die anwaltliche Beratung kostet.

anwaltfinden.at: Wenn sich Betroffene an Sie wenden, wie können sie sich auf das Erstgespräch vorbereiten?

Ganz wichtig ist zunächst, die komplette Abmahnung einschließlich aller Anlagen mitzubringen oder vollständig an die Kanzlei zu übermitteln.

Außerdem sollte man sich bereits einige Fragen selbst beantworten. Ist der Vorwurf überhaupt zutreffend? Handelt es sich tatsächlich um den eigenen Social-Media-Account? Wie lange wurde die beanstandete Handlung durchgeführt? Gibt es möglicherweise eigene Markenrechte oder andere Unterlagen, die relevant sein könnten?

Je besser diese Informationen vorbereitet sind, desto schneller kann die rechtliche Situation bewertet werden. Das spart Zeit, reduziert häufig auch Kosten und ermöglicht eine wesentlich gezieltere Beratung.

anwaltfinden.at: Sie haben während unseres Gesprächs noch einen wichtigen Punkt angesprochen. Muss einer gerichtlichen Klage eigentlich immer eine Abmahnung vorausgehen?

Nein.

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass zunächst zwingend eine Abmahnung ausgesprochen werden muss. Das ist jedoch nicht der Fall.

Gerade im Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Urheberrecht kann der Rechteinhaber grundsätzlich unmittelbar Klage bei Gericht einbringen. Teilweise wird zusätzlich eine einstweilige Verfügung beantragt, sodass bestimmte Handlungen innerhalb kürzester Zeit gerichtlich untersagt werden können.

Selbst wenn sich das beklagte Unternehmen anschließend sofort der Klage unterwirft, können dennoch bereits erhebliche Gerichts- und Verfahrenskosten entstanden sein.

anwaltfinden.at: Gibt es abschließend noch einen Rat, den Sie Unternehmen im Zusammenhang mit Abmahnungen unbedingt mitgeben möchten?

Ja. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn eine Abmahnung von einem klagslegitimierten Verband oder Verein stammt, beispielsweise von bestimmten Verbraucherorganisationen.

Solche Verfahren betreffen häufig auch grundlegende Fragen des Geschäftsmodells und können weitreichende Konsequenzen haben. In diesen Fällen sollte man keinesfalls voreilig reagieren oder Erklärungen unterschreiben, sondern die Angelegenheit unbedingt von einer spezialisierten Rechtsanwältin oder einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Generell gilt: Eine Abmahnung sollte niemals ignoriert werden, gleichzeitig aber auch niemals ungeprüft unterschrieben werden. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung schafft Klarheit und verhindert häufig deutlich größere wirtschaftliche Schäden.

Rechtliche Hilfe rund um das Thema Wettbewerbsrecht – Dr. Hubertus Thum, LL.M.

Sie haben ein persönliches Anliegen in Bezug auf Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Urheberrecht und möchten dieses frühzeitig klären, um spätere kostspielige Gerichtsverfahren und wirtschaftliche Nachteile vermeiden zu können? Die Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien unterstützt Sie gerne mit juristischer Erfahrung und Expertise bei Ihrem Rechtsproblem. Kontaktieren Sie die Kanzlei für ein klärendes Erstgespräch – Rechtsanwalt Dr. Hubertus Thum, LL.M. hilft Ihnen gerne zu Ihrem Recht. Mehr Informationen sowie die Kontaktdaten finden Sie auf seinem Profil auf anwaltfinden.at.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

Anwalt benötigt?

Finde und beauftrage den passenden Anwalt für dein Rechtsproblem.

zur Anwaltssuche
Anwaltfinden.at Logo-2
Übersicht zum Datenschutz

Diese Webseite verwendet Cookies, die für einige Funktionen der Webseite notwendig sind oder zur Optimierung der Inhalte dienen (auch Inhalte von Fremdanbietern).

Die Cookies werden im Browser gespeichert.

Lesen Sie gerne auch mehr in unserer Seite zum Datenschutz

Sie können die Einstellungen anpassen, in dem Sie Navigation auf der linken Seite nutzen.